Schülerfirma
Organisation Wirtschaft
OE Verantwortung Nieberding
Information Information
Verantwortlich Holzgrefe
Schlagworte Schülerfirma


Hinweise

Ralf Holzgrefe ist Regionalkoordinator für nachhaltige Schülerfirmen für Stadt und Landkreis Osnabrück sowie Vechta. Im Rahmen seiner Tätigkeit berät er Schülerfirmen bei der Gründung und Professionalisierung ihrer Arbeit. Dabei geht es vor allem um die Bildung Nachhaltiger Entwicklung (BNE) als auch um die Berücksichtigung der Sustainable Developments Goals (SDGs) der Vereinten Nationen. Somit ist er auch für Projektgruppen und Schülerfirmen an den BBS Bersenbrück zuständig und steht mit Rat und Tat zur Verfügung.


Allgemeine Informationen

Im Rahmen der Tätigkeit in einer Schülerfirma ist es zunächst verboten, ein Vereinskonto zur Abwicklung der Buchführung in Schülerfirmen zu führen. Erklärt jedoch der Schulträger, im Fall der BSB Allstars Schülergenossenschaft (geführt von Schülerinnen und Schülern der BFS Dual), dass er kein Unterkonto des Landes für die Arbeit bereit stellt, darf auch ein Vereinskonto geführt werden. Seit dem 01.09.2025 gibt es nun die Konstruktion, dass die BSB Allstars Schülergenossenschaft ein nicht eingetragener Verein ist. Somit darf auch ein Vereinskonto geführt werden. Dieses ist nun bei der Volksbank Wittlage Bramgau mit Sitz in Osnabrück eröffnet worden. Die für die Schülerfirma zuständige Filiale befindet sich in der Bramscher Straße in Bersenbrück. Im Rahmen der Konstruktion eines nicht eingetragenen Vereins ist mit einem Protokoll im Rahmen eines formlosen Gründungsprotokolls nachzuweisen, dass die Schülerfirma offiziell gegründet wurde. Hinzu kommt, dass auch eine Satzung vorgelegt werden kann. Beide Formulare sind hier aufzurufen. Damit ist der Schulleiter der Hauptverantwortliche für die Schülerfirma. Es gibt zwei Kassierende, die das Konto und auch die Barkasse verwalten. In einer Barkasse dürfen bis zu 500,00 € hinterlegt sein. Allerdings muss sichergestellt sein, dass Diebstahl ausgeschlossen ist. Ebenso sollte Bargeld regelmäßig zur Bank auf das Konto eingetragen werden, damit dieser Diebstahl ausgeschlossen ist. Die Formulare (Satzung, Gründungsprotokoll) sind bei der Volksbank hinterlegt. Zuvor haben sich Schulleitung und Kassierende bereits online akkreditiert. Damit wurde der Weg zur Eröffnung eines Vereinskontos geebnet. Damit ist nun die Schülerfirma handlungsfähig und kann Rechnungen begleichen und Rechnungen stellen.

Handlungsempfehlung für Lehrkräfte

Zentrale Inhalte zur Gründung und Fortführung von Schülerfirmen in Niedersachsen

Grundverständnis und pädagogischer Auftrag

Schülerfirmen sind schulische Projekte, die Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzen, wirtschaftliche Prozesse realitätsnah zu erleben und zu gestalten. Sie dienen der Beruflichen Orientierung, der Förderung fachlicher und überfachlicher Kompetenzen sowie der Entwicklung persönlicher Verantwortungsfähigkeit. Dabei sind Schülerfirmen keine klassischen Unternehmensformen, sondern organisierte betriebliche Simulationen im schulischen Kontext, deren rechtliche Verantwortung bei der Schule und damit bei der Schulleitung liegt. Niedersachsen


Beratung und Unterstützung

Vor der Gründung und während des laufenden Betriebes steht Schulen eine fachliche Unterstützung durch die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung (RLSB) zur Verfügung. Die RLSB arbeiten dabei als dienstleistende Behörden, die Lehrkräfte bei rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Fragestellungen beraten und den Kontakt zu Regionalkoordinator:innen für nachhaltige Schülerfirmen herstellen. Diese Unterstützung kann über das Onlineportal „Beratung & Unterstützung“ des Bildungsportals Niedersachsen angefragt werden. bildungsportal-niedersachsen.de


Rechtliche Grundlagen und Schulprojektstatus

Eine Schülerfirma wird als Schulprojekt anerkannt, wenn sie durch die Schulleitung genehmigt und organisatorisch eingebunden ist. Die Schulleitung trägt dabei die Gesamtverantwortung für die Arbeit der Schülerfirma, einschließlich Versicherungsfragen, Haftung, pädagogischer Zielsetzung und Finanzierung. Für die Einrichtung einer Schülerfirma ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen der Schule und der Schülerfirma zu dokumentieren, in der wesentliche organisatorische Aspekte wie Räumlichkeiten, Betreuungsstrukturen, Verantwortlichkeiten und finanzielle Regelungen festgelegt sind. Niedersachsen


Namensgebung und Markenschutz

Die Namensgebung einer Schülerfirma sollte bewusst erfolgen und Rechtsverletzungen vermeiden. Es ist zu beachten, dass Markenrechte realer Unternehmen bestehen können und geschützt sind. Schülerfirmen dürfen daher keine geschützten Namen, Logos oder Werbeslogans ohne ausdrückliche Erlaubnis nutzen. Niedersachsen


Organisation und Geschäftsplanung

Die Entwicklung einer Geschäftsidee sollte strukturiert erfolgen. Die Erstellung eines Businessplans oder die Nutzung eines Business Canvas hilft dabei, Angebot, Zielgruppen, Finanzplanung, Zuständigkeiten und Marktposition zu klären. Ein solcher Plan dient nicht nur der internen Orientierung, sondern auch der transparenten Darstellung gegenüber Beteiligten wie Schulleitung, Erziehungsberechtigten oder Kooperationspartnern. Niedersachsen


Kontoeröffnung, Buchführung und Finanzmanagement

Für die Abwicklung finanzieller Transaktionen wird die Einrichtung eines geschäftlichen Kontos empfohlen. Diese Kontoführung muss getrennt von schulischen Mitteln erfolgen und darf nur im Guthaben geführt werden; Bankkredite sind im schulischen Kontext nicht vorgesehen. Die Buchführung soll nach dem Prinzip der klaren Einnahmen- und Ausgabenrechnung erfolgen und nachvollziehbar dokumentiert werden. Wesentlich ist das Vier-Augen-Prinzip bei sensiblen Tätigkeiten wie Kassenführung, um Fehler zu minimieren und Transparenz zu schaffen. Niedersachsen


Datenschutz und digitale Kommunikation

Bei der Schülerfirmenarbeit sind Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu beachten. Datenerhebungen über Schülerinnen, Schüler und Kundinnen sowie Kunden müssen rechtskonform dokumentiert werden. Für die interne Kommunikation sollten datenschutzkonforme Kanäle wie schulische Server oder die Niedersächsische Bildungscloud genutzt werden, da viele externe Dienste nicht den Anforderungen der DSGVO entsprechen. Niedersachsen


Buchführung, Belegwesen und rechtliche Pflichten

Die korrekte Buchführung ist für jede Schülerfirma verbindlich. Sie umfasst die systematische Dokumentation von Einnahmen und Ausgaben sowie die Aufbewahrung von Belegen über festgelegte Fristen. Buchungen müssen in zeitlicher Reihenfolge und nachvollziehbar erfolgen. Schülerfirmen unterliegen außerdem steuerlichen Rahmenbedingungen, die sich nach Umsatz und Geschäftsmodell richten können. Niedersachsen


Versicherungen und Haftungsfragen

Schülerfirmen sind im Rahmen der schulischen Versicherungssysteme über den kommunalen Unfallversicherungsverband abgesichert. Trotzdem sind Haftungsfragen sorgfältig zu klären, insbesondere bei potentiell risikobehafteten Geschäftsbereichen. Für externe Kooperationen oder besondere Risiken kann ergänzend eine geeignete Versicherung sinnvoll sein. Niedersachsen


Nachhaltigkeit und pädagogische Integration

Nachhaltigkeitsaspekte sind integraler Bestandteil der Schülerfirmenarbeit. Dies betrifft sowohl ökologische Aspekte wie Ressourcenschonung als auch soziale Aspekte wie Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Inklusion. Die Schülerfirma bietet einen realitätsnahen Kontext zur Auseinandersetzung mit ökonomischen, ökologischen und sozialen Handlungsoptionen. Niedersachsen


Fortführung, Anpassung und Auflösung

Eine Schülerfirma kann langfristig in den Schulalltag integriert oder zeitlich begrenzt geführt werden. In der Fortführung sind regelmäßige Reflexionen der Geschäftsprozesse und Anpassungen an Marktbedingungen notwendig. Wird eine Schülerfirma aufgelöst, sind vertragliche Verpflichtungen, finanzielle Abwicklungen und die Dokumentation ordnungsgemäß zu beenden. Niedersachsen


Vernetzung und Austausch

Die RLSB und regionale Koordinator:innen für nachhaltige Schülerfirmen bieten Vernetzungs- und Austauschformate wie Arbeitskreise und Schülerfirmenmessen an. Diese Formate unterstützen Lehrkräfte beim Aufbau und der Weiterentwicklung von Schülerfirmen inhaltlich, organisatorisch und methodisch.

Handlungsempfehlung zur Kontenführung und bargeldlose Zahlung per SumUp

Für Schülerfirmen in Niedersachsen hat sich die Führung eines eigenen Kontos in Verbindung mit einem bargeldlosen Zahlungsdienst als praktikabler, rechtssicherer und pädagogisch sinnvoller Weg etabliert. Insbesondere für Schülergenossenschaften und andere Schülerfirmen ohne eigene Rechtsform bietet die Organisation als nicht eingetragener Verein eine tragfähige Struktur, um wirtschaftliches Handeln realitätsnah zu ermöglichen und gleichzeitig die schulische Verantwortung klar zu verorten. Die Schülerfirma wird dabei organisatorisch an die Schule angebunden und handelt nicht als eigenständige juristische Person. Die Schulleitung übernimmt die Gesamtverantwortung, insbesondere im Hinblick auf finanzielle und haftungsrelevante Fragen. Für die operative Kassenführung werden mindestens zwei Lehrkräfte benannt, die als kassierende Personen fungieren und den laufenden Zahlungsverkehr begleiten. Die Einrichtung eines Vereinskonto bildet die Grundlage für eine transparente und nachvollziehbare Finanzführung. Voraussetzung hierfür sind eine schriftlich vorliegende Satzung der Schülerfirma sowie ein Gründungsprotokoll, aus dem Zweck, Struktur und verantwortliche Personen eindeutig hervorgehen. Eine Eintragung in das Vereinsregister ist nicht erforderlich. Um eine alltagstaugliche Kontonutzung sicherzustellen, erfolgt die Kontoverfügung über Einzelvollmachten, die von der Schulleitung als Vollmachtgeber erteilt werden. Dadurch wird eine flexible Nutzung des Kontos ermöglicht, ohne dass satzungsrechtliche Änderungen oder gemeinschaftliche Zeichnungsregelungen notwendig sind. Diese Vorgehensweise hat sich insbesondere im schulischen Alltag, bei Veranstaltungen und kurzfristigen Zahlungsvorgängen bewährt. Die Identifizierung und Legitimation der verantwortlichen Personen erfolgt vollständig digital. Die beteiligten Lehrkräfte sowie die Schulleitung werden als Kunden der Bank registriert und unterzeichnen die erforderlichen Dokumente elektronisch. Das eingesetzte Unterschriftenverfahren führt die Beteiligten schrittweise durch den Prozess und stellt über eine TAN-gesicherte Freigabe die rechtssichere Unterzeichnung sicher. Nach erfolgreicher Kontoeröffnung kann das Vereinskonto mit einem Zahlungsdienstleister wie SumUp verknüpft werden. SumUp ermöglicht es Schülerfirmen, bargeldlose Zahlungen anzunehmen, ohne dass hierfür eine eigene Rechtsform oder eine klassische Gewerbeanmeldung erforderlich ist. Voraussetzung für die Freischaltung bei SumUp ist die Vorlage der Satzung und des Gründungsprotokolls der Schülerfirma sowie einer Arbeits- oder Dienstbescheinigung der verantwortlichen Lehrkraft. Auf dieser Grundlage wird die Schülerfirma als gewerbetreibende Institution im funktionalen Sinne geführt, ohne ihren schulischen Charakter zu verlieren. Die technische Verknüpfung zwischen Vereinskonto und SumUp erfolgt in der Regel problemlos. Einnahmen aus Kartenzahlungen werden direkt dem Vereinskonto gutgeschrieben, wodurch eine klare Trennung zwischen privaten, schulischen und schülerfirmenbezogenen Geldern gewährleistet ist. Diese Struktur schafft Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Sicherheit für alle Beteiligten. Durch dieses Vorgehen wird sichergestellt, dass Schülerfirmen im Rahmen des pädagogischen Konzepts tatsächlich handlungsfähig sind und zeitgemäße Zahlungsformen nutzen können. Gleichzeitig bleiben Verantwortung, Kontrolle und Haftung eindeutig bei der Schule verankert. Die Kombination aus Vereinskonto, klar geregelten Vollmachten und bargeldlosem Zahlungsverkehr stellt damit einen landesweit gangbaren und empfehlenswerten Weg für die Arbeit mit Schülerfirmen dar.

Anlage 1 Checkliste: Landesweit empfohlene Vorgehensweise zur Kontoeröffnung für Schülerfirmen

☐ Schülerfirma ist organisatorisch als nicht eingetragener Verein angelegt

☐ Satzung der Schülerfirma liegt schriftlich vor ​

☐ Gründungsprotokoll mit Beschluss, Datum und Unterschriften liegt vor ​

☐ Schulleitung ist als verantwortliche Stelle benannt ​

☐ Mindestens zwei Lehrkräfte sind als Kassierende festgelegt

☐ Vereinskonto bei einer Bank beantragt ​

☐ Einzelvollmachten für die kassierenden Lehrkräfte vorgesehen ​

☐ Digitale Identifizierung und elektronische Unterschrift durchgeführt ​

☐ Onlinebanking freigeschaltet ​

☐ IBAN dokumentiert und schulintern bekannt gemacht

☐ Entscheidung über Ausstellung einer Bankkarte getroffen ​

☐ Regelungen zur Nutzung und Aufbewahrung der Karte festgelegt

☐ Bestehende Altkonten identifiziert ​

☐ Auflösung alter Konten geplant und terminiert


Anlage 2 Checkliste: Einbindung von SumUp in Schülerfirmen (landesweit übertragbar)

☐ SumUp-Konto für die Schülerfirma eingerichtet ​☐ Satzung der Schülerfirma bei SumUp hochgeladen ​

☐ Gründungsprotokoll bei SumUp eingereicht

☐ Arbeits- oder Dienstbescheinigung der verantwortlichen Lehrkraft vorgelegt

☐ Schülerfirma bei SumUp als Institution freigeschaltet

☐ Vereinskonto mit SumUp verknüpft ​

☐ Testbuchung erfolgreich durchgeführt

☐ Zuständigkeiten für das Kartenlesegerät festgelegt ​

☐ Regeln zur Nutzung bei Veranstaltungen definiert ​

☐ Dokumentation der Einnahmen sichergestellt