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von Thomas Kohne

Schülervertretung

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Schülerinnen und Schüler wirken in der Schule in vielen Gremien mit. Dazu gehören unter anderem der Schülerrat und der Schulvorstand.

Schülerrat

Die Klassenvertretungen der Schülerschaft wählen entsprechend § 74 NSchG den/die Schülersprecher/-in sowie den/die Stellvertreter/-in aus ihrer Mitte und bis zu 16 weiteren Schülervertreter/-innen, die den Vorstand des Schülerrates bilden.

Vorstand Schülerrat

Der Vorstand des Schülerrates wählt aus seiner Mitte sechs Delegierte als Schülervertreter in den Schulvorstand. Für das Ausscheiden der Schülervertreter gilt § 75 Abs. 2 NSchG entsprechend.

Die Mitglieder des Vorstandes des Schülerrates sind Mitglieder der Gesamtkonferenz (max. 18 Schülerinnen und Schüler).

Spätestens vier Wochen nach Schuljahresbeginn müssen die KlassensprecherInnen gewählt sein.

Gemeinde- und Kreisschülerrat

Sechs Wochen nach dem Unterrichtsbeginn sind die Schülersprecher und die VertreterInnen im Gemeinde- und Kreisschülerrat zu bestimmen.

Informationen

Alle Infos zur Mitbestimmung von Schülerinnen sind auf dieser Seite des MK zusammengestellt.

Die Wahl wird nach der Schülerwahlordnung organisiert.