| Elternzeit | |
|---|---|
| Organisation | BBS insgesamt |
| OE Verantwortung | Kuznetsov |
| Information | Prozess |
| Verantwortlich | Kalvelage |
| Schlagworte | Elternzeit |
Elternzeit ist eine unbezahlte Freistellung für die Betreuung eines Kindes. Die Rechtsgrundlagen sind im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt.
Anspruch und Dauer der Elternzeit
Anspruch auf Elternzeit haben alle Beschäftigten (Angestellte, Beamte, Auszubildende, Minijobber). Der Anspruch besteht für Mütter und Väter getrennt oder gleichzeitig. Die Voraussetzungen sind:
- die Betreuung des Kindes wird selbst übernommen
- das Kind lebt im gleichen Haushalt
- Beschäftigungsumfang max. 19 Unterrichtsstunden
Die Elternzeit beträgt maximal drei Jahre (pro Kind). Davon können 24 Monate auf die Zeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes verschoben werden.
Auf den Seiten des Bildungsportals gibt es Merkblätter und ein hybrides Antragsformular (Schulnummer BBS 73167).