Schülerfirma
Organisation Wirtschaft
OE Verantwortung Nieberding
Information Information
Verantwortlich Holzgrefe
Schlagworte Schülerfirma


Hinweise

Ralf Holzgrefe ist Regionalkoordinator für nachhaltige Schülerfirmen für Stadt und Landkreis Osnabrück sowie Vechta. Im Rahmen seiner Tätigkeit berät er Schülerfirmen bei der Gründung und Professionalisierung ihrer Arbeit. Dabei geht es vor allem um die Bildung Nachhaltiger Entwicklung (BNE) als auch um die Berücksichtigung der Sustainable Developments Goals (SDGs) der Vereinten Nationen. Somit ist er auch für Projektgruppen und Schülerfirmen an den BBS Bersenbrück zuständig und steht mit Rat und Tat zur Verfügung.


Sekundärinformationen

Im Rahmen der Tätigkeit in einer Schülerfirma ist es zunächst verboten, ein Vereinskonto zur Abwicklung der Buchführung in Schülerfirmen zu führen. Erklärt jedoch der Schulträger, im Fall der BSB Allstars Schülergenossenschaft (geführt von Schülerinnen und Schülern der BFS Dual), dass er kein Unterkonto des Landes für die Arbeit bereit stellt, darf auch ein Vereinskonto geführt werden. Seit dem 01.09.2025 gibt es nun die Konstruktion, dass die BSB Allstars Schülergenossenschaft ein nicht eingetragener Verein ist. Somit darf auch ein Vereinskonto geführt werden. Dieses ist nun bei der Volksbank Wittlage Bramgau mit Sitz in Osnabrück eröffnet worden. Die für die Schülerfirma zuständige Filiale befindet sich in der Bramscher Straße in Bersenbrück. Im Rahmen der Konstruktion eines nicht eingetragenen Vereins ist mit einem Protokoll im Rahmen eines formlosen Gründungsprotokolls nachzuweisen, dass die Schülerfirma offiziell gegründet wurde. Hinzu kommt, dass auch eine Satzung vorgelegt werden kann. Beide Formulare sind hier aufzurufen. Damit ist der Schulleiter der Hauptverantwortliche für die Schülerfirma. Es gibt zwei Kassierende, die das Konto und auch die Barkasse verwalten. In einer Barkasse dürfen bis zu 500,00 € hinterlegt sein. Allerdings muss sichergestellt sein, dass Diebstahl ausgeschlossen ist. Ebenso sollte Bargeld regelmäßig zur Bank auf das Konto eingetragen werden, damit dieser Diebstahl ausgeschlossen ist. Die Formulare (Satzung, Gründungsprtokoll) sind bei der Volksbank hinterlegt. Zuvor haben sich Schulleitung und Kassierende bereits online akkreditiert. Damit wurde der Weg zur Eröffnung eines Vereinskontos geebnet. Damit ist nun die Schülerfirma handlungsfähig und kann Rechnungen begleichen und Rechnungen stellen.

Handlungsempfehlung zur Kontenführung und bargeldlose Zahlung per SumUp

Für Schülerfirmen in Niedersachsen hat sich die Führung eines eigenen Kontos in Verbindung mit einem bargeldlosen Zahlungsdienst als praktikabler, rechtssicherer und pädagogisch sinnvoller Weg etabliert. Insbesondere für Schülergenossenschaften und andere Schülerfirmen ohne eigene Rechtsform bietet die Organisation als nicht eingetragener Verein eine tragfähige Struktur, um wirtschaftliches Handeln realitätsnah zu ermöglichen und gleichzeitig die schulische Verantwortung klar zu verorten. Die Schülerfirma wird dabei organisatorisch an die Schule angebunden und handelt nicht als eigenständige juristische Person. Die Schulleitung übernimmt die Gesamtverantwortung, insbesondere im Hinblick auf finanzielle und haftungsrelevante Fragen. Für die operative Kassenführung werden mindestens zwei Lehrkräfte benannt, die als kassierende Personen fungieren und den laufenden Zahlungsverkehr begleiten. Die Einrichtung eines Vereinskonto bildet die Grundlage für eine transparente und nachvollziehbare Finanzführung. Voraussetzung hierfür sind eine schriftlich vorliegende Satzung der Schülerfirma sowie ein Gründungsprotokoll, aus dem Zweck, Struktur und verantwortliche Personen eindeutig hervorgehen. Eine Eintragung in das Vereinsregister ist nicht erforderlich. Um eine alltagstaugliche Kontonutzung sicherzustellen, erfolgt die Kontoverfügung über Einzelvollmachten, die von der Schulleitung als Vollmachtgeber erteilt werden. Dadurch wird eine flexible Nutzung des Kontos ermöglicht, ohne dass satzungsrechtliche Änderungen oder gemeinschaftliche Zeichnungsregelungen notwendig sind. Diese Vorgehensweise hat sich insbesondere im schulischen Alltag, bei Veranstaltungen und kurzfristigen Zahlungsvorgängen bewährt. Die Identifizierung und Legitimation der verantwortlichen Personen erfolgt vollständig digital. Die beteiligten Lehrkräfte sowie die Schulleitung werden als Kunden der Bank registriert und unterzeichnen die erforderlichen Dokumente elektronisch. Das eingesetzte Unterschriftenverfahren führt die Beteiligten schrittweise durch den Prozess und stellt über eine TAN-gesicherte Freigabe die rechtssichere Unterzeichnung sicher. Nach erfolgreicher Kontoeröffnung kann das Vereinskonto mit einem Zahlungsdienstleister wie SumUp verknüpft werden. SumUp ermöglicht es Schülerfirmen, bargeldlose Zahlungen anzunehmen, ohne dass hierfür eine eigene Rechtsform oder eine klassische Gewerbeanmeldung erforderlich ist. Voraussetzung für die Freischaltung bei SumUp ist die Vorlage der Satzung und des Gründungsprotokolls der Schülerfirma sowie einer Arbeits- oder Dienstbescheinigung der verantwortlichen Lehrkraft. Auf dieser Grundlage wird die Schülerfirma als gewerbetreibende Institution im funktionalen Sinne geführt, ohne ihren schulischen Charakter zu verlieren. Die technische Verknüpfung zwischen Vereinskonto und SumUp erfolgt in der Regel problemlos. Einnahmen aus Kartenzahlungen werden direkt dem Vereinskonto gutgeschrieben, wodurch eine klare Trennung zwischen privaten, schulischen und schülerfirmenbezogenen Geldern gewährleistet ist. Diese Struktur schafft Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Sicherheit für alle Beteiligten. Durch dieses Vorgehen wird sichergestellt, dass Schülerfirmen im Rahmen des pädagogischen Konzepts tatsächlich handlungsfähig sind und zeitgemäße Zahlungsformen nutzen können. Gleichzeitig bleiben Verantwortung, Kontrolle und Haftung eindeutig bei der Schule verankert. Die Kombination aus Vereinskonto, klar geregelten Vollmachten und bargeldlosem Zahlungsverkehr stellt damit einen landesweit gangbaren und empfehlenswerten Weg für die Arbeit mit Schülerfirmen dar. Anlage 1 Checkliste: Landesweit empfohlene Vorgehensweise zur Kontoeröffnung für Schülerfirmen ☐ Schülerfirma ist organisatorisch als nicht eingetragener Verein angelegt ​☐ Satzung der Schülerfirma liegt schriftlich vor ​☐ Gründungsprotokoll mit Beschluss, Datum und Unterschriften liegt vor ​☐ Schulleitung ist als verantwortliche Stelle benannt ​☐ Mindestens zwei Lehrkräfte sind als Kassierende festgelegt ☐ Vereinskonto bei einer Bank beantragt ​☐ Einzelvollmachten für die kassierenden Lehrkräfte vorgesehen ​☐ Digitale Identifizierung und elektronische Unterschrift durchgeführt ​☐ Onlinebanking freigeschaltet ​☐ IBAN dokumentiert und schulintern bekannt gemacht ☐ Entscheidung über Ausstellung einer Bankkarte getroffen ​☐ Regelungen zur Nutzung und Aufbewahrung der Karte festgelegt ☐ Bestehende Altkonten identifiziert ​☐ Auflösung alter Konten geplant und terminiert Anlage 2 Checkliste: Einbindung von SumUp in Schülerfirmen (landesweit übertragbar) ☐ SumUp-Konto für die Schülerfirma eingerichtet ​☐ Satzung der Schülerfirma bei SumUp hochgeladen ​☐ Gründungsprotokoll bei SumUp eingereicht ​☐ Arbeits- oder Dienstbescheinigung der verantwortlichen Lehrkraft vorgelegt ☐ Schülerfirma bei SumUp als Institution freigeschaltet ​☐ Vereinskonto mit SumUp verknüpft ​☐ Testbuchung erfolgreich durchgeführt ☐ Zuständigkeiten für das Kartenlesegerät festgelegt ​☐ Regeln zur Nutzung bei Veranstaltungen definiert ​☐ Dokumentation der Einnahmen sichergestellt