Zuletzt bearbeitet vor 9 Monaten
von Helene Kuznetsov

Pädagogische Handreichung

Die BBS Bersenbrück stellen den staatlichen Bildungsauftrag, die Bildungsinteressen der Schüler*innen sowie die Ausbildungsinteressen der Partner*innen in der beruflichen Bildung in den Mittelpunkt ihrer Arbeit. Sie sorgt für ein ausgewogenes Bildungsangebot und strebt nach bestmöglicher Förderung und Unterstützung jeder einzelnen Schülerin und jedes einzelnen Schülers.


Bildungsangebote gestalten

Aus diesem Auftrag heraus gestaltet Sie die Bildungsangebote als den Kernprozess schulischer Arbeit. Daher bildet diese pädagogische Handreichung die konkrete Ausgestaltung der Kernprozesses Bildungsangebote gestalten ab.


Den Unterricht planen

Begriffserklärungen

Kompetenzen beschreiben die Fähigkeit oder das Vermögen, mit erworbenem Wissen zu wirken und zu handeln. „Kompetenzen sind die bei Individuen verfügbaren oder durch sie erlernbaren kognitiven Fähigkeiten und Fertigkeiten (Ressourcen), um bestimmte Probleme zu lösen, sowie die damit verbundenen motivationalen, volitionalen und sozialen Bereitschaften und Fähigkeiten, um die Problemlösung in variablen Situationen erfolgreich und verantwortungsvoll nutzen zu können. Sie berühren also neben dem Objektiven (Sachverhalt) auch das Subjektive (Individuum) und das Soziale (Mitmenschen).“

„Wer kompetenzorientiert arbeitet, mobilisiert ganzheitlich Ressourcen bei den Lernenden und fördert deren Kombination.“

Ausgangspunkt für den kompetenzorientierten Unterricht an den berufsbildenden Schulen sind deshalb Handlungssituationen aus Beruf und Alltag.

Reinhard Bader differenziert für die beruflichen Handlungsfelder Geschäfts- und Arbeitsprozesse. Für einen Arbeitsprozess führt in der Regel die vollständige Handlung von der Problematisierung über das Informieren bzw. Analysieren, Planen, Entscheiden, Durchführen, Kontrollieren bzw. Bewerten und Reflektieren zur intendierten Kompetenzförderung. Angestrebte Kompetenzen können damit je nach Komplexität auch in einer Unterrichtssequenz erworben werden. Geschäftsprozesse durchlaufen die gleichen Phasen des Handlungszyklus, fokussieren jedoch eine Folge und Verzahnung von Tätigkeiten im Unternehmen, die sich unmittelbar bedingen.

Handlungsfelder als Grundlage für Lernsituationen.png

Für die Erschließung der Wirkungszusammenhänge werden sämtliche Ebenen berücksichtigt, die im Prozess berührt werden. Die angestrebten Kompetenzen können in einer Unterrichtssequenz erweitert, jedoch nur über die gänzliche Erschließung des Geschäftsprozesses vollständig erworben werden.

Für die Berufsschule definiert die Kultusministerkonferenz den Bildungsauftrag mit der Aufgabe, einerseits eine berufliche Grund- und Fachbildung zu vermitteln und andererseits, die zuvor erworbene allgemeine Bildung zu erweitern. Damit will die Berufsschule zur Erfüllung der Aufgaben im Beruf sowie zur Mitgestaltung der Arbeitswelt und Gesellschaft befähigen. Die Rahmenlehrpläne der Kultusministerkonferenz für den Unterricht im berufsbezogenen Lernbereich greifen diesen Ansatz auf. Sie sind nach Lernfeldern strukturiert, die aus beruflichen Handlungsfeldern abgeleitet wurden, und bilden eine umfassende Handlungskompetenz ab. Ihre wesentliche Bezugsebene sind damit berufliche Prozesse. Zugleich greifen sie grundlegende, exemplarische und innovative Erkenntnisse der Bezugswissenschaften auf und reflektieren gesellschaftliche Entwicklungen.

Begriffsklärung in Videos

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) hat in kurzen YoutubeVideos die grundlegende Konzepte der Berufspädagogik dargestellt.

Hilbert Meyer war ein führender Pädagogikprofessor aus Oldenburg der zehn Merkmale guten Unterrichts definiert hat. Diese finden Sie unter nachfolgendem Link: Zehn Merkmale guten Unterrichts

Rechtliche Vorgaben in Niedersachsen

Bezugsrahmen für den Unterricht an den berufsbildenden Schulen in Niedersachsen sind das Niedersächsische Schulgesetz, die Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO) und die Ergänzenden Bestimmungen für das berufsbildende Schulwesen (EB-BbS).

Für die schulischen Bildungsgänge werden diese Vorgaben mit Rahmenlehrplänen und Ausbildungsordnungen der Kultusministerkonferenz für die Berufsschule und Rahmenrichtlinien und Kerncurricula für die weiteren Schulformen konkretisiert. Diese Ordnungsmittel sind verbindliche Grundlage für die Ausgestaltung des Unterrichts an den berufsbildenden Schulen.


Der Unterstützung eines dauerhaften Verbesserungsprozesses im Bereich der Schul- und Unterrichtsentwicklung dient das Kernaufgabenmodell – KAM-BBS. Es bildet zugleich den verbindlichen Rahmen für das Qualitätsmanagement an berufsbildenden Schulen und Studienseminaren ab. Bisher wurde zur Umsetzung der Handlungsorientierung im Unterricht an berufsbildenden Schulen und in der Lehrerausbildung das bHO-Konzept („Handlungsorientierung in der beruflichen Bildung“, NLQ, Stand 04/2013) unterstützend genutzt. Das Konzept zur Handlungsorientierung in der beruflichen Bildung ist durch das für verbindlich eingeführte Schulische Curriculum Berufsbildende Schulen weiterentwickelt und von diesem abgelöst (EB-BbS 2.7, 01.08.2018) worden.

Dimensionen des Schulischen Curriculum

In Niedersachsen sind für alle Bildungsgänge, sowohl für den berufsbezogenen Lernbereich als auch für den berufsübergreifenden Lernbereich, kompetenzorientierte schulische Curricula anzulegen, die entsprechend der Leitlinie „SchuCu-BBS“ erstellt und implementiert werden. Damit wird die didaktisch-methodische Planung in allen Lernbereichen prozesshaft ausgerichtet und über die Jahresplanung zeitlich-organisatorisch für das jeweilige Schuljahr angeordnet.

Die wichtigsten Schritte zur Planung bilden sich in der didaktisch-methodischen Planung und der Jahresplanung der Schule ab.


Didaktisch-methodische Planung

Der zentrale Ausgangspunkt für die didaktisch-methodische Planung an den BBS Bersenbrück ist das Modul Curriculum in IServ.

Im Schulischen Curriculum sind für die didaktisch-methodische Planung Lernsituationen für den berufsbezogenen und berufsübergreifenden Lernbereich auf der Basis der grundlegenden Anforderungen zu entwickeln.

Übergreifende fachliche Vereinbarungen, sind ggf. zu berücksichtigen und auszuweisen. Darunter sind schulspezifische didaktisch-methodische Planungen zu verstehen, wie z. B. Planung der

  • praktischen Ausbildung,
  • (Betriebs-)Praktika,
  • Berufs- und Studienorientierung,
  • Projekte.

Als Mindestvorgaben wurden entsprechend der Leitlinie SchuCu, in Abstimmung mit der Prozessbegleitung der Landesschulbehörde und dem Seminar Osnabrück folgende Elemente festgelegt. Die Vorgaben des Landes sind für Lernsituationen sind über sichtlich in einer pdf-Datei zusammengestellt.

Einheitsdetails für die Vorgabe der Lerneinheit Lerneinheit kann sein die Lernsituation, das Modul oder die Unterrichtseinheit
Curricularer Bezug Der curriculare Bezug stellt die Verbindung zu den geltenden Ordnungsmitteln für den berufsbezogenen und berufsübergreifenden Lernbereich dar.
Handlungssituation Der Begriff Handlungssituation ersetzt innerhalb der didaktisch-methodischen Planung die Begriffe „Ausgangssituation“, „Einstiegsszenario“ oder „Anforderungssituation“.

Die Leitlinie SchuCu-BBS weicht mit dieser Definition von dem ursprünglichen Begriffsverständnis von Handlungssituation aus dem Lernfeldkonzept ab.

Handlungskompetenz Handlungskompetenz [wird] verstanden als Bereitschaft und Befähigung des Einzelnen, sich in beruflichen, gesellschaftlichen und privaten Situationen sachgerecht durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten.

Handlungskompetenz entfaltet sich in den Dimensionen Fachkompetenz und Personale Kompetenz. Der Handlungskompetenz sind Kommunikations-, Methoden-, Lern- und Medienkompetenzen immanent.

Inhalte Inhalte der Lernsituation erschließen sich im berufsbezogenen Lernbereich und im berufsübergreifenden Lernbereich aus den Kompetenzen und ggf. den Inhalten des Ordnungsmittels. Sie sind hinsichtlich z. B. Aktualität, Komplexität, Bearbeitungstiefe, regionaler Spezifika zu analysieren.
Handlungsergebnis und/oder

schulische Entscheidung

Ein Handlungsergebnis kann sowohl materieller als auch nicht-materieller Art sein (z. B. Datei, Werkstück, Plakat, Handlungskonzept, Stellungnahme, Bewegungsform, Pro und Kontra Diskussion, Reflexion, Beratungsgespräch).

In Lernsituationen müssen von den Schulen getroffene Entscheidungen berücksichtigt werden, wie z. B. zu/r: Schulspezifischen Bedingungen, Anforderungen an die Lernumgebung, Binnendifferenzierung, Grundsätzen der Leistungsbewertung, Lernortkooperationen, Materialien und Medien.

Phasendetails In den Phasendetails wird die Lerneinheit (z.B. Lernsituation) mit ihren Phasen konkretisiert.
Phase Phasen der vollständigen Handlung: Informieren, Planen, Entscheiden, Ausführen, Kontrollieren, Bewerten
Performanz Performanz stellt im Gegensatz zur Kompetenz (= Disposition) die tatsächlich erbrachte Leistung dar. Performanz ist - anders als Kompetenz - grundsätzlich beobachtbar und spielt daher eine wesentliche Rolle bei der Leistungsmessung.
Material Hier werden die Materialen genannt (z.B. Buch) oder auf IServ verlinkt.


Die genannten Merkmale finden sich auch als Einheitsvorlage in IServ. Die Bildungsgänge stimmen sich in der Ausgestaltung des schulischen Curriculums ab und überarbeiten es in regelmäßigen Abständen. In begründeten Ausnahmefällen können die Bildungsgänge von der Einheitsvorlage abweichen. Der dazu nötige Abstimmungsprozess mit der Schulleitung ist zu dokumentieren. In jedem Fall muss das schulische Curriculum den grundlegenden Anforderungen für Lernsituationen entsprechen. Wenn die Vorlagen in IServ verwendet werden, sind die Vorgaben des Landes erfüllt.

Bei der Umsetzung der didaktisch-methodischen Planung mit IServ helfen folgende Links:

Modul Curriculum Hinweise der BBS Bersenbrück

Modul Curriculum, Handbuch IServ

Beispiel der Umsetzung für die konkrete Arbeit

Jahresplanung

In Ergänzung zur didaktisch-methodischen Planung wird die Jahresplanung durch jede Kolleg*in jedes Jahr vorgenommen. In der Jahresplanung werden die didaktisch-methodischen Planungen für das laufende Schuljahr konkretisiert. Spätestens drei Wochen nach Schuljahresbeginn sind alle Jahrespläne in IServ entsprechend den Vorgaben der Ergänzenden Bestimmungen für das berufsbildende Schulwesen (RdErl. vom 14.1. 2017 Nds. MBl. S. 136, SVBl. S. 226)“ einzustellen. Weitere Hinweise zur Jahresplanung

Das Klassenbuch

Grundsätzliches

Das Klassenbuch ist eine Urkunde und wird in Verwaltungsverfahren herangezogen, wenn es Auseinandersetzung um unterrichtete Inhalte, die Information über Leistungsbewertungen u.a. anders geht. Insbesondere die Anwesenheitsliste ist eine Urkunde und dient bei einem etwaigen Strafverfahren als Beweismittel. Alle Eintragungen müssen deshalb sorgfältig erfolgen.

Nach der Kommentierung zu § 43 Niedersächsischen Schulgesetz ist an den BBS Bersenbrück ein elektronisches Klassenbuch eingeführt worden. Die Vorgabe für den Einsatz eines elektronischen Klassenbuches ist ein mehrheitlicher Beschluss der Mitglieder des Bildungsgangs. Die Einweisung in das elektronische Klassenbuch von Lehrkräften, die nicht Mitglied des Bildungsgangs sind, erfolgt durch den Bildungsgang in eigener Verantwortung. Das eingesetzte elektronische Klassenbuch sowie das Verfahren ist mit der Schulleitung abgesprochen worden.
Das Klassenbuch ist nach den Eintragungen zu schließen, damit die nachfolgenden Lehrkräfte auf das Klassenbuch zugreifen und damit arbeiten können.

Vorgaben der Klassenbucheintragungen

Die im Klassenbuch vermerkten Inhalte geben das Unterrichtsgeschehen nachvollziehbar wieder und haben einen erkennbaren Bezug zum schulischen Curriculum.

Die Anwesenheit bzw. Nichtanwesenheit der Schüler*innen ist zu Beginn des Unterrichts festzustellen und zu dokumentieren. Hierbei sind folgende Zeichen im vorderen Teil des Klassenbuches zu benutzen:

Kürzel Bedeutung
X Unbegründetes Fehlen
A Krankheit per Attest /ärztliche Bescheinigung entschuldigt
B Beurlaubung
K Krankheit per Entschuldigung entschuldigt
H Homeschooling = Distanzunterricht

Fehlzeiten werden für das Zeugnis nicht erfasst (vgl. Protokoll vom 14.9.2020)

Ziffer Verspätung in Minuten
Ziffer+e Entschuldigte Verspätung in Minuten

Dokumentierte Informationen

Weiterhin ist es erforderlich, im Klassenbuch folgende Informationsweitergaben an die Schüler*innen zu dokumentieren:

  • Beurteilungs- und Bewertungskriterien gemäß Klassenbucheinleger
  • Infektionsschutzgesetz und Hygieneregeln seit der Corona-Pandemie
  • Waffenerlass
  • Fehlzeitenregelung
  • Arbeitssicherheitsvorschriften
  • Belehrung über Fluchtwege und Verhalten bei Feuer/Krisen (Notfälle und Krisen)
  • Reflexion der Ergebnisse der Schüler*innenumfrage
  • Namen der Schüler*innen- und Elternvertreter*innen

Unterricht außerhalb der Schule

Unterricht findet auch an anderen Lernorten statt, hierbei sind einige formale Dinge zu berücksichtigen.

Schulfahrten

Für Schulfahrten sind die entsprechenden Erlasse zu berücksichtigen. Klassenfahrten können nur mit öffentlichen Verkehrsmitteln durchgeführt werden.

Schulfahrten werden immer über eine Reiserücktritt- und Haftpflichtversicherung abgesichert. Details können bei Herrn Markus erfragt werden.

Unterrichtsverlagerungen

Für Unterrichtsverlagerungen (z.B. Betriebsbesichtigungen) können ausnahmsweise auch private Verkehrsmittel verwendet werden.

Für außerschulische Lernorte in fußläufiger Nähe reicht die Eintragung in die Liste „Ortsbegehung“, die im Sekretariat ausliegt.

Die Abrechnungen müssen in einem Zeitraum von 6 Monaten vorgenommen werden.

Die dazugehörigen Formulare und Hinweise dazu finden Sie unter IServ - Lehrer - Formulare + Verfahren

Praktika von Schülern

Schüler*innen der BBS haben in vielen Schulformen Praktika abzuleisten. Diese sind für viele Schulformen verbindlich, können aber auch freiwillig, z.B. in den Ferien, verlängert werden.

Für die Praktika werden mit den Einrichtungen und Betriebe Praktikumsverträge abgeschlossen. Je nach Schulform stellt sich der Versicherungsschutz unterschiedlich dar.

Anlass/Schulform Zuständiger Versicherungsträger
Betriebspraktika auf freiwilliger Basis (sog. Schnupperlehre)

ohne Anweisung und Aufsicht der Schule (z.B. während der Ferien)

ist der für das Unternehmen zuständige UV-Träger

(Die Schüler und Betriebe werden bei Bedarf darüber informiert)

Fachpraktische Ausbildung von Fachoberschülerinnen und -schülern der 11. Jahrgangsstufe in Unternehmen
ist der für das Unternehmen zuständige UV-Träger. Die Informationen dazu stehen im Praktikumsvertrag.
Praktika von Berufsfachschülerinnen und -schülern der berufsbildenden Schulen i.a.R. über den GUV

Nähere Informationen finden Sie in einer Broschüre des GUV.

Die Vorlagen für Praktikumsverträge finden Sie in IServ .

Leistungsbewertung

Klassenbucheinleger

Die Bewertung von Schüler*innen ist eine wichtige Aufgabe von Lehrkräften. Daher erfolgt deren Benotung auf der Basis von Konferenzbeschlüssen. Diese Beschlüsse müssen den Schüler*innen transparent gemacht werden. An den BBS Bersenbrück wird dieser Vorgang in den Klassenbucheinlegern des elektronischen Klassenbuches dokumentiert.

Die Beschlüsse finden sich in IServ - Lehrer - Bildungsgänge - [Bildungsgang] - [Bewertung]

Arbeits- und Sozialverhalten

Grundsätzliches

Das Arbeits- und Sozialverhalten soll auf der Grundlage von Beobachtungen, die sich auch über den Unterricht hinaus auf das Schulleben erstrecken, bewertet werden. Die Bewertung des Arbeitsverhaltens soll sich vor allem auf folgende Gesichtspunkte beziehen:

  • Leistungsbereitschaft und Mitarbeit
  • Ziel- und Ergebnisorientierung
  • Kooperationsfähigkeit
  • Selbstständigkeit.

Die Bewertung des Sozialverhaltens soll sich vor allem auf folgende Gesichtspunkte beziehen:

  • Selbstbewusstsein und Reflexionsfähigkeit
  • Vereinbaren und Einhalten von Regeln
  • Konfliktfähigkeit
  • Hilfsbereitschaft und Respekt anderen gegenüber
  • Übernehmen von Verantwortung
  • Mitgestaltung des Gemeinschaftslebens.

Verfahren zur Ermittlung von AV/SV

Die Bewertung des Arbeits- und des Sozialverhaltens erfolgt durch Beschluss der Klassenkonferenz. Die Klassenkonferenz trifft eine zusammenfassende Bewertung sowohl zum Arbeitsverhalten als auch zum Sozialverhalten. Dabei sind fünf Abstufungen in folgender standardisierter Form vorgesehen und durch Hervorhebung einzelner Gesichtspunkte zu ergänzen:

  • „verdient besondere Anerkennung“
  • „entspricht den Erwartungen in vollem Umfang“
  • „entspricht den Erwartungen“
  • „entspricht den Erwartungen mit Einschränkungen“
  • „entspricht nicht den Erwartungen“

Die Klassenlehrkraft hat entsprechend der einschlägigen RdErl. d. MK festgelegten Kriterien ein Vorschlagsrecht. Die Fachlehrkräfte können dann der Klassenlehrkraft abweichende Einschätzungen bekannt machen.

Die Klassenkonferenz trifft dann eine zusammenfassende Bewertung sowohl zum Arbeitsverhalten als auch zum Sozialverhalten und beschließt die entsprechende Formulierung für Schüler.

Zur Unterstützung der Ermittlung wird eine Excel-Datei zur Verfügung gestellt, die ab dem nächsten Schuljahr voraussichtlich in das elektronische Klassenbuch integriert sein wird.

AV-SV-Beurteilungsvorlage.jpg

Ein gutes Beispiel für die Bewertung der AV/SV-Leistung wäre diese Tabelle:

Beurteilung der Leistungen

Kriterien zur Beurteilung der Mitarbeit

• Arbeitseinstellung/-haltung: Pünktlichkeit, Aufmerksamkeit, kontinuierliche Mitarbeit, Sorgfalt

• Mündliche Beteiligung bei der Erarbeitung von Lerninhalten im Unterrichtsgespräch

• Beteiligung an Gruppen- und Partnerarbeitsphasen

• Zusammenfassen und Darstellen von erarbeiteten Sachverhalten

• Wiederholung erarbeiteter Unterrichtsinhalte

• Erkennen von Problemstellungen

• Entwickeln von Lösungswegen

• Erläutern von Lösungen fachspezifischer Problemstellungen

• Vortragen und Präsentieren von Arbeitsergebnissen

• Leiten und Werten von Gesprächsverläufen und Diskussionen

• Planen, Durchführen und Auswerten von Vorhaben

• Beobachten, Erfassen und Bewerten von Arbeitsergebnissen

Beispiele für sonstige Leistungen:

• Mitarbeit im Unterricht

• Stundenprotokolle

• Referate

• Präsentationen

• Leitung einer Diskussionsrunde

• Vortragen von Hausarbeiten

• Planungen von Betriebsbesichtigungen und Exkursionen

• Durchführung von Versuchen oder Handlungssituationen

Beispiele für schriftliche Leistungen

• Klassenarbeiten

• Teste

• schriftliche Ausarbeitungen

• Handouts

• Facharbeiten

• Zusammenfassungen von Unterrichtsergebnissen

• Projektdokumentationen

Operatoren für Aufgabenstellungen

Die erworbenen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler sollen möglichst differenziert erfasst und bewertet werden. Dazu werden vielfach Anforderungsbereiche unterschieden, die eine detaillierte Beschreibung der für die Bearbeitung einer Aufgabe erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten ermöglichen. Eine übliche Unterscheidung der Anforderungen ist die zwischen Wissen/Kennen, Anwenden/Übertragen und Urteilen/Bewerten.

Operatoren sind wesentlicher Bestandteil jeder Aufgabenstellung. Sie nennen als handlungsinitiierende Verben die Tätigkeiten, die bei der Bearbeitung von Leistungsnachweisen durchgeführt werden sollen.

Eine Formulierungshilfe für die Verwendung bestimmter Verben (Operatoren) bietet eine Operatorentabelle in IServ:

Beratung und Unterstützung in der Ausbildung

Beratungsteam

Das Beratungsteam der BBS Bersenbrück unterstützt die Schüler*innen bei schulischen und betrieblichen, aber auch privaten Problemen wie Lernschwierigkeiten, Mobbing, Laufbahnberatung, Drogenproblemen, Schwangerschaften etc..

Die Schüler*innen können sich auf der Homepage über das Beratungsangebot, Anlaufstellen und –zeiten informieren.

Jugendberufsagentur (JBA)

Seit Anfang des Schuljahres 2019/2020 gibt es in den Berufsbildenden Schulen Bersenbrück das Team Jugendberufsagentur für junge Menschen, die Unterstützung bei der Berufswegeplanung möchten. In der Jugendberufsagentur haben sich die Agentur für Arbeit, die Maßarbeit, die Schulsozialarbeit sowie das Beratungsteam der BBS Bersenbrück zusammengetan.


Unterrichtsstörungen

Erziehungsmittel oder Ordnungsmaßnahmen

Mit Erziehungsmitteln oder Ordnungsmaßnahmen reagiert eine Schule auf Pflichtverletzungen von Schülerinnen und Schülern. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet der § 61 des Niedersächsischen Schulgesetzes.

Die Details werden in der BBS-Wiki-Seite Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen beschrieben.

Danach sind Erziehungsmittel "pädagogische Einwirkungen" aus Anlass einer Beeinträchtigung des Unterrichts oder einer anderen Verletzung von Schülerpflichten, wie z.B. Nichterfüllung von schulischen Aufgaben oder "gewöhnlicher" Verstoß gegen die Schulordnung. Erziehungsmittel können von einer einzelnen Lehrkraft oder von der Klassenkonferenz angewendet werden. Im pädagogischen Vordergrund der Erziehungsmittel steht die Absicht, eine Schülerin bzw. einen Schüler bei Beeinträchtigung der Unterrichts- und Erziehungsarbeit durch einen spürbaren Denkanstoß nachhaltig zur Erfüllung ihrer bzw. seiner Pflichten aufzufordern.

Die Wahl des Erziehungsmittels (wie z.B. die mündliche Rüge, die Anfertigung zusätzlicher häuslicher Aufgaben, die vorübergehende Wegnahme von Gegenständen oder das „Nachsitzen“ in Form besonderer schulischer Arbeitsstunden) liegt im Ermessen der jeweiligen Lehrkräfte. Erziehungsmittel greifen im Gegensatz zu Ordnungsmaßnahmen nicht unmittelbar in die Rechtsstellung der Schülerinnen und Schüler ein und sind deshalb auch keine Verwaltungsakte, die im Wege eines Widerspruchsverfahrens überprüfbar wären.

Erziehungsmittel können jederzeit von Lehrkräften ausgesprochen werden, wenn sie verhältnismäßig sind. Um die Wirksamkeit zu erhöhen oder Erziehungsmittel gerichtsfest zu dokumentieren eignen sich in bestimmten Fällen Erziehungsmaßnahmenkonferenzen. Diese sind nicht schulgesetzlich geregelt, können aber durch ihre Anwendung das gewählte Erziehungsmittel verstärken

Ausführliche Hinweise gibt das RLSB zu Erziehungsmitteln und Ordnungsmaßnahmen:

Umgang mit Fehlzeiten

Sehr häufig kommt es bei Schülerinnen und Schülern aus den verschiedensten Gründen zu Fehlzeiten.

Daher gibt es hierzu im BBS-Wiki eine gesonderte Informationsseite zum Thema Fehlzeiten

Auch auf IServ gibt es eine Materialien- und Formularsammlung zu diesem Thema:

Lehrer - Formulare + Verfahren - 02 Prozesse und Verfahren - Schulabsenzen

Im Unterricht fördern (Förderkonzept)

Stufenplan des Förderkonzeptes

Mit dem Förderkonzept soll ein Verfahren in das Schulleben eingeführt werden, welches den gezielten Umgang mit Schwächen von Schülerinnen und Schülern bezüglich der Bereitschaft und/oder Fähigkeit zu Lernen und Mitzuarbeiten zum Ziel hat. Neben den üblichen Maßnahmen, die in einem differenzierten Unterricht an den BBS Bersenbrück angewendet werden und den bereits festgelegten Fördermöglichkeiten wird ein dreistufiges Verfahren durchgeführt.

Das Verfahren startet, wenn mehr als die Hälfte einer Lerngruppe mangelhafte oder ungenügende Leistungen aufweisen (z. B. 11 von 20 Schülern/-innen haben in einer Klassenarbeit die Note 5 oder 6).

Erste Stufe

Zeitraum: Erste Noteneinschätzung vor den Herbstferien

Wenn eine Fachlehrkraft in einem Fach, Lernfeld oder Lerngebiet absehen kann, dass über die Hälfte der Schüler*innen in diesem Bereich mangelhafte oder ungenügende Leistungen erbringen, so erstellt die Fachlehrkraft eine Tabelle (siehe Anlage), die erste Maßnahmen beinhaltet. Diese Tabelle wird dann mit den betroffenen Schüler*innen besprochen und an die Klassenlehrkraft weitergeleitet.

Zweite Stufe

Zeitraum: Kurz vor dem Eltern-/Ausbildersprechtag

Hat sich zu diesem Zeitpunkt der Zensurenstand nicht verbessert, wird bei erneutem Überschreiten des Auslösepunktes eine zweite Tabelle von der Fachlehrkraft an die Klassenlehrkraft weitergereicht. Die Klassenlehrkraft lädt daraufhin die Mitglieder der Klassenkonferenz zu einer Pädagogischen Konferenz ein, in welcher über weitere Schritte und Maßnahmen zur Förderung der Schüler*innen diskutiert wird. Zu diesem Zeitpunkt können auch Vorschläge für den Bedarf an Förderunterricht für das zweite Halbjahr angeregt werden. Die Eltern und in der Teilzeitberufsschule auch die Betriebe sollten zu diesem Zeitpunkt bei den eingeleiteten Maßnahmen beteiligt werden.

Dritte Stufe

Zeitraum: Ende März

Beim Erreichen des Auslösepunktes bzw. einer dauerhaften schwachen Beurteilung wird eine dritte Tabelle mit Maßnahmen erstellt. Die Klassenlehrkraft nimmt mit Beratungslehrkräften, Sozialpädagogen oder Mitarbeitern der Maßarbeit oder der Agentur für Arbeit Kontakt auf, um über den weiteren Werdegang gemeinsam mit den Schüler*innen Gespräche zu führen.

Evaluation

Das Verfahren kann durch die Zensurenkonferenzen am Ende des ersten Halbjahres gesteuert werden.

Zum Ende des Schuljahres sollten bei Überschreitung des Auslösepunktes Beratungsgespräche mit den schwachen Schülerinnen und Schülern geführt worden sein.

Sammlung verschiedener Fördermaßnahmen

Zusatzaufgaben:

• Zusätzliche Aufgaben

• Monatsaufgaben/-pläne

• Bewertete Hausaufgaben

Nachhilfe:

• Hilfen bei der Organisation (Vermittlung von Schüler*innen, Hilfen zum Teilhabepaket etc.)

• Vermittlung zu ausbildungsbegleitenden Hilfen

• Nutzung der Lerninsel im BVJ-Forum (7.+8. Stunde)

Einzelgespräche:

• Gespräche zum Leistungsstand

• Coachinggespräche mit Zielvereinbarungen

Abstimmung/ Vernetzung:

• Elterngespräche

• Gespräche mit Ausbildungsbetrieben

• Klassenlehrer*innen einbeziehen

• Klassenteam einbinden

• Pädagogische Konferenzen

Unterrichtsgestaltung in Form von:

• Binnendifferenzierung

• Gruppen-/ Partner*innenarbeit (homogen-heterogen)

• Individuelle Lernzeiten

• rechtzeitige Bekanntgabe von Klassenarbeiten

Adressen und Ansprechpartner für Fördermaßnahmen

Informationen zu guten Ansätzen aus der BBS, zu Ansprechpartnern in der Schule, aber auch den aktuellen Ansprechpartnern externer Partner wie z.B. für ausbildungsbegleitende Hilfen (momentan DAA) finden Sie auf IServ unter Förderung.

Die Ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) laufen im September 2021 aus, anstelle dessen tritt die Assistierte Ausbildung flexibel (AsAflex). Der bewährte Nachhilfe- und Stützunterricht bleibt für alle jungen Menschen, die auf Probleme während ihrer Ausbildung stoßen, bestehen, es gestaltet sich nur individueller bei AsAflex.Weitere Informationen zu AsAflex.

Inklusive Schule

Ausgehend von der Verpflichtung, den Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen, wurde das niedersächsische Schulgesetz §4 NSchG: inklusive Schule geändert. Alle Informationen und Prozesse finden sich auf der Sete Inklusion des BBS-Wiki.

Den Unterricht weiterentwickeln

Ergebnisse von Abschlussarbeiten und Kammerprüfungen

Wertvolle Hinweise für die schulische Arbeit lassen sich aus den Ergebnissen von Prüfungen gewinnen. Die Ergebnisse können seit dem Erlass Steuerung der berufsbildenden Schulen durch Zielvereinbarungen (RdErl. d. MK v. 23.6.2010) Eingang in den innerschulischen Zielvereinbarungsprozess finden. Damit es nicht zu Datenschutzkonflikten bei der Übertragung von Abschlussergebnissen mit den Kammerprüfungen der IHK kommt, wurde im Frühjahr 2013 eine Datenschutzerklärung vereinbart. Diese muss von den Schülern unterschrieben werden.

Schülerbefragungen

Ein zentrales Element im schulinternen Zielvereinbarungsprozess stellt die jährliche Schülerbefragung dar. Die Ergebnisse finden sich nach Abschluss der Befragung unter www.geodip.de/su mit dem aktuellem Befragungsjahr.

Benutzer: bbs

Passwort: LSchB

Die Ergebnisse der Befragung werden im Dialog mit den Schüler*innen besprochen. Die Klassenteams können sich die freien Antworten klassenscharf bei Herrn Ricken ausdrucken lassen. Alle hieraus gewonnenen Erkenntnisse werden auf Bildungsgangsebene Teil des Zielvereinbarungsprozesses der Schule.

Digitaler Unterricht

Die Zeit der Pandemie hat die Entwicklung digitaler Unterrichtselemente erheblich beschleunigt und die Nutzung digitaler Hilfsmittel binnen kurzer Frist notwendig gemacht. Jede Kollegin und jeder Kollege hat an Online-Fortbildungen teilgenommen und das Werkzeug für sich gesucht, das am Besten zu den Schüler*innen passt. Einige Kolleginnen nutzen "Moodle", andere wiederum haben selbstständig digitale Formate recherchiert und erprobt. Dieses kostet Zeit. Zudem zeigen die Werkzeuge nicht immer die Erfolge, die im Netz versprochen wurden. Daher sind hier nun im Unterricht getestete Werkzeuge beschrieben, die das Recherchieren und Suchen auf ein Mindestmaß reduzieren sollen.

Die aufgeführten Werkzeuge zur Gestaltung eines digitalen Unterrichts entstammen unter anderem den Empfehlungen von Sebastian Nüsse aus seinem Werk „60 Tools für gelungenen digitalen Unterrichts“. Die Beschreibung entstammt oftmals seiner Feder, ist aber entsprechend gekürzt worden. Weitere Tools sind im Rahmen von Fortbildungen und im Austausch mit anderen Lehrkräften und Referendar*innen empfohlen worden.

Es wurde darauf geachtet dass nur die digitalen Tools genutzt werden für die sich die Lehrkraft nicht umfänglich registrieren muss. Zudem sind die vorgestellten Werkzeuge in der Basisversion grundsätzlich kostenfrei.

www.t1p.de

Dies ist ein kostenloses Tool, mit dem sich lange urls (= Website-Adressen) in einen Kurzlink abwandeln lassen. Dies ist immer dann hilfreich, wenn der ursprüngliche Link besonders komplex ist, Websites von den Schülerinnen aufgerufen werden oder Fehler beim Tippen der Website vermieden werden sollen.

QR Code Generator

QR-Codes sind kleine Fotos in denen Informationen gespeichert sind. Tablets oder Smartphones sind in der Lage die Informationen dieses Fotos über die integrierte Scanner-Funktion in der Kamera zu lesen und zu öffnen. Hierbei handelt es sich in der Regel um eine hinterlegte Website. Somit sind QR-Codes praktische Helfer, um mediale Inhalte schnell und unkompliziert zu öffnen. Sie lassen sich zum Beispiel auf ein Arbeitsblatt drucken und können den Unterricht damit aktiv, multimedial und individuell erweitern.

www.XWords-Generator.de

XWords ist ein Generator für selbst erstellte Kreuzworträtsel. Ohne Anmeldung können die Fragen und Antworten direkt in verschiedene Felder eingetragen werden. Das Eintragen eines Lösungswortes ist optional. Mit einem Klick auf „generieren“ ist das Kreuzworträtsel fertig und es wird einem das fertige Layout angezeigt. Gefällt dieses nicht, kann man einfach noch einmal auf „generieren“ klicken.

www.classroomscreen.com

Classrommscreen

Dies ist ein kostenloses Tool zur Gestaltung einer Lerneinheit über einen Beamer, ein digitales Whiteboard oder einen Bildschirm. Mithilfe der Website lässt sich die Unterrichtsstunde live strukturieren. Dafür stehen unter anderem folgende Werkzeuge zur Verfügung: Wechselnde Hintergrundbilder, zufällige Schülernamenauswahl, QR-Generator, Arbeitsformsymbole, eine Zeichen- und Textoberfläche, Ampel und ein Timer.  

www.oncoo.de

Dieses kostenlose browserbasiertes Tool dient dazu, kooperative Lernmethoden mithilfe digitaler Unterstützung im Unterricht schnell und effektiv durchführen zu können. Folgende Methoden stehen zur Auswahl: Kartenabfrage, Helfersystem, Lerntempoduett, Placemat und Zielscheibe.  

www.mind-map-onlie.de

Dies ist eine kostenlose online Mind-Map-Software mit der sich einfach und schnell Mind-Maps erstellen lassen. Diese können als Grafikdatei oder PDF abgespeichert oder direkt ausgedruckt werden. Auch ein Import/Export von „FreeMind“ oder das Teilen erstellter Mind-Maps mit anderen ist via Link möglich. 

Logo von FreeMind

FreeMind wiederum ist eine kostenlose in Java entwickelte Open Source Software. Diese Software steht für Windows Mac und Linux zum Download bereit und ist auf einigen Rechnern der Schule bereits vorinstalliert. Es besteht hier jedoch der Nachteil, dass die Schüler*innen bei der Arbeit mit diesem Programm die Software zuerst herunterladen müssen.

www.kahoot.de

Dies ist ein kostenloses Browser basiertes Tool zum Erstellen von digitalen Quizspielen und Umfragen. Die kahoots werden im Klassenverbund gespielt. Hierfür werden die Quizfragen per Beamer oder auf einem Bildschirm präsentiert. Die Schülerinnen wählen die richtigen Antworten auf ihrem mobilen Endgerät aus. Nach jeder Frage wird ein Ranking der Schülerleistungen angezeigt. Gemessen an Richtigkeit und Schnelligkeit beim Beantworten der Fragen. Insbesondere dieses Element wirkt auf die Schülerinnen sehr motivierend. Hier ist eine Registrierung für Lehrkräfte notwendig dies kann allerdings auch über gmail.com oder einen ähnlichen Account geschehen.

www.cryptpad.de

Hiermit können verschiedene Arten von Dokumenten angelegt und  gemeinsam in einer Gruppe bearbeitet werden. Dazu zählen Schreibdokumente, Tabellen, Umfragen, ein Kanban-Board zur Planung sowie White Boards auf denen gemeinsam von unterschiedlichen Geräten aus gezeichnet werden kann oder Ideen gesammelt werden. Umfragen zu generieren ist auch möglich. Die Bedienung ist weitgehend intuitiv und bietet viele Möglichkeiten im Rahmen des digitalen Arbeitens. Durch die Weitergabe der links kann auch zu unterschiedlicher Zeit in den Tools gearbeitet werden. Hinzu kommt, dass im Gegensatz zu padlet unendlich viele Dokumente erstellt werden können, die auf einem eigenen Server gespeichert werden. Das Entwicklungsland ist Frankreich. Der Server dazu steht jedoch in Nordrhein-Westfalen.

www.feedbackschule.de

Rückmeldung von Schüler*innen

Mit diesem digitalen Werkzeug lassen sich Rückmeldungen und/oder Feedback der Schüler*innen mittels einer App zeit- und lernortunabhängig erfassen und auswerten. Es stehen viele fertige Fragebogenvorlagen mit wissenschaftlich fundierten Items zur Verfügung, die nach Belieben von der Lehrkraft angepasst werden können. Nach der Entwicklung des individuell angepassten Fragebogens, wird dieser den Schüler*innen via App zur Verfügung gestellt. Auf diesem Wege wird so anonym ein kriterienorientiertes Feedback zur Unterrichtsqualität gegeben. Mit den elektronisch verarbeiteten Ergebnissen können daraufhin konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des eigenen Unterrichts angestoßen werden.

Es können auch Fragen aus dem Linzer Diagnosebogen in den die Maske eingepflegt werden. Aber auch dieses bereits in der Fortbildungsreihe zum Classroom-Management vorgestellte wissenschaftlich anerkannte Analyseinstrument zur Verbesserung der Unterrichtsqualität, ist mittlerweile online verfügbar und wird auch elektronisch für die befragte Lerngruppe zusammengefasst. Für beide Instrumente ist vorteilhaft, dass die Selbsteinschätzung und die der befragten Schüler*innen einander gegenübergestellt werden.

Zur Nutzung muss sich die Lehrkraft mit einem Passwort anmelden. Persönliche Daten außer einer Mailadresse werden nicht abgefragt.