Mit der Leitung eines Bildungsgangs entsprechend § 35 a NSchG wird die Bildungsgangsleitung nach Benehmensherstellung beauftragt.
Hier werden die wesentlichen Aufgaben der Bildungsgangsleitung beschrieben.
Zielvereinbarung
Mit der Leitung eines Bildungsgangs entsprechend § 35 a NSchG wird die Bildungsgangsleitung nach Benehmensherstellung beauftragt.
Hier werden die wesentlichen Aufgaben der Bildungsgangsleitung beschrieben.
Zielvereinbarung