In Gefahrensituationen sind auf jeden Fall die verfügbaren Mitglieder des
schulischen Notfallteams zu benachrichtigen!
Zielbeschreibung
Sicherheit und Fürsorge in Krisensituationen und Gefahrensituationen, aber auch die Wiederherstellung eines normalen Unterrichtsablaufes sind die wichtigsten Ziele.
Die Kategorien im Notfallplan sind eingeteilt nach dem Grad der Gefahr und der Art und Weise, wie ihr zu begegnen ist:
- Maßnahmen in der Verantwortung der Schule
- Maßnahmen, die - abhängig vom Grad der Gefährdung - entweder den Notruf 110 oder 112 erfordern, ggf. aber auch andere außerschulische Hilfsdienste beanspruchen
- Der Zugang der Öffentlichkeit und insbesondere der Medien zur Schule ist zu beschränken.
- Administrative Maßnahmen werden grundsätzlich von der Schulleitung eingeleitet.
An einer gemeinsamen Bewertung des Vorfalls sind i. d. R. folgende Personen beteiligt:
- Mitglied der Schulleitung
- Klassenlehrer*in
- betroffene/n Fachlehrer*in
- Beratungslehrer*in
- Schulsozialpädagog*in
Codewörter
Statt Codewörter wird an der Schule folgendes Verfahren eingeführt: Bei einer Gefährdungslage, insbesondere einem Amoklauf wird über den Lautsprecher folgende Ansage gegeben: „Es liegt vermutlich eine Gefährdungslage vor. Bitte begeben Sie sich oder bleiben Sie in den Klassenräumen und verschließen Sie die Tür.“
Amokfall
In einem Amokfall gibt es obige Durchsage an alle. In dieser Situation sind die entsprechenden Maßnahmen (z.B. Schülerinnen und Schüler zusam-menhalten, Klassenräume verschließen oder auch das Schulgebäu-de/Schulgelände auf dem schnellsten Wege verlassen) einzuleiten.
„Medizinischer Alarm, Medizinischer Alarm!“
Das Notfallteam meldet sich an den bezeichneten Orten.
„Entwarnung, Entwarnung!“
Die Entwarnung wird zweimal gegeben, wenn der Notfall bzw. die Gefährdungslage beendet ist.
Alkohol- und anderer Drogenmissbrauch
Maßnahmen der Lehrkraft/des Lehrpersonals
- Wenn eine Lehrkraft den Verdacht hat, dass eine Schülerin/ein Schüler unter dem Einfluss oder im Besitz einer verbotenen Substanz steht, müssen unverzüglich der zuständige Koordinator/die zuständige Koordinatorin und die Schulsozialpädagogen informiert werden.
- Wenn eine Lehrkraft Kenntnis hat über möglichen Drogen- bzw. Alkoholmissbrauch, sollte sie sich mit anderen Kolleginnen/Kollegen darüber austauschen und bezüglich weiterer Schritte spezielle Fachkräfte (Beratungslehrer, Schulsozialpädagogen) konsultieren.
- Die arbeitsschutzrechtlichen Aspekte müssen geprüft werden. Eventuell ist ein sofortiger Ausschluss vom fachpraktischen Unterricht (z.B. schnell drehende Maschinen) nötig.
Administrative Maßnahmen der Schule
- Gemeinsame Bewertung der Schwere des Vorkommnisses und Einschätzung der benötigten Hilfe (z. B. Polizei, Jugendamt, Beratungsstelle)
- Feststellung der beteiligten Personen
- Isolierung der beteiligten Personen zur Befragung und Untersuchung
- Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten
- evtl. sofortiger Ausschluss vom Unterricht
- Dokumentieren des Vorkommnisses/der Zeugenaussagen
- Erörterung und Festlegung von Folgemaßnahmen (Klassenkonferenz, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen § 61NSchG)
Akute Bedrohung durch Personen innerhalb des Gebäudes
Maßnahmen der Lehrkraft/des Lehrpersonals
- Grad der Bedrohung bestimmen
- Sekretariat und Schulleitung durch vertrauenswürdige Person informieren, Person und ihren Aufenthaltsort sowie ihre Handlung beschreiben
- Klassenräume, Schülerinnen und Schüler sichern (ggf. einschließen, oder evakuieren)
- Wenn der Klassenraum gesichert ist, Bedrohung beurteilen und feststellen, wie notwendig sofortiges Eingreifen ist
Administrative Maßnahmen der Schule
- Polizei über 110 anrufen, wenn möglich bestimmten Gebäudezugang verriegeln
- Notfallteam aktivieren
- Das Ausmaß der notwendigen Maßnahmen gemeinsam besprechen
- Die Person, von der die Bedrohung ausgeht, lokalisieren und die Situation beurteilen
- Mitglied des Notfallteams erwartet die Polizei und weist sie ein
- Wenn die Situation unter Kontrolle ist, Entwarnung geben
- Schulaufsicht benachrichtigen
Akute Bedrohung durch Person außerhalb des Gebäudes
Maßnahmen der Lehrkraft/des Lehrpersonals
- Grad der Bedrohung bestimmen
- Sekretariat und Schulleitung durch vertrauenswürdige Person informie-ren, Person und ihren Aufenthaltsort sowie ihre Handlung beschreiben
- Maßnahmen für die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler treffen, Kontrolle übernehmen und Anweisungen erteilen (z. B. „Betretet das Gebäude! Wechselt den Aufenthaltsort! Geht in Deckung! Werft euch auf den Boden! ...“)
- Die Schüler/innen in das Schulgebäude bringen, sobald es sicher ist
- In den Klassenräumen bleiben, bis Entwarnung gegeben wird
Administrative Maßnahmen der Schule
- Polizei anrufen (110)
- Notfallteam aktivieren
- Das Ausmaß der notwendigen Maßnahmen gemeinsam besprechen
- Polizei erwarten, Beschreibung der Person sowie Angabe ihres letzten Aufenthaltsortes
- Wenn die Situation unter Kontrolle ist, Entwarnung durchgeben
- Schulaufsicht informieren
Belästigung und/oder Diskriminierung
(Erpressung, Schikanieren und Mobbing, Bandenbildung und
Einschüchterung)
Maßnahmen der Lehrkraft/des Lehrpersonals
- Bewertung der Intensität des Vorfalls und Einschätzung der benötigten Hilfe
- Feststellung der beteiligten Personen und Deeskalation der Situation durch Ansprechen
- Dokumentieren des Vorkommnisses sobald wie möglich, Weiterleitung des Berichts an die Schulleitung
Administrative Maßnahmen der Schule
- Gemeinsame Bewertung der Schwere des Vorfalls
- Feststellung der beteiligten Personen und des Sachverhalts
- Wenn möglich, schriftliche Zeugenaussagen
- Erörterung und Festlegung von sofortigen und von Folgemaßnahmen, falls nötig (Jugendamt, Psychologin/e, evtl. Polizei, …)
- Benachrichtigung der Erziehungsberechtigen
- Bericht über Ablauf und Bewältigung des Vorkommnisses
Bombendrohung
Maßnahmen des Empfängers der Drohung/der Lehrkraft/des Lehrpersonals
- Den Anrufer möglichst um genaue Aussagen bitten und diese auf-schreiben. Versuchen, noch während des Anrufes Hilfe zu bekommen. Genaue Uhrzeit und Telefonnummer im Display notieren.
- Den Anrufer nicht unterbrechen, außer, um folgende Fragen zu stellen:
- Wann wird die Bombe explodieren?
- Wo ist die Bombe?
- Wie sieht sie aus?
- Was für eine Bombe ist es?
- Wie wird sie zur Explosion gebracht?
- Warum tun sie das?
- Wer sind Sie?
- Von wo rufen Sie an?
- Das Telefon nicht wieder auflegen, sondern möglichst von einem ande-ren Apparat aus die Polizei alarmieren
- Bewertung der Dringlichkeit und Benachrichtigung der Verwaltung und des Notfallteams (z. B. Durchsage zur Evakuierung oder Sirenenalarm)
- Beschreibung des Anrufs:
- Herkunft des Anrufs (örtlich, Ferngespräch, Hausruf, Mobil …)
- Beschreibung der Stimme (männlich, weiblich, geschätztes Alter, Akzent, Tonfall, andere Charakteristika)
- Schien der Anrufer die örtlichen Gegebenheiten zu kennen? Gab es Hintergrundgeräusche? Weitere wichtige Bemerkungen?
Administrative Maßnamen der Schule
- Polizei 110 anrufen und Bombendrohung melden
- Schulaufsicht kontaktieren
- Schulleitung, Polizei und Feuerwehr sind verpflichtet, sich gegenseitig sofort zu informieren bzw. sich über die Ernsthaftigkeit der Drohung zu beraten und evtl. das Gebäude zu evakuieren.
- Wenn die Evakuierung beschlossen ist, sofort alle Maßnahmen dafür ergreifen.
- Wenn das Gebäude nicht evakuiert werden soll:
- Der Hausmeister und andere Helfer suchen das Gebäude nach verdächtigen Objekten ab.
- Wenn nach einer sorgfältigen Durchsuchung nichts gefunden wird, wird der Unterricht normal weiter geführt. Wenn irgendwelche verdächtigen Objekte gefunden werden, wird sofort der Evakuierungs-zwang in Kraft gesetzt.
- Ein Bericht wird an die Schulaufsicht gegeben.
- Weitere Konsequenzen mit der Einsatzleitung absprechen.
Explosion
Maßnahmen der Lehrkraft/des Lehrpersonals
- Feuermelder und Alarm bestätigen
- Die für Brandfälle festgelegten Maßnahmen ergreifen:
- Türen und Fenster schließen; die Beleuchtung ausschalten
- Sekretariat und Schulleitung informieren
- Sammelplätze aufsuchen und vollständige Anwesenheit feststellen
- Fehlende Schülerinnen und Schüler melden
- Weitere Anweisungen abwarten
- Das Schulgebäude erst betreten, wenn Entwarnung gegeben worden ist
Administrative Maßnahmen der Schule
- Durch Auslösen des Alarms die Evakuierung veranlassen
- 112 anrufen und, wenn möglich, genaue Brandstelle angeben
- Wer ruft an? Was ist passiert? Wo ist es passiert? Wie viele Menschen sind betroffen – in Gefahr?
- Evakuierung unterstützen und kontrollieren
- Hilfe bei der Suche nach vermissten Schülern und Schülerinnen und anderen
- Auf verdächtige Personen achten
- Personen koordinieren
- Wenn erforderlich, Entwarnung geben!
- Kontakt zur Schulaufsicht herstellen
Feuer
Maßnahmen der Lehrkraft/des Lehrpersonals
- Feuermelder und Alarm betätigen
- Die für Brandfälle festgelegten Maßnahmen ergreifen
- Wenn möglich und sicher: Feuerlöscher einsetzen!
- Sekretariat und Schulleitung informieren
- Türen und Fenster schließen, Beleuchtung ausschalten
- Sammelplätze aufsuchen und vollständige Anwesenheit dokumentieren
- Fehlende Schülerinnen und Schüler melden
- Weitere Anweisungen abwarten
- Das Schulgebäude erst betreten, wenn Entwarnung gegeben worden ist.
Administrative Maßnahmen der Schule
- Durch Auslösen des Alarms die Evakuierung veranlassen
- 112 anrufen und, wenn möglich, genaue Brandstelle angeben!
- Evakuierung unterstützen und kontrollieren
- Hilfe bei der Suche nach vermissten Schülerinnen und Schülern und anderen Personen koordinieren
- Wenn das Feuer gelöscht ist, Feuerwehr weiter unterstützen.
- Wenn erforderlich, Entwarnung geben
- Kontakt zur Schulaufsicht herstellen
Details zu Verhalten im Brandfall finden sich auch in der Brandschutzordnung
Gasaustritt
Maßnahmen der Lehrkraft/des Lehrpersonals
- Das betroffene Gebiet evakuieren
- Alle elektrischen Kontakte meiden, Handys nicht betätigen
- Feuermelder an einer Stelle betätigen, die sich in sicherer Entfernung von dem vermuteten Gasaustritt befindet.
- Schulleitung informieren
- Wenn Gasabsperrventil erreichbar: Gas absperren.
Administrative Maßnahmen der Schule
- Über 112 Hilfe anfordern
- Mit dem Hausmeister Kontakt aufnehmen
- Evakuierung notfalls durch Tür-zu-Tür-Information durchführen
- Gasversorger informieren
- Gebäude erst wieder betreten, wenn die Behörden es freigegeben ha-ben.
- Schulaufsicht und Sachaufwandsträger informieren
Medizinischer Notfall
Maßnahmen der Lehrkraft/des Lehrpersonals
- Einschätzung der Sicherung des Unfallortes
- Versorgung des/der Unfallopfer/s
- Notruf 112 anrufen, eine vertrauenswürdige Person mit der Bitte um Hilfe an den/die nächsten Lehrer/Lehrerin oder an das Sekretariat schicken.
- Das Opfer in eine stabile Lage bringen und Erste Hilfe leisten, bis medizinisches Notfallpersonal eingetroffen ist.
- Schaulustige auf Distanz halten
Administrative Maßnahmen der Schule
- Evtl. Durchsage „Medizinischer Alarm!“ geben
- Sicherstellen, dass Rettungskräfte alarmiert sind
- Medizinischen Beauftragten des Notfallteams aktivieren
- Zur Unfallstelle gehen und sich zur Hilfe bereit halten
- Erziehungsberechtigte informieren
- Vorkommnis für die Akten dokumentieren
Pandemie (Corona-Meldungen)
In landesweiten Pandemien gelten besondere Regeln und Meldepflichten. Bei Unsicherheit sprechen Sie in jedem Fall ein Mitglied der Schulleitung an.
Bei besonderen Gefahrenlagen ordnet das Gesundheitsamt Schutzmaßnahmen an. Den Anordnungen des Gesundheitsamts ist unbedingt Folge zu leisten!
Prügeleien mit Körperverletzung
Maßnahmen der Lehrkraft/des Lehrpersonals
- Bewertung der Schwierigkeit der Situation, nächstmögliche Hilfe in Anspruch nehmen
- Am Ort des Geschehens bleiben, Kontrolle übernehmen, ausdrückliche Anweisung geben, die Prügelei zu stoppen
- Vertrauenswürdige Person zum Sekretariat schicken, um Hilfe zu holen
- Evtl. Erste Hilfe leisten
- Vorkommnis so bald wie möglich dokumentieren
Administrative Maßnahmen der Schule
- Bewertung der Schwere des Vorkommnisses und Bestimmen der Art der benötigten Hilfe (z. B. Polizei, Jugendamt …)
- Bestimmen der erforderlichen medizinischen Hilfe; auf innere Verletzungen achten
- Identifizierung der beteiligten Personen und Klärung des Sachverhalts
- Notfallteam informieren
- Beratungslehrer/in und Sozialpädagogen/in informieren
- Erziehungsberechtigte informieren und zum Gespräch einbestellen
- Festlegen der unmittelbaren und der Folgemaßnahmen
- Vorkommnis für die Akten dokumentieren
Schießerei
Maßnahmen der Lehrkraft/des Lehrpersonals
- Wenn Schuss zu hören ist, Schülerinnen und Schüler und Personal an-weisen, sich Deckung suchen.
- 110 (Handy) alarmieren: genauen Ort, genauen Zugang und Gefährdungslage durchgeben.
- Verursacher und Stelle lokalisieren
- Für Sicherheit der Schülerinnen und Schüler sorgen, Kontrolle über-nehmen und Verhaltensanweisungen erteilen („autoritär“ sein!)
- Sekretariat informieren (notfalls Handy)
- Aufmerksam Veränderungen der Gefahrenlage beachten
- Nach Verletzten suchen und/oder Abwesenheit der Schülerinnen und Schüler überprüfen
- Für alle Personen einen sicheren Ort suchen, bis zur „Entwarnung!“ (in Raum einschließen, von der Tür entfernt aufhalten)
Administrative Maßnahmen der Schule
- Sicherstellen, dass Polizei angefordert wurde
- Entsprechende Alarmierung im Schulgebäude veranlassen
- Notfallteam aktivieren
- Für Einsatzleitung erreichbar sein und mit ihr kooperieren
- Eintreffende Eltern informieren und für Sammelplatz (getrennt von Schülerinnen und Schülern) sorgen
- Nach dem Einsatz: mit Notfallteam Folgemaßnahmen besprechen
- Die Schulaufsicht informieren
Schusswaffen auf dem Schulgelände
Maßnahmen der Lehrkraft/des Lehrpersonals
- Die Situation prüfen und die Art der benötigten Hilfe bestimmen
- Falls nötig, Tel. 110 rufen
- Sekretariat informieren
- Versuchen, potentielle gewaltsame Handlungen durch Deeskalation zu verhindern
- Für Schutz der Schülerinnen und Schüler sorgen
- Wenn die Person nicht kooperiert, Reaktions-Alternativen auswählen:
- isolieren
- separieren
- die Räumlichkeiten evakuieren
- Gebäude verschließen
Administrative Maßnahmen der Schule
- Evtl. mit Durchsage Anweisungen erteilen
- Sicherstellen, dass 110 alarmiert ist, möglichst Gebäudeeingang angeben
- Notfallteam aktivieren (Hilfe bei Deeskalation)
- Jemanden bestimmen, der die Polizei einweist
- „Entwarnung!“ durchgeben, wenn die Situation unter Kontrolle ist
- Gemeinsam disziplinarische Maßnahmen festlegen
- Vorkommnis dokumentieren
Sexueller Übergriff
Maßnahmen der Lehrkraft/des Lehrpersonals
- Das Opfer abschirmen und für Betreuung durch gleichgeschlechtliche Vertrauensperson sorgen.
- Falls notwendig, Erste Hilfe leisten und medizinische Hilfsdienste alarmieren.
- Das Vorkommnis untersuchen und erforderliche Handlungen ableiten
- Die Schulleitung informieren.
- Beim Opfer bleiben, bis Vertreter der Schulleitung erscheinen.
Administrative Maßnahmen der Schule
- Polizeiliche Hilfe anfordern
- Erziehungsberechtigte informieren
- Opfer nicht reinigen/waschen (Kriminaltechnik abwarten)
- Tatort sichern- keine Spuren aufnehmen
- Vorkommnis für die Akten dokumentieren
- Die Schulaufsicht informieren
- Klassenkonferenz, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen § 61 NSchG
Suizid
Maßnahmen der Lehrkraft/des Lehrpersonals
Generell gilt:
Alle Androhungen ernst nehmen und weiterleiten
Bewertung des Grades der Gefahr:
Grad A: Geringfügige Androhung (Gerücht oder Hörensagen)
- Sofortiges Gespräch mit einer Beratungsfachkraft (Beratungslehrer/in, Schulsozialpädagoge/in, Telefonat mit Fachdienst)
- Beratung und Entscheidungsfindung
- Kontakt mit Erziehungsberechtigten, um Eindrücke auszutauschen
- Empfehlung und die Quelle der Information diskutieren
Grad B: Mittelschwere Androhung (die Person braucht innerhalb einer bestimmten Zeit psychologische Betreuung)
- Sofortiges Gespräch mit einer Beratungsfachkraft (Betreuungslehrer/in, Schulpsychologe/in, Telefonat mit Fachdienst)
- Beratung und Entscheidungsfindung
- Kontakt mit Erziehungsberechtigten, um Eindrücke auszutauschen
- Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten und Experten, um eine angemessene Betreuung zu sichern
- Genehmigung der Erziehungsberechtigten einholen für die Weitergabe der notwendigen Informationen an die Betreuer
- Die Quelle der Informationen informieren, um sicher zu stellen, dass der Fall nachhaltig verfolgt worden ist
Grad C: Akute Androhung (die Person ist in akuter Gefahr, sich zu verletzen)
- Die Person nicht ohne Aufsicht lassen, das Notfallteam informieren.
- Sofortige Beratung mit einer Fachkraft
- Abschirmung der Person vor neugierigen anderen Personen
- Kontakt mit Erziehungsberechtigten und Polizei
- Forderung nach einem sofortigen Gespräch mit Erziehungsberechtigten
- Diesen Entscheidungshilfe geben und ggf. bei Schritten weiterer Beratung unterstützen
- Die Quelle der Informationen informieren, um sicher zu stellen, dass der Fall nachhaltig verfolgt worden ist
Weitere Informationen gibt es auf der Seite zu psychischen Erkrankungen
Todesfälle
Maßnahme der Lehrkraft/des Lehrpersonals
- Bewertung der Situation
- Verantwortungsbewusste Person beauftragen, Notruf 110 oder 112 anzurufen
- Evtl. Reanimationsmaßnahmen durchführen (Erste Hilfe!)
- Zeugen suchen und auffordern, vor Ort zu bleiben
- Notfallteam benachrichtigen
- Ort sichern
Administrative Maßnahmen der Schule
- Sicherstellen, dass Notruf 110 oder 112 aktiviert wurde
- Notfallteam aktivieren
- Schüler/Personen identifizieren, die möglicherweise psychischen Bei-stand benötigen
- Mitschüler betreuen
- Ort sichern und abschirmen
- Tatort wie vorgefunden belassen, bis Polizei eintrifft (SB, Kriminaltechnik)
- Schulaufsicht informieren
- Folgemaßnahmen erörtern; Fürsorge und Nachsorge koordinieren
- Vorkommnis so bald wie möglich dokumentieren
Ein/e Schüler/in wird vermisst
Maßnahmen der Lehrkraft/des Lehrpersonals
- Wenn eine Schülerinnen oder ein Schüler vermisst wird, die vorher während des Unterrichts anwesend war, ist sofort das Schulsekretariat zu verständigen!
- Bei Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern erkundigen, ob der/die Betreffende wirklich vermisst wird. Unsicheren Informationen nachgehen.
- Wenn diese/r zurückkommt, muss sofort das Sekretariat darüber informiert werden!
Administrative Maßnahmen der Schule
- Das Schulgelände nach dem Vermissten absuchen!
- Den Namen der/des Vermissten über die Schul-Sprechanlage bekannt geben, den Namen an das Sekretariat durchgeben.
- Die Eltern der Vermissten telefonisch benachrichtigen!
- Die Polizei angemessen und frühzeitig einbeziehen!