Grundsätzliches
Der Erlass zu "Arbeitsschutz in Schulen" basiert auf dem Arbeitsschutzgesetz und dem Arbeitssicherheitsgesetz.
Darin beschrieben ist die Pflicht, "die Arbeitsbedingungen der Bediensteten im Hinblick auf Gefährdung der Sicherheit und der Gesundheit unter Berücksichtigung aller Faktoren der Arbeitsumgebung einschließlich psychosozialer Belastungen, der Arbeitsorganisation, der arbeitenden Menschen und der auftretenden Wechselwirkungen zu beurteilen, Verbesserungsmaßnahmen zu planen, durchzuführen, auf Wirksamkeit zu prüfen, sich ändernden Gegebenheiten anzupassen und den gesamten Prozess zu dokumentieren." Weitreichende Informationen zur Gefährdungsbeurteilung finden sich auf den Seiten Arbeitsschutz Schulen Nds.
Ziele
Die Gefährdungsbeurteilungen dienen zur Ermittlung und Bewertung von Ursachen und Bedingungen, die zu arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren oder Unfällen in Schulen führen.
Die Gefährdungsbeurteilungen sollen helfen, zielgerichtete und wirksame Arbeitsschutzmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Gesundheitsförderung zu treffen. Denn nur wer Gefährdungen in der Schule wirklich kennt, kann kosteneffektiv die richtigen Mittel einsetzen, um den Schutz oder die Gesundheit der Beschäftigten zu verbessern.
Diese Gefährdungsbeurteilungen liefern die Grundlage für eine fortlaufende Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Schule.