Die Schule überprüft und bewertet die Ergebnisse und Erfolge bei der Gestaltung der Bildungsangebote. Grundlegende Anforderungen:

Die Schule erfasst sach- und fachgerecht die für die Schulstatistik erforderlichen Daten. Rechtsquelle: NSchG § 30

Die zuständigen Gremien überprüfen und bewerten jährlich die Ergebnisse und Erfolge (z. B. Ergebnisse zentraler Abschlussarbeiten, Schulabschlüsse, QM-Kennzahlen). NSchG § 32 (3)

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