Zuletzt bearbeitet vor 6 Tagen
von Helene Kuznetsov

Krankheit

Krankheit
Organisation Verwaltung
OE Verantwortung
Information Information
Verantwortlich Kuznetsov
Schlagworte Krankheit


Verfahren bei Schülern

Grundsätzlich hat sich jede Schüler*in bei Bekanntwerden krank zu melden. In der Unterrichtszeit erfolgt dies per Telefon in der Verwaltung bis 7:30 Uhr. Per E-Mail wird von der Verwaltung die Klassenlehrkraft informiert.


Verfahren bei Lehrkräften

Bei Erkrankungen von Lehrkräften und sonstigen Bediensteten der Schulen und Seminare sind die nachfolgenden Regelungen und Erläuterungen zu beachten.

Grundsätzlich hat sich jede Lehrkraft bei Bekanntwerden - auch in der unterrichtsfreien Zeit- krank zu melden. In der Unterrichtszeit erfolgt dies per Telefon in der Verwaltung bis 7:30 Uhr. Zusätzlich sollten betroffene Kollegen und Abteilungsleitungen in geeigneter Weise informiert werden.

Eine ärztliche Bescheinigung über die Dienstunfähigkeit ist vorzulegen, wenn diese

  • bei Beamten länger als drei Arbeitstage andauert, d. h. Sonn- und Feiertage zählen nicht mit.
  • bei Angestellten länger als drei Kalendertage andauert, d. h. auch das Wochenende, Feiertage und unterrichtsfreie Tage sind mitzuzählen.
  • Ab dem 01.01.2023 ist die Pflicht zur Vorlage einer Dienstunfähigkeitsbescheinigung in Papierform entfallen (gilt nur für gesetzlich versicherte Angestellte und Beamte). Ein Besuch beim Arzt ist jedoch unerlässlich wenn die Dienstunfähigkeit länger als drei Kalendertage andauert. Der Arzt meldet die Dienstunfähigkeit über ein Online-Portal der Krankenkasse. Damit auch der Arbeitgeber eine Bescheinigung erhält, muss diese aktiv vom Arbeitgeber abgerufen werden. Leider reicht bei der Abfrage nicht die Angabe eines ungefähren Zeitraums. Es muss konkret der Zeitraum der Krankschreibung angegeben werden. Wenn die Anfrage auch nur einen Tag von der tatsächlichen Krankschreibung abweicht, erfolgt eine Fehlanzeige. Daher ist es wichtig den Zeitraum der Krankschreibung an Frau Kuznetsov mitzuteilen. Diese Regelung gilt für gesetzlich versicherte Angestellte und freiwillig gesetzlich versicherte Beamte. Bei privat Versicherten erfolgt der Ausdruck einer AU-Bescheinigung weiterhin in Papierform durch den behandelnden Arzt.


Auch in der unterrichtsfreien Zeit (z.B. Schulferien) sind Krankmeldungen erforderlich.


Aktuelle Informationen rund um das Thema Erkrankungen sind auf der Internetseite des Bildungsportals Niedersachsen zu finden.

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Das Betriebliches Eingliederungsmanagement zielt darauf, erkrankten Landesbediensteten an öffentlichen Schulen bei der Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit zu helfen und einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen. Damit soll eine dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht werden.

Hintergrundinformationen finden Sie auf den Seiten des Bildungsportals.

Meldung der Krankenstatistik

Gem. Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 20.11.2018 soll der Krankenstand aller Landesbediensteten (Lehrkräfte und nicht lehrendes Personal) in niedersächsischen Schulen und Studienseminaren ab dem 01.02.2019 erstmalig in die jährliche Erhebung des Krankenstandes aller Beschäftigten des Landes Niedersachsen einbezogen werden.

Das Verfahren und der rechtliche Rahmen wird übersichtlich im Bildungsportal dargestellt.