| Elternzeit | |
|---|---|
| Organisation | BBS insgesamt |
| OE Verantwortung | Kuznetsov |
| Information | Prozess |
| Verantwortlich | Kalvelage |
| Schlagworte | Elternzeit |
Elternzeit ist eine unbezahlte Freistellung für die Betreuung eines Kindes. Die Rechtsgrundlagen sind im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt.
Anspruch und Dauer der Elternzeit
Anspruch auf Elternzeit haben alle Beschäftigten (Angestellte, Beamte, Auszubildende, Minijobber). Der Anspruch besteht für Mütter und Väter getrennt oder gleichzeitig. Die Voraussetzungen sind:
- die Betreuung des Kindes wird selbst übernommen
- das Kind lebt im gleichen Haushalt
- Beschäftigungsumfang max. 19 Unterrichtsstunden (32 Wochenstunden bei nicht lehrendem Personal)
Die Elternzeit beträgt maximal drei Jahre (pro Kind). Davon können 24 Monate auf die Zeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes verschoben werden.
Anmeldung & Fristen
Die Elternzeit ist schriftlich zu beantragen. Bei Beantragung einer Elternzeit bis zum 3. Geburtstages des Kindes gilt für die Antragstellung eine Frist von 7 Wochen, liegt die beantragte Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr des Kindes gilt eine Frist von 13 Wochen.
Auf den Seiten des Bildungsportals gibt es Merkblätter und ein hybrides Antragsformular (Schulnummer BBS 73167).