Zuletzt bearbeitet vor 3 Monaten
von Franz-Josef Nieberding

Gesundheitsbelehrung

Gesundheitsbelehrung
Organisation Schulleitung
OE Verantwortung Nieberding
Information Prozess
Verantwortlich Nieberding
Schlagworte Gesundheitsbelehrung


Die Gesundheitsbelehrung der Schülerinnen und Schüler dient zum Nachweis für Schulpraktika in Bereichen, in denen der Umgang mit Lebensmitteln in besonderem Maße den hygienischen Bedingungen genügen muss.

Im Regelfall wird die Belehrung zu Schuljahresbeginn von den Klassenlehrkräften bzw. den im Praktikum betreuenden Kolleg*innen und Kollegen durchgeführt. Das kann im Klassenverbund geschehen oder auch mit mehreren Klassen gemeinsam.

Der administrative Teil:

Der Zeitpunkt ist frühestens eine Woche nach Schulstart, sobald sich die Klassenzusammensetzungen konsolidiert haben.

Klassenlehrkräfte, deren Klasse zu belehren ist, melden diese mit Durchführungstermin und Anzahl an Herrn Nieberding.

Den Klassenlehrkräften wird eine Exceltabelle zur Verfügung gestellt, welche mit den Schülerdaten auszufüllen ist.

Die SuS kontrollieren/korrigieren ihre Daten bitte.

Die Schüler werden im Rahmen der Belehrung über die Hinderungsgründe nach §43 IfSG durch die Lehrkräfte informiert. Durch ihre Unterschrift bestätigen die Teilnehmenden, dass keine Hinderungsgründe nach 42 IfSG vorliegen sowie ihre Teilnahme.

Schüler, die bei der Belehrung gefehlt haben, sind von den Klassenlehrkräften bzw. den im Praktikum betreuenden Kolleg*innen nachzuschulen.

Schüler, bei denen ein Hinderungsgrund vorliegt, erhalten somit auch kein Zertifikat.

Die zurückgegebene, unterschriebe Tabelle und die EXCEL-Tabelle werden von Herrn Nieberding zur Beantragung der Bescheinigungen an das Gesundheitsamt übermittelt. Es ist nicht mehr erforderlich, dass das Formular zu §43 IfSG ausgedruckt und unterschrieben werden muss.

Sobald die Schule die Bescheinigungen erhalten hat, werden diese den Klassenlehrkräften zur Verteilung mit der Klassenliste ins Fach gelegt. Die Originale behält die Klassenlehrkraft und die Schüler bekommen eine Kopie!

Gültigkeit des Zertifikates: Das Gesundheitszertifikat gilt für Schüler*innen der BBS BSB zwei Jahre und kann mehrfach (Kopie) ausgegeben werden.

Schritt-für-Schritt-Anleitung.pdf

Zur Durchführung der Gesundheitsbelehrung ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung erstellt. Hier der Prozess in Stichworten:

https://www.landkreis-osnabrueck.de/

Service digital --> Belehrungen Infektionsschutz --> BundID

Anmelden --> Benutzername & Passwort --> Weiter mit Benutzername und Passwort

Benutzer: Lehrkraft --> PW: Gesund24# --> Weiter

Seite des  Gesundheitsdienstes --> Neuen Antrag beginnen

Direkt auf 1.3 springen --> Video 1 (1.3) bis Video 5 (1.7) ansehen und Fragen lösen.

Das war's - 1.8 ist unwichtig. Die Online-Belehrung der Schülerinnen und Schüler ist damit erfolgt. Die Seite kann geschlossen werden.

Blick in die Ferne:

Die Vision ist, dass die SuS die Belehrung eigenständig durchführen. Für die Belehrung muss sich dann jede(r) SuS separat über BundID einloggen. (Account mit IServ-Adresse möglich, Anleitung wird erstellt, sobald der Prozess es erfordert.) Im Belehrungsprozess wird dann ein Dokument zur Kostenbefreiung (Bescheinigung der BBS) hochgeladen. Das Zertifikat kann nach erfolgreicher Belehrung sofort von den SuS ausgedruckt werden.

... warten wir's ab.