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von Helene Kuznetsov

Unterrichtsverlagerung

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Unterrichtsverlagerung
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Verantwortlich Hilker
Schlagworte Unterrichtsverlagerung


Im schulischen Alltag kommt es vor, dass mit einer Lerngruppe ein anderer Lernort aufgesucht werden soll. Dieses ist im Rahmen der Unterrichtsverlagerung möglich. Hierbei wird der Beginn des Unterrichts an diesem bestimmten Ort durch die Lehrkraft festgelegt. Die Anreise der Schüler erfolgt i.d.R. eigenständig (privater PKW, Fahrgemeinschaft, Bus etc.) und ist, wie auf dem klassischen Schulweg, über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.

Um eine Unterrichtsverlagerung von einer Schulfahrt abzutrennen ist die pädagogische Zielsetzung zu betrachten. Geht es um die Fortführung eines konkreten Unterrichtsinhaltes, handelt es sich eher um eine Unterrichtsverlagerung. Wird allgemein eine Messe besucht oder ein Betrieb besichtigt, handeltes sich eher um eine Schulfahrt.

Verfahren

Sieben Tage vor dem Besuch sind Dienstreiseantrag und Antrag Unterrichtsverlagerung ausgefüllt abzugeben.

Versicherungsschutz

Die Schülerinnen und Schüler sind auf den Versicherungsschutz (Schulweg - ohne Sachschadenhaftung) hinzuweisen und müssen dies per Unterschrift bestätigen (Antrag Unterrichtsverlagerung).

Der Unterricht beginnt dann am festgelegten Lernort.

Unterrichtsverlagerung ist keine Schulfahrt

Die Unterrichtsverlagerung ist von einer Schulfahrt/Klassenfahrt sowohl von der Zielsetzung als auch von der formalen Durchführung zu unterscheiden. Der klare Bezug zu unterrichtlichen Inhalten muss gegeben sein. Maßnahmen zur Stärkung der Klassengemeinschaft sind i.d.R. eintägige Schulfahrten.