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von Thomas Kohne

MK-Zielvereinbarung

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Entsprechend der Handreichung „Zielvereinbarung zwischen öffentlichen berufsbildenden Schulen und der Schulbehörde“ vom Februar 2015 und dem RdErl. d. MK v. 08.07.2013 führt die Schulleitung im Namen der Berufsbildenden Schulen des Landkreises Osnabrück in Bersenbrück mit der Landesschulbehörde Zielvereinbarungen durch. Hierzu werden die schulischen Kennzahlen (s.u.) und insbesondere die Ergebnisse anderer externer Evaluationen herangezogen. Die Landeskennzahlen werden wie folgt vom Land beschrieben (vgl. Handbuch „Schulisches Controlling“ Niedersächsisches Kultusministerium, Stand März 2011, (S.11 ff.):

„Die externe Steuerung erfolgt auf der Grundlage der QM-Auswertungen (derzeit Abschlussquote, Übernahmequote, Erfolgreiche Schulzeiten), dem Bericht der Schulinspektion sowie bei Bedarf der Zufriedenheitswerte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und relevanter Anspruchsgruppen der Schule.

Die Steuerung erfolgt konkret durch regelmäßige Zielvereinbarungen zwischen der einzelnen berufsbildenden Schule und der Schulbehörde auf der Grundlage dieser Ergebnisse.

Im Folgenden werden die QM-Auswertungen kurz skizziert.

Sie geben Auskunft über die Erfolge/Leistungsfähigkeit einer Schule:

Kennzahl: Abschlussquote

Bei der Berechnung der Abschlussquote wird ermittelt, wie viel Prozent der Schülerinnen und Schüler, die zum Zeitpunkt der Statistik (15.11. des Vorjahres) einen Bildungsgang besucht haben, am Ende dieses Bildungsganges einen Abschluss erzielten.

Ausgewiesen wird auch die Abschlussquote der Schule im Verhältnis zu der des Landes: Ein positiver bzw. negativer Wert bedeutet, dass die Abschlussquote des Bildungsgangs um die entsprechende Prozentzahl über bzw. unter der des Landesdurchschnitts liegt.

Kennzahl: Übernahmequote

Bei der Ermittlung der Übernahmequote werden die Abgängerinnen und Abgänger ein Jahr nach Verlassen des Bildungsganges über ihren weiteren Bildungsweg bzw. den Übergang in das Arbeitsleben („Verbleib“) befragt. In die Berechnung der Quote gehen nur die Abgängerinnen und Abgänger ein, die geantwortet haben. Diese Quote wird ab 2010 nicht mehr für Schülerinnen und Schüler der Berufsschule, des Berufsvorbereitungsjahres und der Berufseinstiegsklasse erhoben.

Als "abschlussadäquat" wird der weitere Bildungsweg der Schülerinnen und Schüler dann bewertet, wenn der zuvor besuchte Bildungsgang Voraussetzung für diesen weiteren Weg war.

Beim Vergleich Schule – Land wird der prozentuale Anteil der erfolgreichen Schülerinnen und Schüler eines Bildungsgangs der Schule mit dem des Landes Niedersachsen verglichen. Positive Werte heißen: die Übernahmequote ist höher als im Landesdurchschnitt.

Kennzahl: Erfolgreiche Schulzeiten

Diese Kennzahl bezieht sich auf die Regelausbildungsdauer in einem Bildungsgang. Es wird ermittelt, wie viele Schuljahre die Schüler

innen und Schüler benötigt haben, um den Bildungsgang erfolgreich abzuschließen. Es ist auch zu erkennen, ob (bzw. wie viele) Schülerinnen und Schüler ein Schuljahr wiederholen mussten und somit mehr Schulzeit als im Regelfall benötigt wurde. Die schulische Kennzahl wird in Beziehung gesetzt zum Landesdurchschnitt. (Positive Werte = Schule ist besser als der Landesdurchschnitt, negative Werte = Schule ist schlechter als der Landesdurchschnitt.)“

Bei der entsprechend den Handreichung (s.o.) mit der Landesschulbehörde durchgeführten Zielvereinbarungen wird der Landkreis Osnabrück, vertreten durch den Fachdienstleiter Schulen, im Rahmen des Prozesses ins Benehmen gesetzt. Die so vereinbarten Ziele werden in folgender Weise in den schulinternen Zielvereinbarungsprozess (vgl. gesonderte Prozessbeschreibung) berücksichtigt:

1. Die Zielvereinbarung wird der erweiterten Schulleitung bekannt gemacht und besprochen;

2. Der Schulleiter stellt die wesentlichen Aspekte auf der folgenden Gesamtkonferenz vor;

3. Betreffen Elemente der Zielvereinbarung einzelne Bildungsgänge oder Fachgruppen, werden die jeweiligen Gruppen schulintern in den Zielvereinbarungsprozess (top-down) eingebunden;

4. Alle Bildungsgänge berücksichtigen für den kommenden Zielvereinbarungsprozess Ziele, die mit der Landesschulbehörde abgeschlossen wurden und machen diese als solche kenntlich;

5. Nach vier Jahren ruft die Schulleitung als Vorbereitung auf die nächste Zielvereinbarung die Maßnahmen und den Zielerreichungsgrad der Bildungsgänge über einen Statusbericht ab.