Die Schule arbeitet präventiv für den Gesundheitsschutz der Schülerinnen und Schüler.
Leitlinien zur Sicherung der Chancengleichheit durch geschlechtersensible schulische Bildung und Erziehung 6.10.2016 SGB VII § 2 |- |Grundlegende Anforderungen | |- |1. Die Schülerinnen und Schüler werden jährlich über das Verhalten bei Notfällen und Alarm unterwiesen. Die Vorgaben für Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung in Schulen werden eingehalten. Die Schule realisiert Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Schülerinnen und Schüler.
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