Kernaufgabe Die Schule überprüft und bewertet die Ergebnisse und Erfolge im Personalwesen. Grundlegende Anforderungen

  • Die Schule erfasst die für die Schulstatistik erforderlichen Personaldaten (z. B. Unterrichtsversorgung, Anrechnungsstunden, Fehltage, Arbeitsverträge der Lehrkräfte).
  • Die zuständigen schulischen Gremien überprüfen und bewerten jährlich die Personaldaten.

Rechtsquellen: NSchG § 43 (4) und NSchG § 31 (4)

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