Brandschutzordnung | |
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Organisation | BBS insgesamt |
Information | Prozess |
Verantwortlich | Struckmann |
Schlagworte | Brandschutz, Brand, BSO |
In der Brandschutzordnung der BBS Bersenbrück werden Regeln zur Brandverhütung, Anweisungen zum Verhalten im Brandfall und Maßnahmen bei Ausbrauch einen Brandes festgelegt.
Durch die DIN 14096 ist festgelegt, wie eine Brandschutzordnung korrekt aussieht. Wichtig ist hierbei, dass sich die Brandschutzordnung in drei Teile gliedert, die jeweils an verschiedene Personenkreise gerichtet ist.
Teil A (Aushang für jede Person)
Die Brandschutzordnung Teil A (BSO - A) besteht aus einem Aushang. Er richtet sich an alle Personen die sich in der BBS befinden. Dazu gehören neben Schulpersonal und Schülern auch Fremdfirmen, Eltern oder weitere Gäste.
Der Aushang BSO - A zeigt die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall auf. Die BSO Teil A wird vom Landkreis Osnabrück erstellt, angebracht und aktuell gehalten. Ein Beispiel ist in IServ abgelegt.
Anbringung:
Der Aushang ist im A4-Format und in Farbe ausgedruckt. Der Anbringungsort ist gut sichtbar und an Stellen, an denen Personen häufig vorbei gehen oder stehen bleiben. Ein Zugriff über das BBS-Wiki ist schnell von jedem Ort möglich.
Teil B (Personal und SchülerInnen)
Einleitung
Die BSO Teil B (BSO - B) richtet sich an alle Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben, die sich nicht nur vorübergehend in den Gebäuden der Schule aufhalten. Dazu gehören u.a. das lehrende Personal inklusive Pädagogische Mitarbeiter/innen, das nicht lehrende Personal wie Hausmeister/in, Schulassistent/in, sozialer Dienst und Reinigungskräfte sowie Schüler und Schülerinnen der Schule.
Alle neu an der Schule tätigen Personen müssen unverzüglich über die Inhalte dieser Brandschutzordnung unterwiesen werden.
Brandschutz lebt vom Mitmachen. Die Brandschutzordnung bietet Ihnen hierfür eine Zusammenfassung der wichtigsten Regeln für die Brandverhütung und das Verhalten im Brandfall. Bei Fragen wenden Sie sich an den/die Beauftragte/n für Brandschutz oder den/die Sicherheitsbeauftragte/n.
Diese schulinterne Brandschutzordnung entbindet nicht von der Verpflichtung, sonstige gesetzliche Vorschriften und Arbeitsschutzvorschriften sowie allgemein anerkannte Regeln der Technik zu beachten und einzuhalten.
Jede/r Schulangehörige muss sich mit den Vorschriften vertraut machen, die im Alarmfalle zu beachten sind.
Diese Brandschutzordnung wurde auf der Gesamtkonferenz im Mai 2023 in Kraft gesetzt.
Die Überarbeitung und Prüfung ist im BBS-Wiki über die Versionsgeschichte dokumentiert.
Brandverhütung
Alle in dem Objekt Beschäftigten sind verpflichtet, durch ihr Verhalten zur Verhütung von Bränden beizutragen. Alle haben sich mit dieser Brandschutzordnung vertraut zu machen, um dadurch einen effektiven, vorbeugenden Brandschutz und ein umsichtiges Handeln im Brandfall zu ermöglichen.
Rauchen
Rauchverbote sind zu befolgen und durchzusetzen. Grundsätzlich ist die BBS Bersenbrück eine rauchfreie Schule.
Feuer, offene Flammen
Das Verwenden von Feuer und offenen Flammen ist im gesamten Gebäude verboten. Ausgenommen von diesem Verbot sind feuergefährliche Arbeiten in den dafür vorgesehenen Arbeitsplätzen der technischen Werkstätten und anderen Fachräumen durch deren fachkundiges Personal. Weiterhin sind Arbeiten ausgenommen, bei denen offene Flammen zur Durchführung der gestellten Aufgaben (z.B. im Labor, Küche oder im naturwissenschaftlichen Unterricht notwendig sind, soweit die Lehrkräfte und Schüler/innen unterwiesen und auf die besonderen Gefahren hingewiesen wurden.
Kerzen dürfen nicht entzündet werden.
Ausnahmen sind besondere Anlässe wie Adventzeit, Geburtstage, Trauerfälle. Voraussetzung hier-für ist, dass die Kerzen und evtl. dazugehörige Dekoration auf einer feuerfesten Unterlage stehen. Die Dekoration darf nicht aus leicht entzündlichen Materialien bestehen. Gegebenenfalls ist zusätzlich geeignetes Löschmittel bereitzustellen. Brennende Kerzen dürfen niemals, auch nicht kurzzeitig(!), unbeaufsichtigt sein.
Andere Zündquellen
Geht von Geräten eine Wärmestrahlung aus, muss ein ausreichender Abstand zu brennbaren Stoffen gewährleistet sein. Die Lüftungsschlitze und Gebläse zur Kühlung von Geräten nicht abdecken.
Elektrische Geräte
Elektrisch betriebene Geräte und Anlagen müssen den Bestimmungen des Verbands der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik e. V. (VDE) entsprechen. Defekte elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind sofort außer Betrieb zu nehmen und der weiteren Nutzung zu entziehen. Defekte Anlagen und Geräte sind als solche zu kennzeichnen und zu melden. Reparaturen dürfen nur von Fachpersonal durchgeführt werden. Alle betriebenen Elektrogeräte sind, soweit sie betriebsmäßig nicht auf Dauerbetrieb geschaltet sein müssen, nach Gebrauch abzuschalten. Hierbei muss darauf geachtet werden, dass, wenn möglich, auch die Stand-by-Schaltung abgestellt wird. Alle ortveränderlichen Elektrogeräte werden einer regelmäßigen Wiederholungsprüfung nach DGUV Vorschrift 4 von durch den Landkreis Osnabrück beauftragte Fachfirmen unterzogen.
Brennbare Stoffe, Gefahrstoffe
Für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen (z. B. brennbare Flüssigkeiten und Gase) sind die jeweiligen Gefährdungsbeurteilungen und die Betriebsanweisungen zu beachten. Brennbare Flüssigkeiten niemals in Ausgüsse oder Toiletten schütten. Brennbare Flüssigkeiten und Gase dürfen nur in den dafür vorgesehenen Gefahrstoffschränken oder -lagern deponiert werden. Außerhalb dieser Lagerräume darf die vorgehaltene Menge den Tagesbedarf nicht überschreiten.
Weitere Sicherheitsvorschriften
Um die Nutzbarkeit der Rettungswege gewährleisten zu können, darf keinesfalls brennbares Mobiliar und Material in Fluren und in Treppenräumen gelagert werden.
Putz- und Reinigungsmittel dürfen nur in den dafür vorgesehenen Vorratsräumen gelagert werden. Abfälle sind zu den dafür vorgesehenen Lagerplätzen zu bringen. Gebrauchte, insbesondere mit Öl, Farben oder ähnlichen Stoffen getränkte Putzwolle oder Putzlappen oder andere zur Entzündung neigende Gegenstände, dürfen nur in dicht verschlossenen, nicht brennbaren Behältern abgelegt werden.
Brand- und Rauchausbreitung
Rauch- und Brandschutztüren in Fluren, Treppenräumen und anderen Bauteilen sollen eine Ausbreitung von Feuer und Rauch im Gebäude verhindern. Sie sind deshalb stets geschlossen zu halten. Ausnahme: Automatische Türen, die sich im Brandfall selbsttätig schließen.
Sie dürfen zu keiner Zeit verkeilt oder durch andere Gegenstände außer Funktion gesetzt werden. Jede/r ist verpflichtet, diese Keile oder Gegenstände aus dem Schließbereich der Türen zu entfernen. Schäden an diesen Einrichtungen sind unverzüglich dem/der Hausmeister/in und dem Schulträger zu melden. Hierzu ist im Meldesystem zu kennzeichnen, dass eine Gefährdung vorliegt.
Brandwände, Geschossdecken oder andere Brand- und Rauchabschlüsse dürfen nur von Fachfirmen durchbrochen und wieder verschlossen werden!
Flucht- und Rettungswege
Jede/r in dem Objekt Beschäftigte ist verpflichtet, sich über die Lage und den Verlauf von Flucht- und Rettungswegen, die Notrufnummern, Standorte und Funktion der Druckknopfmelder, die Standorte der Feuerlöscher oder Feuerlöscheinrichtungen sowie die Alarmsignale in seinem Arbeitsbereich zu informieren. Diese Informationen finden Sie auf den Flucht und Rettungsplänen in den Eingangsbereichen sowie auf den Aushänden „Verhalten im Brandfall“. Der Landkreis hat für jeden Raum und jeden wichtigen Standort einen Flucht- und rettungsswegeplan erstellt. Für die Einweisung der Schülerinnen und Schüler zu Beginn des Schuljahres ist dieser Plan zu besprechen.
Flucht- und Rettungswege müssen ständig in voller Breite begehbar sein. Es dürfen keine offenen Brandlasten (z. B. Kopierer, Deko, Möbel) oder lose Gegenstände (Stolpergefahr) vorhanden sein. In den Fluren sind Glasvitrinen und Stahlschränke zu nutzen. Mögliche Zündquellen (z.B. Kerzen, Elektrogeräte) dürfen im Verlauf der Rettungswege nicht aufgestellt werden.
Alle Türen im Verlauf von Fluchtwegen und die Notausgänge sind jederzeit und ohne fremde Hilfsmittel (z. B. Schlüssel) benutzbar und von innen leicht zu öffnen.
Türen in Unterrichtsräumen oder anderen Räumen dürfen, solange die Räume benutzt werden, nicht in Fluchtrichtung versperrt oder abgeschlossen sein.
Im Außenbereich sind die Flucht– und Rettungswege jederzeit begehbar. Anfahrtswege und Aufstellflächen für die Feuerwehr sind unbedingt freizuhalten und dürfen nicht zugeparkt oder zugestellt sein (Container, Material). Verstellte Feuerwehrzufahrten sind bei der SL zu melden. Die BBS Bersenbrück hat mit dem Ordnungsamt der Samtgemeinde Bersenbrück geklärt, dass falsch parkende Fahrzeuge abgeschleppt werden dürfen. Die Hausmeister können Kontakt mit der Samtgemeinde aufnehmen.
Sicherheitskennzeichnungen, die auf Fluchtwege hinweisen, dürfen nie, auch nicht vorrübergehend, verdeckt oder ausgeschaltet werden.
Melde- und Löscheinrichtungen
Feuerwehr und Rettungsdienst können von allen Telefonapparaten der Schule unter der Notrufnummer 0-112 alarmiert werden.
In den Fluren befinden sich rote Druckknopfmelder mit der Aufschrift „Feuerwehr“. Die Betätigung löst sofort einen Alarm im gesamten Schulgebäude sowie in der Sporthalle aus. Die meldende Person hat unverzüglich die Feuerwehr zu alarmieren.
Hinweis
Das Außerbetriebsetzen von Rauch/-Brandmeldern ist ein wesentlicher Eingriff in den technischen Brandschutz des Schulgebäudes. Vor Beginn geplanter Arbeiten ist eine Absprache mit dem Gebäudemanagement des Landkreises zu genehmigen und der Erlaubnisschein in zweifacher Ausführung ausgefüllt zu hinterlegen.
Alle in dem Objekt Beschäftigten sind verpflichtet, sich mit Lage und Funktion der in seinem Arbeitsbereich befindlichen Melde- und Löscheinrichtungen vertraut zu machen. Alle haben dafür Sorge zu tragen, dass die Standorte der Feuerlöscher oder Feuerlöscheinrichtungen nicht verstellt und leicht zugänglich sind. Defekte, benutzte oder fehlende Feuerlöscher oder Feuerlöscheinrichtungen sind sofort dem/der Hausmeister/in zu melden (Meldesystem).
Frei zugängliche Feuerlöscher befinden sich auf den Fluren und im Eingangsbereich. Zusätzlich werden in den Fachräumen Feuerlöscher vorgehalten.
Verhalten im Brandfall
Ruhe bewahren!
- Unüberlegtes Handeln kann zu Fehlverhalten und Panik führen.
- Wirken sie auf panisch reagierende Personen beruhigend ein.
Brand melden
Jeder Brand ist sofort zu melden oder die Meldung ist zu veranlassen.
Notruf über Haustelefon (0-)112
Über Handy 112
Hinweis:
Die Druckknopfmelder im Schulgebäude mit der Aufschrift „Feueralarm“ lösen einen hausinternen Alarm aus. Durch Drücken des Knopfes wird die Feuerwehr nicht alarmiert. Diese muss über Telefon gerufen werden.
Bei dem Notruf ist anzugeben:
Wo brennt es? Angabe Ort BBS Bersenbrück
Was brennt? Schilderung der Lage und des Umfanges (z.B. Hauptgebäude, 1.OG, Lernbüro)
Wie viele brennt? Ausmaß, Verletzte/Eingeschlossene? (z.B. es raucht ein wenig)
Welche Gefahren? z.B. Druckgasflaschen oder Gefahrstoffe in der Nähe des Brandortes
Warten Auf Rückfragen!
Alarmsignale und Anweisungen beachten
Alarmsignal zur Räumung des Gebäudes:
Durchsage über die Lautsprecher
Jeder Alarm ist ernst zu nehmen! Nach einer Räumung darf das Gebäude erst nach deutlicher Aufhebung des Alarmes betreten werden. Das Signal zur Aufhebung des Alarmes erfolgt ausschließlich über eine Durchsage der Schulleitung/des Hausmeisters über die Haussprechanlage. Diese Durchsage wird mehrfach wiederholt.
Anweisungen der Feuerwehr sind Folge zu leisten.
Hinweis
Ansagetext nach der AIDA – Formel
Aufmerksamkeit: An alle Personen im Schulgebäude! Hier spricht die Schulleitung!
Information: Wir haben eine ernste Lage im Schulgebäude!
Dringlichkeit: Im Schulgebäude sind Sie nicht mehr sicher!
Ausweg: Bitte verlassen Sie alle die Schule auf den jeweils dafür vorgesehenen Wegen! Sammeln Sie Sich auf den vorgeschriebenen Sammelplätzen auf dem Schulhof! Dort erhalten Sie weitere Anweisungen.
Diese Durchsage wird mehrfach wiederholt.
Kann der Hausalarm nur von einer Stelle im Gebäude (z. B. dem Sekretariat) ausgelöst werden, ist in der BSO C festzulegen, wer dies tut und wie diese Person benachrichtigt wird.
Verantwortlich für das Aufheben des Alarms ist Mitglied der Schulleitung oder ein Hausmeister. Die Schritte zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs werden in Absprache mit dem Notfallteam abgesprochen und über Lautsprecher oder per Mail festlegen.
In Sicherheit bringen
Wie ist der Gefahrenbereich zu verlassen
- Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung!
- Räumung des Hauses durch Auslösen des roten Druckknopfmelders mit der Aufschrift „Feueralarm“ einleiten.
- Den gekennzeichneten Rettungswegen folgen.
- Lehrkräfte führen die Klasse geschlossen aus dem Gebäude zum Sammelplatz.
- Dabei auf verletzte oder beeinträchtige Personen achten.
- Aufzug nicht benutzen! Achtung, auch Gehbehinderte oder Rollstuhlfahrende dürfen keinesfalls den Aufzug benutzen!
- Am Sammelplatz die Vollständigkeit überprüfen (ggf. mit Handy über das virtuelle Klassenbuch).
- Fehlende Personen sofort beim/bei der Hausmeister/in am Haupteingang melden.
- Auf Anweisungen der Feuerwehr achten.
- Nicht in den Brandrauch oder verrauchte Bereiche laufen! Drei bis vier Atemzüge von Rauchgasen führen i. d. R. zur Ohnmacht.
- Können Räume nicht mehr verlassen werden (z.B. wegen starker Rauchbildung), verbleiben Sie in dem Raum. Schließen Sie die Tür und dichten Sie mit angefeuchteten Tüchern oder Kleidungsstücke die Tür ab. Machen Sie sich am Fenster und/oder über Handy bei der Feu-erwehr bemerkbar.
Bei der Rettung von Personen mit Beeinträchtigungen ist wie folgt vorzugehen:
Je nach Beeinträchtigung wird zu Beginn des Schuljahres mit den betroffenen Personen für jeden Unterrichtsraum ein Plan erstellt und ein Partenschaftsmodell festgelegt. Bei fehlenden Materialien (z.B. Tragehilfen) wird die EWSL angesprochen und eventuell bei der Unterrichtsplanung berücksichtigt .
Löschversuch unternehmen
- Nur bei kleinen Entstehungsbränden!
- Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung.
- Zuerst Alarmierung vornehmen oder sicherstellen.
- Strom- und Gasversorgung unterbrechen (NOTAUS).
- Geeignete Löschmittel verwenden.
- Feuerlöscher erst am Einsatzort betriebsbereit machen.
- Löschversuch von kleinen Entstehungsbränden nur unter Beachtung der Eigensicherung vornehmen. Besonders bei größeren Entstehungsbränden kann ein Löschversuch mit großen Risiken verbunden sein. Zudem ist der Einsatz von mehreren Feuerlöschern gleichzeitig an Schule meist nur mit Zeitverlust möglich. Lehrkräfte müssen gerufen und mehrere Feuerlöscher herangetragen werden. Dies kollidiert möglicherweise mit der Evakuierung des Schulgebäudes. Daher ist von Löschversuchen größerer Entstehungsbrände dringend abzuraten.
- Rückzugsweg freihalten.
- Auf Rückzündungen achten.
Die DGVU hat Hinweise zum richtigen Umgang mit Feuerlöschern erstellt.
Besondere Verhaltensregeln
Feueralarm während des Unterrichtes
- Fenster schließen
- Klassenbuch mitnehmen (Handy, Notebook mitnehmen, da das Klassenbuch virtuell ist)
- Feststellen, welche Schüler eventuell auf Toilette sind
- Türen nach dem Verlassen des Raums schließen, aber nicht abschließen
- Absauganlagen ausschalten, wenn dies gefahrlos möglich ist
- Stromkreise oder Gasversorgung unterbrechen (NOTAUS)
- Wenn möglich, die Tür zum Brandraum schließen, bzw. geschlossen halten
- Jacken, Schultaschen o.ä. im Raum lassen
- Gebäude ruhig, aber zügig mit den Schülerinnen und Schülern verlassen
Feueralarm im Verwaltungstrakt
- Fenster schließen
- Türen nach dem Verlassen des Raums schließen, aber nicht abschließen
- Wenn gefahrlos möglich, Computer mit empfindlichen Daten herunterfahren
- Dokumente mit personenbezogenen oder schützenswerten Inhalten im Schrank einschließen, wenn dies in kurzer Zeit und ohne Eigengefährdung möglich ist
- Wenn möglich, die Tür zum Brandraum schließen, bzw. geschlossen halten
- Gebäude ruhig, aber zügig mit den Schülerinnen und Schülern verlassen
Pflicht zur Unterweisung
Alle Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer haben die Schüler/innen zu Beginn des neuen Schuljahres über die Brandschutzordnung Teil A und B zu unterweisen. Die Unterweisung muss im Klassenbuch dokumentiert werden. Hierbei sind Schüler/innen mit Sprachschwierigkeiten besonders zu beachten. Schüler/innen die im Laufe des Schuljahres neu in die Klasse kommen, sind ebenfalls zu unterweisen.
In Räumen mit besonderen Gefährdungen (z. B. Werkstätten, Küche, naturwissenschaftliche Fachräume) muss eine zusätzliche Unterweisung durch die zuständige Lehrkraft erfolgen.
Weitere Verhaltensregeln
Lehrkräfte, die zur Zeit der Alarmierung keine Schüler/innen zu beaufsichtigen haben, unterstützen die Räumung des Gebäudes. Sie stellen sich im Bereich des Haupteinganges zur besonderen Verfügung.
Das Gebäude darf nach der Räumung keinesfalls wieder betreten werden, bevor der Alarm beendet ist. Ein Alarm ist erst beendet, wenn dieses durch die Feuerwehr / Schulleitung deutlich bekannt gegeben wird.
Bei Veranstaltungen, z. B. in der Pausenhalle oder bei Bauarbeiten, können von dieser Brandschutzordnung abweichende Regelungen notwendig werden. Diese sind schriftlich in ergänzenden Notfallplänen festzulegen und zu erfassen.
Achten Sie darauf, dass im Falle einer Räumung des Gebäudes die betroffenen Personen nur unbedingt notwendige Kommunikation über Handy durchführen. Die Mobilfunknetze müssen für z. B Notrufe noch eingeschlossener Personen, Rückfragen der Einsatzkräfte oder Ähnliches freigehalten werden. Eine spontane Berichterstattung in sozialen Netzwerken kann zudem kurzfristige und auch langfristige Folgen (Panik bei Angehörigen, Zustrom weiterer Schaulustiger, evtl. juristische Ermittlungen usw.) hervorrufen.
Angaben oder Mitteilungen an die Medien sollen nur über Schulleitung, Feuerwehr oder Pressesprecher/in der Niedersächsischen Landesschulbehörde durchgeführt werden.
Im Brandfall ist auf Anweisungen der Schulleitung, Feuerwehr oder anderer Sicherheitskräfte zu achten.
Im Alarmfall wird der Hausmeisterraum im Bereich der Brandmeldeanlage / Haupteingang als Meldezentrale eingerichtet. Diese wird von einer Person aus der Schulleitung, der Feuerwehr und möglichst dem/r Hausmeister/in besetzt. Dort können sofort fehlende Personen oder andere wichtige Informationen und im weiteren Verlauf die Vollständigkeitsmeldungen gemeldet werden.
Teil C (weitergehende Aufgaben)
Die BSO Teil C (BSO – C) richtet sich an Personen, denen über ihre allgemeine Pflichten hinaus besondere Aufgaben im Brandschutz übertragen sind. (z.B. Schulleitung, Beauftragte/r für Brandschutz, Brandschutzhelfer/innen, Hausmeister)
Diese Brandschutzordnung richtet sich an:
Schulleitung
Sekretär/in
Hausmeister/in
Beauftragte/r für Brandschutz
Aufgaben des Beauftragten für Brandschutz
Als Beauftragte/r für Brandschutz für die BBS Bersenbrück wurde Herr Markus benannt.
Folgende Aufgaben sind festgelegt:
- Mitwirkung bei der Information und Unterweisung zu Brandschutz und der Evakuierung (mit SL)
- Mitwirkung bei der Organisation der Fortbildungen zu Brandschutz und Evakuierung (mit Fortbildungsbeauftragten)
- Fortlaufende Dokumentation der Unterweisungen aller Landesbediensteten der Schule (z. B. Fluchtwege, Fluchtwegepläne, Verhalten im Brandfall und bei Evakuierung)
- Mitwirkung bei der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der jährlichen Notfallübung
- Beratung bei Maßnahmen zur sicheren Evakuierung beeinträchtigter Menschen
- Regelmäßige Kontrolle der Fluchtwege (gemeinsam mit der Hausmeisterin oder dem Hausmeister)
- Mitwirkung bei der Erstellung und Fortschreibung der Brandschutzordnung
- Unterstützung bei der Organisation von Brandschutz und Evakuierung bei Sonderveranstaltungen (z. B. Feiern, Theateraufführung, Projektarbeit, Aktionstage)
- Planung und Organisation von Projekten zu Brandschutz und Evakuierung (z. B. Brandschutzerziehung, Vermittlung von Kontakten zur Feuerwehr)
- Zusammenarbeit mit den für den vorbeugenden Brandschutz der Schule verantwortlichen Stel-len (z. B. Feuerwehr, Brandschutzprüfer)
- Zusammenarbeit mit weiteren Beauftragten an der Schule (z. B. Sicherheits-, Gefahrstoffbe-auftragte/r, Beauftragte/r für Erste Hilfe)
Aufgaben der Hausmeister
Zur Brandverhütung haben die Hausmeister/innen folgende Aufgaben:
- Einhalten der Brandschutzbestimmungen sowohl im Normalbetrieb als auch bei Veranstaltun-gen, Neu- und Umbauten sowie bei weiteren Anlässen außerhalb des Normalbetriebes.
- Überwachen von Prüffristen der Brandschutzeinrichtungen.
- Anbringen, Überwachen und Aktualisieren von Hinweis- und Sicherheitsschildern.
- Genehmigen von Arbeiten durch Fremdfirmen mit besonderen Gefahren (Schweißerlaubnis-schein, Durchbrüche von Brand- oder Rauchabschottungen).
- Überwachen von Brandschutzeinrichtungen, Flächen für die Feuerwehr und Rettungswegen.
- Weiterleiten aller festgestellten Mängel zur Brandverhütung an die Schulleitung.
- Enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem/der Beauftragten für Brandschutz.
- Begleitung der Firmen bei der Überprüfung der ortsveränderlichen elektrischen Geräte
- Betreuung des Hausmeistermeldesystems und sofortige Weiterleitung von Brandschutzgefährdenden Misstände.
Nach der Alarmauslösung
Schulleitung
- Datensicherung und Herunterfahren der Computer im eigenen Büro, in den Büros des Sekretariats, der Koordinatoren/innen und des/der Schulassistenten/in durch deren Nutzer/innen veranlassen – soweit ohne Eigengefährdung möglich.
- Verschließen oder Sicherstellen wichtiger Unterlagen im Büro – soweit ohne Eigengefährdung möglich.
- Benachrichtigung des Schulträgers und des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung durch das Büro.
- Pressesprecher/in bereitstellen, evtl. Rundfunkdurchsage für Anlaufstelle der Eltern veranlassen.
Sekretariat
- Datensicherung und Herunterfahren der Computer in den Büros des Sekretariats, der Ko-ordinatoren/innen und des/der Schulassistenten/in durch deren Nutzer/innen, soweit noch nicht veranlasst durch die SL – soweit ohne Eigengefährdung möglich.
- Verschließen oder Sicherstellen wichtiger Unterlagen im Büro – soweit ohne Eigengefähr-dung möglich.
- Benachrichtigung des Schulträgers und Landesschulbehörde durch das Büro wenn SL ver-hindert ist.
- SL informieren falls diese nicht im Hause ist.
- Folgende Sachwerte sind zu sichern:
- Personenbezogene Unterlagen oder Dateien von Schülern, Schülerrinnen, Erziehungsberechtigten oder Lehrkräften
- Dateien und Unterlagen zu wichtigen Prüfungen
Hausmeister
Die Hausmeister findet sich umgehend im Eingangsbereich in der Nähe der Brand-meldezentrale BMZ als Ansprechperson für die Feuerwehr ein.
Alarmplan
Nachsorge
Sicherung der Brandstelle
Das Gebäude darf erst nach Genehmigung oder in Absprache mit der Feuerwehr/der Polizei betreten werden. Nach Beendigung des Einsatzes übergibt die Einsatzleitung der Feuerwehr der verantwortlichen Person, im Regelfall der Schulleitung, die Brandstelle. Absperrungen werden in der Regel von der Polizei aufgestellt.
Aus den Versicherungsbedingungen ergibt sich, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, alle notwendigen Maßnahmen zur Schadenminderung zu treffen.
Hierzu gehört:
- Sicherung gegen Betreten des Gebäudes,
- provisorische Abdichtung gegen Witterungseinflüsse,
- Sicherung gegen Diebstahl,
- Einsatzbereitschaft von Brandschutzeinrichtungen (Brandmeldeeinrichtungen, Löscheinrichtungen, Löschgeräte usw.) herstellen. Wurden Feuerlöscher verwendet müssen diese wieder aufgefüllt oder ersetzt werden.
Weitere Maßnahmen
- Ansprechstelle für Schulträger und Landesschulbehörde festlegen, z. B. eine Telefonnummer oder Büro in der Kreisverwaltung oder Nachbarschule.
- Ansprechstelle für Schüler/innen und Eltern festlegen.
- Ansprechstelle für die Presse / Medien festlegen.
- Information des Kollegiums.
- Schüler/innen und Lehrkräfte nach Vollständigkeitskontrolle zum Ausweichsammelplatz führen, veranlasst durch Schulleitung oder Stellvertretung
Freigabe der Brandstelle
Die Freigabe der Brandstelle bzw. des Gebäudes erfolgt durch Feuerwehr und Polizei. Dies gilt auch für Räume, welche augenscheinlich nicht unmittelbar von Feuer und Rauch betroffen waren.
Bei einem Brand entstehen grundsätzlich Schadstoffe, von denen die meisten gasförmig sind. Viele Schadstoffe sind nicht mit dem bloßen Auge zu erkennen. Viele für den Menschen giftige chemische Verbindungen haften beispielsweise an Einrichtungsgegenständen und Nahrungsmitteln. Das Einatmen und Verschlucken dieser Schadstoffe kann für den menschlichen Organismus auch in geringen Konzentrationen schädlich sein.
- Nahrungsmittel, die mit Rauch oder Wärme in Kontakt gekommen sind, dürfen nicht mehr verzehrt werden!
- Durch den Brandrauch verschmutzte Kleidung oder Gegenstände müssen umgehend gründlich gereinigt werden. Kontaminierte Kleidung sollte - sobald dies möglich ist - gewechselt werden.
- Bei jeder gesundheitlichen Beeinträchtigung oder bei Unwohlsein nach einem Brand suchen Sie unverzüglich einen Arzt auf! In dringenden Fällen alarmieren Sie sofort den Rettungsdienst (Telefon (0)-112)!
Zur Schadstoffmessung sowie zur Beseitigung von Brandschäden haben sich entsprechende Firmen spezialisiert.