Die Schulleitung überprüft systematisch und regelmäßig die Qualität des Unterrichts und leitet daraus Konsequenzen für die Unterrichtsentwicklung ab.
Grundlegende Anforderungen:
- Die Schulleitung besucht und berät die Lehrkräfte im Unterricht.
- Der Schulleitung liegen schuleigene Erkenntnisse über die Unterrichtsqualität vor.
- Die Schulleitung hat Maßnahmen zur Verbesserung des Unterrichts eingeleitet.
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