Version vom 14. Dezember 2023, 08:07 Uhr von Janbernd Kröger (Diskussion | Beiträge) ((Benutzername entfernt) (Logbucheinzelheiten entfernt))
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Die Schulleitung überprüft systematisch und regelmäßig die Qualität des Unterrichts und leitet daraus Konsequenzen für die Unterrichtsentwicklung ab.

Grundlegende Anforderungen:

  • Die Schulleitung besucht und berät die Lehrkräfte im Unterricht.
  • Der Schulleitung liegen schuleigene Erkenntnisse über die Unterrichtsqualität vor.
  • Die Schulleitung hat Maßnahmen zur Verbesserung des Unterrichts eingeleitet.

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