MK-Zielvereinbarung | |
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Organisation | Schulleitung |
Information | Prozess |
Verantwortlich | Kohne |
Schlagworte | Zielvereinbarung |
Der Zielvereinbarungsprozess orientiert sich an folgenden Vorgaben:
- Handreichung „Zielvereinbarungen zwischen öffentlichen berufsbildenden Schulen und der Schulbehörde“ des MK (Stand Februar 2015),
- Strategischem Entwicklungsrahmen des MK (Stand Februar 2015),
- Strategischer Handlungsrahmen des MK (Stand Oktober 2021)
- RdErl. d. MK v. 14.5.2018 Steuerung der berufsbildenden Schulen durch Zielvereinbarungen
- Rd.Erl. d. MK v. 19.5.2016 Schulisches Qualitätsmanagement an berufsbildenden Schulen auf der Grundlage des Kernaufgabenmodells BBS (KAM-BBS).
Die Schulleitung führt im Namen der Berufsbildenden Schulen des Landkreises Osnabrück in Bersenbrück mit der übergeordneten Behörde Zielvereinbarungen durch. Hierzu werden die schulischen Kennzahlen und eventuell vorliegende Ergebnisse anderer externer Evaluationen herangezogen.
Bei der entsprechend den Handreichung (s.o.) mit dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung durchgeführten Zielvereinbarungen wird der Landkreis Osnabrück, vertreten durch die Fachdienstleitung Schulen (FD 4), im Rahmen des Prozesses ins Benehmen gesetzt. Die so vereinbarten Ziele werden in folgender Weise in den schulinternen Zielvereinbarungsprozess berücksichtigt:
- Die Zielvereinbarung wird der erweiterten Schulleitung bekannt gemacht und besprochen;
- Der Schulleiter stellt die wesentlichen Aspekte auf der folgenden Gesamtkonferenz vor;
- Betreffen Elemente der Zielvereinbarung einzelne Bildungsgänge oder Fachgruppen, werden die jeweiligen Gruppen schulintern in den Zielvereinbarungsprozess (top-down) eingebunden;
- Alle Bildungsgänge berücksichtigen für den kommenden Zielvereinbarungsprozess Ziele, die mit der Landesschulbehörde abgeschlossen wurden und machen diese als solche kenntlich;
- Nach vier Jahren ruft die Schulleitung als Vorbereitung auf die nächste Zielvereinbarung die Maßnahmen und den Zielerreichungsgrad der Bildungsgänge über einen Statusbericht ab.
Das Verfahren wird jeweils von den Dezernenten des RLSB angestoßen.