Fachkraft für Inklusionsprozesse | |
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Organisation | Abteilung 5 |
Information | Information |
Verantwortlich | |
Schlagworte | Inklusion, Fachkraft für Inklusionsprozesse |
Ausgehend von der Verpflichtung, den Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen, wurde das niedersächsische Schulgesetz §4 NSchG: inklusive Schule geändert. Inklusion ist seither ein wichtige Bestandteil schulischer Arbeit. In Niedersachsen wurde 2021 entschieden, dass alle BBS eine Stelle Fachkraft für Inklusionsprozesse zugewiesen bekommen. Das allgemeine Aufgabenprofil ergibt sich aus der Verfügung vom 20.7.2021.
An der BBS Bersenbrück umfasst die mit der Stelle verbundene Aufgabe (nicht abschließend) insbesondere:
- Beratung im Rahmen der Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung bzw. mit individuellem Unterstützungsbedarf;
- Berufswegeberatung, sowie das Initiieren und die aktive Teilnahme an Berufswegekonferenzen;
- Beratung in Fragen der inklusiven beruflichen Orientierung;
- Beratung der Klassenkonferenzen zur Festlegung des individuellen Nachteilsausgleichs;
- Erarbeitung und regelmäßige Anpassung eines schuleigenen Inklusionskonzeptes und deren Dokumentation im BBS-Wiki;
- Beratung der Schulleitung bei der Weiterentwicklung der Inklusiven BBS;
- Koordination der Netzwerkarbeit zur Inklusiven BBS, insbesondere mit der BES , der Heilpädagogischen Hilfe Bersenbrück, der Region des Lernens, dem RZI und der JBA;
- Beratung und Begleitung behinderter Menschen, die nach §69 NSchG ihre Schulpflicht erfüllen;
- Organisation von schulinternen Informations- und Fortbildungsveranstaltungen zum Thema Inklusive BBS;
- Unterstützung-Entwicklung von Projekten und anderen Veranstaltungen zur Stärkung der inklusiven Schulgemeinschaft.
Da die Schule an dem Startchancen-Programm (SCP) teilnimmt, ist die Fachkraft Mitglied im Projektteam SCP, im Serviceteam Pädagogische Unterrichtsentwicklung und im Berufsbildungsgang BES.