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von Janbernd Kröger

Krankheit

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Verfahren bei Schülern


Verfahren bei Lehrkräften

Bei Erkrankungen von Lehrkräften und sonstigen Bediensteten der Schulen und Seminare sind die nachfolgenden Regelungen und Erläuterungen zu beachten.

Grundsätzlich hat sich jede Lehrkraft bei Bekanntwerden krank zu melden. In der Unterrichtszeit erfolgt dies per Telefon in der Verwaltung bis 7:30 Uhr. Zusätzlich sollten betroffene Kollegen und Abteilungsleitungen in geeigneter Weise informiert werden.

In der unterrichtsfreien Zeit reicht eine Meldung per E-Mail, dies gilt ausdrücklich auch für die Schulferien.


Die Details können dem Merkblatt des MK entnommen werden.

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Das Betriebliches Eingliederungsmanagement zielt darauf, erkrankten Landesbediensteten an öffentlichen Schulen bei der Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit zu helfen und einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen. Damit soll eine dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht werden.

Hintergrundinformationen finden Sie auf den Seiten des MK.

Meldung der Krankenstatistik

Gem. Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 20.11.2018 soll der Krankenstand aller Landesbediensteten (Lehrkräfte und nichtlehrendes Personal) in niedersächsischen Schulen und Studienseminaren ab dem 01.02.2019 erstmalig in die jährliche Erhebung des Krankenstandes aller Beschäftigten des Landes Niedersachsen einbezogen werden.

Das Verfahren und der rechtliche Rahmen wird übersichtlich auf den Seiten des MK dargestellt.