MK-Zielvereinbarung
Organisation Schulleitung
Information Prozess
Verantwortlich Kohne
Schlagworte Zielvereinbarung

In Niedersachsen sind alle öffentlichen berufsbildenden Schulen seit 2011 verpflichtet, ein Qualitätsmanagementsystem-BBS zu implementieren, das neben dem verbindlichen Kernaufgabenmodell für berufsbildende Schulen (KAM-BBS) 2022 auf dem Strategischen Handlungsrahmen-BBS 2022 basiert.

Der Strategische Handlungsrahmen als „Steuerungsinstrument“ des Niedersächsischen Kultusministeriums (MK) greift die gegenwärtigen und zukünftigen Herausforderungen in der beruflichen Bildung auf und verdeutlicht bildungspolitische Schwerpunktsetzungen der nächsten Jahre. Für die berufsbildenden Schulen als Regionale Kompetenzzentren gilt es, die langfristigen Aufträge „Lernen in der digitalen Welt“ und „Demokratiebildung stärken“ umzusetzen.

Die zukünftige Ausrichtung der berufsbildenden Schulen als Regionale Kompetenzzentren erfolgt entlang der vier verbindlichen strategischen Handlungsfelder des Handlungsrahmens:

  • Schulische Profile schärfen
  • Qualitätsmanagement implementieren
  • Schulkultur leben
  • Kooperationen ausbauen

Diese Handlungsfelder werden über verbindliche strategische Ziele konkretisiert. Die operative Ausgestaltung und schulindividuelle Profilbildung liegen weiterhin in der Verantwortung der berufsbildenden Schulen.

Das verbindliche Kernaufgabenmodell für berufsbildende Schulen (KAM-BBS) 2022 als wesentlicher Bestandteil des Qualitätsmanagementsystems BBS in Niedersachsen ist direkt verzahnt mit dem Strategischen Handlungsrahmen-BBS 2022. Die sieben Qualitätsbereiche des KAM-BBS 2022 können in den vier strategischen Handlungsfeldern des Strategischen Handlungsrahmens abgebildet werden. Allen Qualitätsbereichen sind jeweils verbindliche Kernaufgaben zugeordnet, die zentrale Prozesse oder Aufgaben in Schule fokussieren

Berufsbildende Schulen gestalten und implementieren ihre schulischen Prozesse entlang der Qualitätsbereiche des KAM-BBS 2022. Der Qualitätsentwicklungsprozess-BBS, der bei der Ausgestaltung der Kernaufgaben durchlaufen wird, sichert die zukunftsfähige und nachhaltige Weiterentwicklung der berufsbildenden Schulen als Regionale Kompetenzzentren.

Aktuelles Verfahren

Der Zielvereinbarungsprozess orientiert sich an folgenden Vorgaben:

Die Schulleitung führt im Namen der Berufsbildenden Schulen des Landkreises Osnabrück in Bersenbrück mit der übergeordneten Behörde Zielvereinbarungen durch. Hierzu werden die schulischen Kennzahlen und eventuell vorliegende Ergebnisse anderer externer Evaluationen herangezogen.

Bei der entsprechend den Handreichung (s.o.) mit dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung durchgeführten Zielvereinbarungen wird der Landkreis Osnabrück, vertreten durch die Fachdienstleitung Schulen (FD 4), im Rahmen des Prozesses ins Benehmen gesetzt. Die so vereinbarten Ziele werden in folgender Weise in den schulinternen Zielvereinbarungsprozess berücksichtigt:

  1. Die Zielvereinbarung wird der erweiterten Schulleitung bekannt gemacht und besprochen;
  2. Der Schulleiter stellt die wesentlichen Aspekte auf der folgenden Gesamtkonferenz vor;
  3. Betreffen Elemente der Zielvereinbarung einzelne Bildungsgänge oder Fachgruppen, werden die jeweiligen Gruppen schulintern in den Zielvereinbarungsprozess (top-down) eingebunden;
  4. Alle Bildungsgänge berücksichtigen für den kommenden Zielvereinbarungsprozess Ziele, die mit der Landesschulbehörde abgeschlossen wurden und machen diese als solche kenntlich;
  5. Nach vier Jahren ruft die Schulleitung als Vorbereitung auf die nächste Zielvereinbarung die Maßnahmen und den Zielerreichungsgrad der Bildungsgänge über einen Statusbericht ab.

Das Verfahren wird jeweils von den Dezernenten des RLSB angestoßen.


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