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Der Arbeitsschutz ist eine wichtige Facette zur Sicherung von Leib und Leben der am Schulleben beteiligten. Hier wird übersichtlich der Stand des Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagements an der BBS Bersenbrück dargestellt, der im Bedarfsfall als Nachweis gegenüber den staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Aufsichtsbehörden dient. Das Land stellt umfangreiche Informationen auf der [https://www.arbeitsschutz-schulen-nds.de/startseite/ Internetseite zum Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement] zur Verfügung.
Der Arbeitsschutz ist eine wichtige Facette zur Sicherung von Leib und Leben der am Schulleben beteiligten. Hier wird übersichtlich der Stand des Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagements an der BBS Bersenbrück dargestellt, der im Bedarfsfall als Nachweis gegenüber den staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Aufsichtsbehörden dient. Das Land stellt umfangreiche Informationen auf der [https://www.arbeitsschutz-schulen-nds.de/startseite/ Internetseite zum Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement] zur Verfügung.
==Grundlegende Informationen==
==Grundlegende Informationen==
Die „R[https://www.arbeitsschutz-schulen-nds.de/fileadmin/Dateien/Verantwortung_und_Organisation/Rechtsgrundlagen/Dokumente/RISU%20KMK/RiSU_Sicherheit_im_Unterricht_2023.pdf ichtlinie zur Sicherheit im Unterricht]"  referiert den aktuellen Stand der einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und technischen Regeln. Für die Umsetzung in niedersächsischen Schulen wurden '''weiterführende Regelungen''' getroffen, die im RdErl. "[https://www.arbeitsschutz-schulen-nds.de/verantwortung-organisation/rechtsgrundlagen/erlasse-risu/rderl-sicherheit-im-unterricht Sicherheit im Unterricht]" beschrieben sind.
Die „R[https://bildungsportal-niedersachsen.de/aug/verantwortung-organisation/rechtsgrundlagen/erlasse-risu/kmk-richtlinie-zur-sicherheit-im-unterricht-risu ichtlinie zur Sicherheit im Unterricht]"  referiert den aktuellen Stand der einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und technischen Regeln. Für die Umsetzung in niedersächsischen Schulen wurden '''weiterführende Regelungen''' getroffen, die im RdErl. "[https://www.arbeitsschutz-schulen-nds.de/verantwortung-organisation/rechtsgrundlagen/erlasse-risu/rderl-sicherheit-im-unterricht Sicherheit im Unterricht]" beschrieben sind.


Im Rahmen des berufsbezogenen Unterrichts gelten die einschlägigen Vorschriften der zuständigen Unfallversicherungsträger, die einschlägigen staatlichen Bestimmungen sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik und der Arbeitsmedizin in der jeweils geltenden Fassung.
Im Rahmen des berufsbezogenen Unterrichts gelten die einschlägigen Vorschriften der zuständigen Unfallversicherungsträger, die einschlägigen staatlichen Bestimmungen sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik und der Arbeitsmedizin in der jeweils geltenden Fassung.
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Technische Regeln für Betriebssicherheit [https://bbs-bsb.de/iserv/file/-/Groups/Lehrer/Arbeitssicherheit/RLSB-Material/TRBS-1201.pdf?show=true TRBS 1201]
Technische Regeln für Betriebssicherheit [https://bbs-bsb.de/iserv/file/-/Groups/Lehrer/Arbeitssicherheit/Regelwerke/TRBS-1201.pdf?show=true TRBS 1201]


Technische Regeln für Betriebssicherheit [https://bbs-bsb.de/iserv/file/-/Groups/Lehrer/Arbeitssicherheit/RLSB-Material/TRBS-1203.pdf?show=true TRBS 1203]
Technische Regeln für Betriebssicherheit [https://bbs-bsb.de/iserv/file/-/Groups/Lehrer/Arbeitssicherheit/Regelwerke/TRBS-1203.pdf?show=true TRBS 1203]


Betriebssicherheitsverordnung [https://bbs-bsb.de/iserv/file/-/Groups/Lehrer/Arbeitssicherheit/RLSB-Material/BetrSichV.pdf?show=true BetrSichV]
Betriebssicherheitsverordnung [https://bbs-bsb.de/iserv/file/-/Groups/Lehrer/Arbeitssicherheit/Regelwerke/BetrSichV.pdf?show=true BetrSichV]
 
[https://bbs-bsb.de/iserv/file/-/Groups/Lehrer/Arbeitssicherheit/Regelwerke/DGUV%20-%20Information%20206-017_Gut%20vorbereitet%20im%20Ernstfall.pdf?show=true DUGV - Information 206-017]  


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Aktuelle Version vom 11. November 2024, 09:15 Uhr

Arbeitsschutz
Organisation BBS insgesamt
Information Konzept
Verantwortlich Mehlich
Schlagworte Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit


Der Arbeitsschutz ist eine wichtige Facette zur Sicherung von Leib und Leben der am Schulleben beteiligten. Hier wird übersichtlich der Stand des Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagements an der BBS Bersenbrück dargestellt, der im Bedarfsfall als Nachweis gegenüber den staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Aufsichtsbehörden dient. Das Land stellt umfangreiche Informationen auf der Internetseite zum Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement zur Verfügung.

Grundlegende Informationen

Die „Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht" referiert den aktuellen Stand der einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und technischen Regeln. Für die Umsetzung in niedersächsischen Schulen wurden weiterführende Regelungen getroffen, die im RdErl. "Sicherheit im Unterricht" beschrieben sind.

Im Rahmen des berufsbezogenen Unterrichts gelten die einschlägigen Vorschriften der zuständigen Unfallversicherungsträger, die einschlägigen staatlichen Bestimmungen sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik und der Arbeitsmedizin in der jeweils geltenden Fassung.

Staatliche Regelungen oder Regelungen der Unfallversicherungsträger zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit haben Vorrang vor den Bestimmungen der Empfehlung der Kultusministerkonferenz.

Name der Schule Berufsbildende Schulen des Landkreises Osnabrück in Bersenbrück
Schulnummer 73167
Anschrift Ravensbergstr. 15 49593 Bersenbrück
Telefon 05439-9402-0
E-Mail verwaltung@bbs-bersenbrueck.de
Schulleitung Thomas Kohne
Schulträger Landkreis Osnabrück
Anzahl der Landesbediensteten 110
Anzahl der Schüler/innen 2.000


Beteiligte Personen

Externe Personen

Liste der Personen zur Beratung und Unterstützung durch das Kultusministerium

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Hauke Dammann

Telefon: 05422 42178

Hauke.Dammann@nlschb.de

Ansprechpartner des Landkreises

Herr Ralf Wilke

Schulische Ansprechpartner

Gesamte Organisationsverantwortung

T. Kohne

Operative Organisationsverantwortung

R.T. Mehlich

Ausschuss für Arbeitssicherheit

H. Niemann

Arbeitsschutzausschuss

An den BBS gibt es einen Arbeitsschutzausschuss, der zwei bis drei Mal im Jahregelmäßig tagt. Die Ergebnisse werden protokolliert und die Protokolle auf IServ abgelegt. Der Vorsitzende des ASA-Ausschusses lädt zu den Sitzungen ein und ist Ansprechpartner für die Anliegen der Kolleginnen und Kollegen.

Sicherheitsbeauftragte

Es gibt Sicherheitsbeauftragte für den äußeren und den inneren Schulbereich. Sicherheitsbeauftragte für den äußeren Bereich werden vom Schulträger (s.o.) bestellt.

Dienststellenleitungen sind verpflichtet, bei regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten* unter Beteiligung der Personalvertretung, der Gleichstellungsbeauftragten und der Schwerbehindertenvertretung mindestens eine Sicherheitsbeauftragte oder einen Sicherheitsbeauftragten für den inneren Schulbereich zu bestellen.

An den BBS Bersenbrück sind mehrere Sicherheitsbeauftragte benannt, da dies die Beschaffenheit der Dienststelle erfordert.

Sicherheitsbeauftragte haben u. a. folgende Aufgaben, ohne selbst in diesem Bereich verantwortlich zu sein:

  • Meldung von Unfall- und Gesundheitsgefahren an die Dienststellenleitung
  • Unterstützung bei Einweisungen von neuen Beschäftigten* und bei Unterweisungen
  • Überwachung der Funktionsfähigkeit von Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen
  • Unterstützung der Dienststellenleitung bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Dienstunfällen und berufsbedingten Erkrankungen
  • Zusammenarbeit mit den anderen Beauftragten bei der Vermeidung von Unfall- und Gesundheitsgefahren

Die Sicherheitsbeauftragten und deren Aufgaben können der Seite Sicherheitsbeauftragte entnommen werden.

Raumbeauftragte

Da die Schule sehr groß ist, gibt es für jeden Raum einen Raumbeauftragten. Die Verantwortlichkeit kann über die Liste der Raumverantwortlichkeiten ermittelt werden.

Die Aufgaben der Raumbeauftragten hängen von der Art der Räume ab. Sie können von einer Sichtkontrolle bis zu weiterreichenden sicherheitsrelevanten Aufgaben reichen.

Beauftragte für Erste Hilfe

S. Schütte

Aufgaben

Beauftragte für Brandschutz und Evakuierung

Team bestehend aus: Herrn Struckmann, Hausmeister, Erweiterte Schulleitung

Hygienebeauftragte

Jürgen Fiss, N.N.

Aufgaben

  • Pflege des Hygienplans
  • Organisation der Gesundheitseinweisungen durch das Gesundheitsamt
  • Überprüfung der Fachräume für Nahrungszubereitung

Gefahrstoffbeauftragte

Michael Moorkamp

Die letzten Gefahrstoffe wurden 2019 über REMONDIS mit Unterstützung des Landkreises entsorgt.

Erste Hilfe und Brandbekämpfung

Zur Organisation der Ersten Hilfe, der Brandbekämpfung und der Evakuierung sind entsprechende Regelungen in Absprache mit dem Schulträger getroffen.

  • Brandschutzordnung (Teil A-C)
  • Aushang „Verhalten in Notfällen“
  • Aushang „Verhalten im Brandfall“

Brandschutzbeauftragter ist Herr Struckmann.

Die Liste Ausbildungsstand in Erster Hilfe und die Protokolle zur Räumungsalarmübung (Evakuierungsübung) können bei Herrn Mehlich eingesehen werden.

Hygieneplan

Der Hygieneplan findet sich in einem gesonderten Dokument.

Der Corona-Hygieneplan ergänzt den vorhandenen Hygieneplan. Aktuell ist dieser Hygieneplan außer Kraft.

Beauftragte Personen für den Hygieneplan: N.N.

Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist das Kernstück der Arbeitssicherheit. Jeder Kollege und jede Kollegin der BBS Bersenbrück sollte sich dieser Aufgabe in jeder Situation bewusst sein.

Wenn einer Lehrkraft an der BBS Bersenbrück etwas sicherheitsrelevantes an der Ausstattung oder am Gebäude auffällt, so ist es möglich über das Hausmeistermeldesystem mit einem Häkchen bei der Meldung auf diesen Umstand hinzuweisen, der Hausmeister direkt zu kontaktieren oder eine Mail zu verfassen (Rundschreiben:2024-01).

Die verschiedenen Aspekte der Gefährdungsbeurteilung sind in einem eigenen Prozess dokumentiert.
Im Arbeitsschutzgesetz § 5 ist die Verpflichtung des Arbeitgebers geregelt, eine umfassende Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, die auch die Erhebung psychischer Belastungen umfasst. An der BBS Bersenbrück wird dies durch die Lehrkräftebefragung umgesetzt.

Nach § 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) und § 1 der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz hat der Arbeitgeber sowohl die erforderlichen Vorkehrungen bei der Einrichtung und Unterhaltung des Arbeitsplatzes zum Schutze der werdenden oder stillenden Mutter zu treffen als auch eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen für jede Tätigkeit der werdenden oder stillenden Mutter durchzuführen. Nach Bekanntwerden einer Schwangerschaft muss jeder Arbeitsbereich, in dem die Schwangere tätig ist, konkret unter Berücksichtigung der individuellen Voraussetzungen der Schwangeren beurteilt werden. Das Verfahren ist im Prozess Mutterschutz beschrieben.

Auch für Schulen gelten verbindlich Chemikaliengesetz und Gefahrstoffverordnung. Dieses betrifft alle Gefahrstoffe, die vorwiegend im fachpraktischen Unterricht, aber auch in anderen Bereichen der Schule eingesetzt bzw. gelagert werden. Auch Reinigungs-, Klebemittel, Tonerkartuschen usw. können Gefahrstoffe sein, wenn sie mit einem entsprechenden Symbol/Warnhinweis als solche gekennzeichnet sind und müssen dann überprüft werden.

Das Gefahrstoffverzeichnis findet sich auf IServ

Interne Protokolle

In der BBS Bersenbrück ist ein Arbeitsschutzausschuss gebildet. Alternativ oder ergänzend werden Anliegen von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit auch im Rahmen von (Dienst-)Besprechungen oder Arbeitsgruppen erörtert.

Alle Dokumente zu Themen des Arbeitsschutzes und des Gesundheitsmanagements finden sich auf IServ.

Protokolle von Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen sind auf IServ abgelegt.


Unterweisungen

Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz sind alle Beschäftigten über Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. An der Schule gibt es einmal Unterweisungen für Lehrkräfte durch die Schulleitung und Unterweisungen für Schülerinnen und Schüler durch die Lehrkräfte.

Ziel der Unterweisung

  • Rechtssicherheit/Fürsorgepflicht:  Wenn es nach einem Unfall vor Gericht geht, muss dokumentiert nachgewiesen werden, dass unterwiesen wurde.
  • Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz: Gesundes Arbeiten durch Prävention und Vermeidung von berufsbedingten Erkrankungen und Unfällen.
  • Handlungssicherheit zur Verhütung und Verringerung von Gefährdungen und Risiken.
  • Erziehungsziel „Umsichtiges Handeln und Verhalten“ bei der Schülerschaft fördern.
  • Sicherheitsbewusstsein durch Wiederholungsunterweisungen bei gefährlichen Tätigkeiten und Routinetätigkeiten stärken.

Unterweisungen durch die Lehrkräfte

Um die Schülerinnen und Schüler zu einem sicherheitsbewussten Verhalten zu erziehen, werden diese regelmäßig von den Lehrkräften unterwiesen. Unterweisungen sind auf den Wissensstand der Schülerschaft angepasst. Die Durchführung der Unterweisung wird von den Lehrkräften an der BBS in geeigneter Weise dokumentiert. Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des MK.

Unterweisung durch die Schulleitung

Die Schulleitung führt an der BBS Bersenbrück regelmäßig Unterweisungen durch. Die Unterweisung erfolgt zu allgemeinen Themen des Arbeitsschutzes und ggf. zu Fachthemen. Darüber hinaus werden auch weitere Themen unterwiesen, z. B. zur Gesundheitsprävention.

Regelmäßige Themen zu Beginn des Schuljahres sind:

  • Verhalten im Brandfall (Alarmplan, Fluchtwege, Not-Ausgänge, Sammelplatz)
  • Verhalten bei Unfällen / Organisation der Ersten Hilfe;
  • Verhalten bei Notfällen / Sicherheitskonzept;
  • Infektionsschutz / Hygiene;
  • Aufsichtspflicht;
  • Verhaltensregeln zu besonderen Anlässen

Diese Unterweisung wird im Protokoll der Dienstbesprechung dokumentiert.

Zu den Themen Sportstätten, Maschinen, Geräte und Gefahrstoffe, Fachräume und Werkstätten wurden die Unterweisungen an die BG-Leitungen und die Fachlehrkräfte delegiert.

Rechtshinweise

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1201

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1203

Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV

DUGV - Information 206-017