Verfahren bei Schülern
Verfahren bei Lehrkräften
Bei Erkrankungen von Lehrkräften und sonstigen Bediensteten der Schulen und Seminare sind die nachfolgenden Regelungen und Erläuterungen zu beachten.
Grundsätzlich hat sich jede Lehrkraft bei Bekanntwerden krank zu melden. In der Unterrichtszeit erfolgt dies per Telefon in der Verwaltung bis 7:30 Uhr. Zusätzlich sollten betroffene Kollegen und Abteilungsleitungen in geeigneter Weise informiert werden.
In der unterrichtsfreien Zeit reicht eine Meldung per E-Mail, dies gilt ausdrücklich auch für die Schulferien.
Die Details können dem Merkblatt des MK entnommen werden.