Arbeitsschutz/Gefährdungsbeurteilung
Organisation BBS insgesamt
Information Konzept
Verantwortlich Mehlich
Schlagworte Gefährdungsbeurteilung


Der Erlass zu "Arbeitsschutz in Schulen" basiert auf dem Arbeitsschutzgesetz und dem Arbeitssicherheitsgesetz.

Darin beschrieben ist die Pflicht, "die Arbeitsbedingungen der Bediensteten im Hinblick auf Gefährdung der Sicherheit und der Gesundheit unter Berücksichtigung aller Faktoren der Arbeitsumgebung einschließlich psychosozialer Belastungen, der Arbeitsorganisation, der arbeitenden Menschen und der auftretenden Wechselwirkungen zu beurteilen, Verbesserungsmaßnahmen zu planen, durchzuführen, auf Wirksamkeit zu prüfen, sich ändernden Gegebenheiten anzupassen und den gesamten Prozess zu dokumentieren." Weitreichende Informationen zur Gefährdungsbeurteilung finden sich auf den Seiten Arbeitsschutz Schulen Nds.

Ziele

Die Gefährdungsbeurteilungen dienen zur Ermittlung und Bewertung von Ursachen und Bedingungen, die zu arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren oder Unfällen in Schulen führen.

Die Gefährdungsbeurteilungen sollen helfen, zielgerichtete und wirksame Arbeitsschutzmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Gesundheitsförderung zu treffen. Denn nur wer Gefährdungen in der Schule wirklich kennt, kann kosteneffektiv die richtigen Mittel einsetzen, um den Schutz oder die Gesundheit der Beschäftigten zu verbessern.

Diese Gefährdungsbeurteilungen liefern die Grundlage für eine fortlaufende Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Schule.

Bereiche der Gefährdungsbeurteilung

Räume und Bereiche

Die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sind im Hinblick auf Gefährdung der Sicherheit und der Gesundheit unter Berücksichtigung aller Faktoren der Arbeitsumgebung, der Arbeitsorganisation, der arbeitenden Menschen und der auftretenden Wechselwirkungen zu erheben, zu beurteilen, Verbesserungsmaßnahmen zu planen, durchzuführen, auf Wirksamkeit zu prüfen, sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Der gesamte Prozess ist zu dokumentieren.

Die sicherheitstechnischen Gefährdungen lassen sich als Erhebung nach Räumen und Bereichen mit Hilfe von sogenannten Checklisten systematisch ermitteln. Hieraus werden Präventions- und Schutzmaßnahmen herzuleiten. Die Gefährdungsbeurteilungen werden auf aktuellem Stand gehalten.

Die Anleitungen zur Gefährdungsbeurteilung finden sich in IServ nach Räumen und Zuständigkeiten sortiert.


Verfahren der Gefährdungsbeurteilung

Drei Wochen vor Schuljahresende informiert Frau Apel über die Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung der einzelnen Unterrichts- und Fachräume durch die Raumverantwortlichen. In jeder letzten Woche des Schuljahres laden die Raumverantwortlichen die Gefährdungsbeurteilung für ihren Raum auf IServ im entsprechenden Ordner Fachraum oder Unterrichtsraum hoch. Bei Unterrichts- und Fachräume, bei denen ein Mangel in der Gefährdungsbeurteilung zu verzeichnen ist, ist die Gefährdungsbeurteilung mit dem Mangel per Email an Frau Apel (apel@bbs-bsb.de) geschickt werden. Frau Apel und Herr Mehlich als Sicherheitsbeauftragter werden die Gefährdungsbeurteilung mit Mangel sichten und Maßnahmen zur Behebung des Mangels ergreifen.

Für die Gefährdungsbeurteilung gibt es zwei Checklisten:

Gefährdungsbeurteilung für Fachräume und Werkstätten

Gefährdungsbeurteilung für allgemeine Unterrichtsräume

Psychische Belastungen

Im Arbeitsschutzgesetz § 5 ist die Verpflichtung des Arbeitgebers geregelt, eine umfassende Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, die auch die Erhebung psychischer Belastungen umfasst.

Die BBS Berenbrück ermittelt jährlich die mit der Arbeit der Beschäftigten verbundenen Gefährdungen mittels eines an bugis R-2011 angelehnten Lehrkräftebefragung. Die Ergebnisse werden dokumentiert und vergleichend ausgewertet. Den Lehrkräften werden zu Beginn jeden Schuljahres Maßnahmen bekannt gegeben, die die Befragung als Hintergrund haben.

Mutterschutz

Nach § 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) und § 1 der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz hat der Arbeitgeber sowohl die erforderlichen Vorkehrungen bei der Einrichtung und Unterhaltung des Arbeitsplatzes zum Schutze der werdenden oder stillenden Mutter zu treffen als auch eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen für jede Tätigkeit der werdenden oder stillenden Mutter durchzuführen. Die Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz in Schule teilt sich in zwei Bereiche auf:

Generelle Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz

Bereits vor Auftreten einer Schwangerschaft muss jeder Arbeitsplatz daraufhin beurteilt werden, welche allgemeinen Gefährdungen oder Belastungen auf eine schwangere Lehrerin oder pädagogische Mitarbeiterin zukommen könnten.

Die erforderliche Checkliste und eine Informationsbroschüre ist in IServ abgelegt.

Konkretisierte (personenbezogene) Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz

Nach Bekanntwerden einer Schwangerschaft muss jeder Arbeitsbereich, in dem die Schwangere tätig ist, konkret unter Berücksichtigung der individuellen Voraussetzungen der Schwangeren beurteilt werden.Hierzu ist die Information über die Schwangerschaft bei einem Mitglied der Schulleitung nötig. Die Information wird vertraulich behandelt.

Das Verfahren zum Mutterschutz ist in einem eigenen Prozess beschrieben.

Gefahrstoffe

Auch für Schulen gelten verbindlich Chemikaliengesetz und Gefahrstoffverordnung. Dieses betrifft alle Gefahrstoffe, die vorwiegend im fachpraktischen Unterricht, aber auch in anderen Bereichen der Schule eingesetzt bzw. gelagert werden. Auch Reinigungs-, Klebemittel, Tonerkartuschen usw. können Gefahrstoffe sein, wenn sie mit einem entsprechenden Symbol/Warnhinweis als solche gekennzeichnet sind und müssen dann überprüft werden.

Das Gefahrstoffverzeichnis findet sich auf IServ

Corona-Gefährdungsbeurteilung

Aufgrund der Pandemie seit März 2020 wurden für die Werkstätten besondere Gefährdungsbeurteilungen vorgenommen.

Die Dokumente sind in einem Extra-Bereich auf IServ gespeichert.