Version vom 14. Dezember 2023, 08:07 Uhr von Janbernd Kröger (Diskussion | Beiträge) ((Benutzername entfernt) (Logbucheinzelheiten entfernt))
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Die Schulleitung fördert zielgerichtet (entsprechend den Erfordernissen der Bildungsgänge) die Beteiligung der Interessengruppen der Schule durch ein abgestimmtes Konzept.

Grundlegende Anforderungen:

  • Die Arbeit in den schulischen Gremien (Schulvorstand, Konferenzen, Ausschüsse und Beirat) entspricht den rechtlichen Vorgaben.
  • Die Schulleitung stellt sicher, dass ihr aktuelle Informationen aus dem Kreis der Interessengruppen zugehen.
  • Die Schulleitung stellt sicher, dass die Interessengruppen zeitnah Informationen aus den sie betreffenden Bereichen der Schule erhalten.
  • Die Schulleitung sorgt für die Mitwirkung der Interessensgruppen in den schulischen Gremien.

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