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von Helene Kuznetsov

Unterrichtsverlagerung

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Unterrichtsverlagerung
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Im schulischen Alltag kommt es vor, dass mit einer Lerngruppe ein Betrieb beischtigt oder ein anderer außerschulischer Lernort aufgesucht werden soll. Grundsätzlich sollen öffentliche Verkehrsmittel für solche den Unterricht bereichernde Aktivitäten verwendet werden. Dies ist aber nicht immer möglich: z.B. ist in der Landwirtschaft eine Feldbegehung über diesen Weg nicht umzusetzten. Hier kann dann ausnahmsweise das Verfahren zum Besuch eines außerschulischen Lernorts gewählt werden.

Verfahren

Sieben Tage vor dem Besuch sind Dienstreiseantrag und Antrag außerschulischer Lernort ausgefüllt abzugeben.

Reduzierter Versicherungsschutz

Die Schülerinnen und Schüler sind auf den reduzierten Versicherungsschutz hinzuweisen und müssen dies per Unterschrift bestätigen.

Der Unterricht beginnt dann am außerschulischen Lernort.