07:51, 10. Feb. 2025 Pädagogische Verantwortung (Versionen | bearbeiten) [1.651 Bytes] Thomas Kohne(Diskussion | Beiträge)(Die Seite wurde neu angelegt: „Lehrkräften ist nach § 33 Satz 2 und § 50 Abs. 1 NSchG ein Gestaltungsraum eigenverantwortlicher Unterrichtung und Erziehung eingeräumt. Es handelt sich um eine pflichtgebundene Freiheit, die ihren Grund und ihre Rechtfertigung in der Erziehungsaufgabe der Lehrkräfte findet. Es handelt sich nicht um eine personale, sondern um eine insbesondere auf den Bildungsauftrag bezogene Freiheit. Sie ist den Lehrkräften daher in ihrer Funktion, um ihres jewe…“)Markierung: Visuelle Bearbeitung
10:03, 28. Jan. 2025 Prüfauftrag VI (Versionen | bearbeiten) [4.478 Bytes] Janbernd Kröger(Diskussion | Beiträge)(Die Seite wurde neu angelegt: „=== Titel === '''Niedersächsisches Kultusministerium Prüfauftrag VI:''' Modularisierter Prüfauftrag zur Evaluation der prozesshaften Ausgestaltung und Implementierung des Qualitätsmanagements auf der Basis des Kernaufgabenmodells für berufsbildende Schulen in Niedersachsen (KAM-BBS)“)Markierung: Visuelle Bearbeitung