Die Gesundheitsbelehrung der Schülerinnen und Schüler dient zum Nachweis für Schulpraktika in Bereichen, in denen der Umgang mit Lebensmitteln in besonderem Maße den hygienischen Bedingungen genügen muss.
Im Regelfall wird die Belehrung zu Schuljahresbeginn von den Klassenlehrkräften bzw. den im Praktikum betreuenden Kolleginnen und Kollegen durchgeführt. Das kann im Klassenverbund geschehen oder auch mit mehreren Klassen gemeinsam.
Der administrative Teil:
Es werden Klassenlisten der zu belehrenden Klassen erstellt und in die Fächer der Klassenlehrkräfte gelegt. Die Sus kontrollieren/korrigieren ihre Daten bitte. Die Teilnahme an der Belehrung bestätigen sie bei Durchführung durch Unterschrift.
Die Klassenlehrkräfte besorgen sich die Erklärung nach § 43 IfSG.pdf und geben sie an die Schüler aus. Bitte sorgen Sie für das deutliche und vollständige Ausfüllen! Die Erklärungen werden alphabetisch gesammelt bei Herrn Nieberding abgegeben.
Die Klassenliste verbleibt in der Schule. Auf Basis der zurückgegebenen Erklärungen erstellt Herrn Nieberding einen Datensatz zur Erstellung der Bescheinigungen. Erklärungen in Papierform und digitale Klassendatensätze werden an das Gesundheitsamt gegeben. Es werden für die SuS nur Bescheinigungen bei abgegebener Erklärung erstellt! Daher ist es wichtig, möglichst alle Erklärungen eingeholt und gesammelt zu haben.
Sobald die Schule die Bescheingungen erhalten hat, werden diese den Klassenlehrkräften zur Verteilung ins Fach gelegt.
Zur Durchführung der Gesundheitsbelehrung ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung erstellt.