Arbeitsschutz/Gefährdungsbeurteilung | |
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Organisation | BBS insgesamt |
Information | Konzept |
Verantwortlich | Mehlich |
Schlagworte | Gefährdungsbeurteilung |
Der Erlass zu "Arbeitsschutz in Schulen" basiert auf dem Arbeitsschutzgesetz und dem Arbeitssicherheitsgesetz.
Darin beschrieben ist die Pflicht, "die Arbeitsbedingungen der Bediensteten im Hinblick auf Gefährdung der Sicherheit und der Gesundheit unter Berücksichtigung aller Faktoren der Arbeitsumgebung einschließlich psychosozialer Belastungen, der Arbeitsorganisation, der arbeitenden Menschen und der auftretenden Wechselwirkungen zu beurteilen, Verbesserungsmaßnahmen zu planen, durchzuführen, auf Wirksamkeit zu prüfen, sich ändernden Gegebenheiten anzupassen und den gesamten Prozess zu dokumentieren." Weitreichende Informationen zur Gefährdungsbeurteilung finden sich auf den Seiten Arbeitsschutz Schulen Nds.
Ziele
Die Gefährdungsbeurteilungen dienen zur Ermittlung und Bewertung von Ursachen und Bedingungen, die zu arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren oder Unfällen in Schulen führen.
Die Gefährdungsbeurteilungen sollen helfen, zielgerichtete und wirksame Arbeitsschutzmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Gesundheitsförderung zu treffen. Denn nur wer Gefährdungen in der Schule wirklich kennt, kann kosteneffektiv die richtigen Mittel einsetzen, um den Schutz oder die Gesundheit der Beschäftigten zu verbessern.
Diese Gefährdungsbeurteilungen liefern die Grundlage für eine fortlaufende Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Schule.
Bereiche der Gefährdungsbeurteilung
Räume und Bereiche
Die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sind im Hinblick auf Gefährdung der Sicherheit und der Gesundheit unter Berücksichtigung aller Faktoren der Arbeitsumgebung, der Arbeitsorganisation, der arbeitenden Menschen und der auftretenden Wechselwirkungen zu erheben, zu beurteilen, Verbesserungsmaßnahmen zu planen, durchzuführen, auf Wirksamkeit zu prüfen, sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Der gesamte Prozess ist zu dokumentieren.
Die sicherheitstechnischen Gefährdungen lassen sich als Erhebung nach Räumen und Bereichen mit Hilfe von sogenannten Checklisten systematisch ermitteln. Hieraus werden Präventions- und Schutzmaßnahmen herzuleiten. Die Gefährdungsbeurteilungen werden auf aktuellem Stand gehalten.
Die Anleitungen zur Gefährdungsbeurteilung finden sich in IServ nach Räumen und Zuständigkeiten sortiert.
Verfahren der Gefährdungsbeurteilung
Drei Wochen vor Schuljahresende weist Frau Apel über die Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung der einzelnen Unterrichts- und Fachräume durch die Raumverantwortlichen hin. In jeder letzten Woche des Schuljahres laden die Raumverantwortlichen die Gefährdungsbeurteilung für ihren Raum auf IServ im entsprechenden Ordner Fachraum oder Unterrichtsraum als Excel-Datei hoch. Als Dateinamen erhält die Datei die Raumnummer (z.B. W 81) des jeweiligen Unterrichts- bzw. Fachraums. Bei einem Mangel wird die Gefährdungsbeurteilung zusätzlich per Email an Frau Apel (apel@bbs-bsb.de) geschickt. Der Sicherheitsbeauftragte und Frau Apel sichten die Mängel der zugeschickten Gefährdungsbeurteilung und leiten notwendige Maßnahmen ein.
Für die Gefährdungsbeurteilung gibt es zwei Checklisten:
Gefährdungsbeurteilung für Fachräume und Werkstätten
Gefährdungsbeurteilung für allgemeine Unterrichtsräume
Psychische Belastungen
Im Arbeitsschutzgesetz § 5 ist die Verpflichtung des Arbeitgebers geregelt, eine umfassende Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, die auch die Erhebung psychischer Belastungen umfasst.
Die BBS Berenbrück ermittelt jährlich die mit der Arbeit der Beschäftigten verbundenen Gefährdungen mittels eines an bugis R-2011 angelehnten Lehrkräftebefragung. Die Ergebnisse werden dokumentiert und vergleichend ausgewertet. Den Lehrkräften werden zu Beginn jeden Schuljahres Maßnahmen bekannt gegeben, die die Befragung als Hintergrund haben.
Mutterschutz
Nach § 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) und § 1 der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz hat der Arbeitgeber sowohl die erforderlichen Vorkehrungen bei der Einrichtung und Unterhaltung des Arbeitsplatzes zum Schutze der werdenden oder stillenden Mutter zu treffen als auch eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen für jede Tätigkeit der werdenden oder stillenden Mutter durchzuführen. Die Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz in Schule teilt sich in zwei Bereiche auf:
Generelle Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz
Bereits vor Auftreten einer Schwangerschaft muss jeder Arbeitsplatz daraufhin beurteilt werden, welche allgemeinen Gefährdungen oder Belastungen auf eine schwangere Lehrerin oder pädagogische Mitarbeiterin zukommen könnten.
Die erforderliche Checkliste und eine Informationsbroschüre ist in IServ abgelegt.
Konkretisierte (personenbezogene) Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz
Nach Bekanntwerden einer Schwangerschaft muss jeder Arbeitsbereich, in dem die Schwangere tätig ist, konkret unter Berücksichtigung der individuellen Voraussetzungen der Schwangeren beurteilt werden.Hierzu ist die Information über die Schwangerschaft bei einem Mitglied der Schulleitung nötig. Die Information wird vertraulich behandelt.
Das Verfahren zum Mutterschutz ist in einem eigenen Prozess beschrieben.
Gefahrstoffe
Auch für Schulen gelten verbindlich Chemikaliengesetz und Gefahrstoffverordnung. Dieses betrifft alle Gefahrstoffe, die vorwiegend im fachpraktischen Unterricht, aber auch in anderen Bereichen der Schule eingesetzt bzw. gelagert werden. Auch Reinigungs-, Klebemittel, Tonerkartuschen usw. können Gefahrstoffe sein, wenn sie mit einem entsprechenden Symbol/Warnhinweis als solche gekennzeichnet sind und müssen dann überprüft werden.
Das Gefahrstoffverzeichnis findet sich auf IServ
Corona-Gefährdungsbeurteilung
Aufgrund der Pandemie seit März 2020 wurden für die Werkstätten besondere Gefährdungsbeurteilungen vorgenommen.
Die Dokumente sind in einem Extra-Bereich auf IServ gespeichert.