Arbeitsschutz/Gefährdungsbeurteilung | |
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Organisation | BBS insgesamt |
OE Verantwortung | Kröger |
Information | Konzept |
Verantwortlich | Niemann |
Schlagworte | Gefährdungsbeurteilung |
Der Erlass zu "Arbeitsschutz in Schulen" basiert auf dem Arbeitsschutzgesetz und dem Arbeitssicherheitsgesetz.
Darin beschrieben ist die Pflicht, "die Arbeitsbedingungen der Bediensteten im Hinblick auf Gefährdung der Sicherheit und der Gesundheit unter Berücksichtigung aller Faktoren der Arbeitsumgebung einschließlich psychosozialer Belastungen, der Arbeitsorganisation, der arbeitenden Menschen und der auftretenden Wechselwirkungen zu beurteilen, Verbesserungsmaßnahmen zu planen, durchzuführen, auf Wirksamkeit zu prüfen, sich ändernden Gegebenheiten anzupassen und den gesamten Prozess zu dokumentieren." Weitreichende Informationen zur Gefährdungsbeurteilung finden sich auf den Seiten Arbeitsschutz Schulen Nds.
Ziele
Die Gefährdungsbeurteilungen dienen zur Ermittlung und Bewertung von Ursachen und Bedingungen, die zu arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren oder Unfällen in Schulen führen.
Die Gefährdungsbeurteilungen sollen helfen, zielgerichtete und wirksame Arbeitsschutzmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Gesundheitsförderung zu treffen. Denn nur wer Gefährdungen in der Schule wirklich kennt, kann kosteneffektiv die richtigen Mittel einsetzen, um den Schutz oder die Gesundheit der Beschäftigten zu verbessern.
Diese Gefährdungsbeurteilungen liefern die Grundlage für eine fortlaufende Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Schule.
Bereiche der Gefährdungsbeurteilung
Das Bildungsportal Niedersachsen stellt die Checklisten für die in Schule erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen für die Schulen zur Verfügung.
Räume und Bereiche
Die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sind im Hinblick auf Gefährdung der Sicherheit und der Gesundheit unter Berücksichtigung aller Faktoren der Arbeitsumgebung, der Arbeitsorganisation, der arbeitenden Menschen und der auftretenden Wechselwirkungen zu erheben, zu beurteilen, Verbesserungsmaßnahmen zu planen, durchzuführen, auf Wirksamkeit zu prüfen, sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Der gesamte Prozess ist zu dokumentieren.
Die sicherheitstechnischen Gefährdungen lassen sich als Erhebung nach Räumen und Bereichen mit Hilfe von sogenannten Checklisten systematisch ermitteln. Hieraus werden Präventions- und Schutzmaßnahmen abgeleitet. Die Gefährdungsbeurteilungen werden auf aktuellem Stand gehalten.
Die Anleitungen zur Gefährdungsbeurteilung finden sich in IServ nach Räumen und Zuständigkeiten sortiert.
Verfahren der Gefährdungsbeurteilung
Grundlage für die Zuordnung der Räume ist die Raumliste mit den jeweiligen Raumverantwortlichen im BBS-Wiki. Die Checklisten für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung 2025 stehen jeder und jedem Raumverantwortlichen personalisiert zur Verfügung. Die Checklisten unterscheiden sich hinsichtlich der Nutzung des Raumes (Unterrichtsraum, PC-Raum, Werkstatt, Lager etc.). Die Raumverantwortlichen bearbeiten die ihnen zugeordneten Checklisten und stellen diese anschließend in ihrem personalisierten Ordner ein. Der Dateiname wird dabei vom Bearbeiter bzw. der Bearbeiterin nicht geändert.
Nach vollständiger Bearbeitung der Checklisten durch die Raumverantwortlichen wird automatisch eine Mängelliste erstellt, die Grundlage für die notwendigen Maßnahmen sind. Eine zusätzliche Meldung der festgestellten Mängel bei den Mitarbeitern in der Verwaltung oder beim Sicherheitsbeauftragten Herrn Kröger ist daher nicht erforderlich. Der gesamte Prozess erfolgt in digitaler Form.
Für weiteren Erklärungen zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung steht allen Raumverantwortlichen eine Anleitung zur Verfügung.
Die Frist für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung 2025 endet am Mittwoch, 02. Juli 2025.
In den Werkstätten sind in der Regel weitere sogenannte tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilungen notwendig. Hierfür stehen den Raumverantwortlichen zahlreiche vom RLSB veröffentlichte Checklisten zur Verfügung. Diese werden nach Bearbeitung in den jeweiligen Raumordner unter Gefährdungsbeurteilung Fachraum eingestellt.
Links zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen im Überblick:
Art | IServ-Pfad |
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Personalisierte Listen | Gruppen -> Lehrer -> Arbeitssicherheit -> Gefährdungsbeurteilung 2025 |
Anleitung zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung | Gruppen -> Lehrer -> Arbeitssicherheit -> Gefährdungsbeurteilung 2025 |
Checklisten für tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilungen | Gruppen -> Lehrer -> Arbeitssicherheit -> Checklisten -> Tätigkeitsbezogene Checklisten |
Psychische Belastungen
Im Arbeitsschutzgesetz § 5 ist die Verpflichtung des Arbeitgebers geregelt, eine umfassende Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, die auch die Erhebung psychischer Belastungen umfasst.
Die BBS Berenbrück ermittelt jährlich die mit der Arbeit der Beschäftigten verbundenen Gefährdungen mittels eines an bugis R-2011 angelehnten Lehrkräftebefragung. Die Ergebnisse werden dokumentiert und vergleichend ausgewertet. Den Lehrkräften werden zu Beginn jeden Schuljahres Maßnahmen bekannt gegeben, die die Befragung als Hintergrund haben.
Mutterschutz
Nach § 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) und § 1 der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz hat der Arbeitgeber sowohl die erforderlichen Vorkehrungen bei der Einrichtung und Unterhaltung des Arbeitsplatzes zum Schutze der werdenden oder stillenden Mutter zu treffen als auch eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen für jede Tätigkeit der werdenden oder stillenden Mutter durchzuführen. Die Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz in Schule teilt sich in zwei Bereiche auf:
Generelle Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz
Bereits vor Auftreten einer Schwangerschaft muss jeder Arbeitsplatz daraufhin beurteilt werden, welche allgemeinen Gefährdungen oder Belastungen auf eine schwangere Lehrerin oder pädagogische Mitarbeiterin zukommen könnten.
Die erforderliche Checkliste und eine Informationsbroschüre ist in IServ abgelegt.
Konkretisierte (personenbezogene) Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz
Nach Bekanntwerden einer Schwangerschaft muss jeder Arbeitsbereich, in dem die Schwangere tätig ist, konkret unter Berücksichtigung der individuellen Voraussetzungen der Schwangeren beurteilt werden.Hierzu ist die Information über die Schwangerschaft bei einem Mitglied der Schulleitung nötig. Die Information wird vertraulich behandelt.
Das Verfahren zum Mutterschutz ist in einem eigenen Prozess beschrieben.
Gefahrstoffe
Auch für Schulen gelten verbindlich Chemikaliengesetz und Gefahrstoffverordnung. Dieses betrifft alle Gefahrstoffe, die vorwiegend im fachpraktischen Unterricht, aber auch in anderen Bereichen der Schule eingesetzt bzw. gelagert werden. Auch Reinigungs-, Klebemittel, Tonerkartuschen usw. können Gefahrstoffe sein, wenn sie mit einem entsprechenden Symbol/Warnhinweis als solche gekennzeichnet sind und müssen dann überprüft werden.
Das Gefahrstoffverzeichnis findet sich auf IServ.
Corona-Gefährdungsbeurteilung
Aufgrund der Pandemie seit März 2020 wurden für die Werkstätten besondere Gefährdungsbeurteilungen vorgenommen.
Die Dokumente sind in einem Extra-Bereich auf IServ gespeichert. Seit 2023 sind diese Gefährdungsbeurteilungen nicht mehr relevant.
Messgeräte für die Gefährdungsbeurteilung
Messkoffer (Licht, Temperatur, Lautstärke, Luftfeuchtigkeit)