Version vom 9. Juni 2024, 20:10 Uhr von Janbernd Kröger (Diskussion | Beiträge)
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QM-Handbuch gemäß § 178 Nr. 4 SGB III i. V. m. § 2 Abs. 4 AZAV

Einleitung

Die BBS ist laut RdErl. d. MK v. 19.5.2016 und Bezugserlass RdErl. d. MK v. 09.06.2004 (n. V.) zu einem schulischen Qualitätsmanagement - orientiert an EFQM - verpflichtet.

Um die systematische Weiterentwicklung der schulischen Qualitätsarbeit zu fördern und alle qualitätssichernden Maßnahmen wie Zielvereinbarungen, Kennzahlen, interne und externe Evaluation und Schulinspektion zu gewährleisten, wird diese an der BBS Bersenbrück entsprechend dem Kernaufgabenmodell im Sinne des o. g. Erlasses im Rahmen von Qualitätsbereichen und Kernaufgaben durchgeführt.

In diesem Handbuch und in den mitgeltenden Dokumenten sind die Forderungen des Kernaufgabenmodells umgesetzt. Hiermit verpflichtet sich die Leitung der BBS Bersenbrück zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems nach dem Kernaufgabenmodell.

Das Handbuch gilt für alle Bereiche der BBS Bersenbrück.

Wir über uns

Die Berufsbildenden Schulen des Landkreises Osnabrück in Bersenbrück haben sich aus den gewerblichen, hauswirtschaftlichen und wirtschaftlichen berufsbildenden Schulen im Altkreis Bersenbrück entwickelt. Die ersten berufspädagogischen Spuren finden sich schon zu Ende des 19. Jahrhunderts in Quakenbrück und Bramsche. Heute sind wir das berufliche Kompetenzzentrum in der Bildungsregion Nördliches Osnabrücker Land. Die wichtigsten Eckdaten der Schulentwicklung sind in der Historie der BBS Bersenbrück dargestellt. Vielfalt in den Beruflichkeiten ist ein Kennzeichen unserer Schule. Um ein gemeinsames Bewusstsein des Kollegiums zu erreichen gibt es regelmäßig schulweite Aktivitäten. Jedes Jahr wird durch den Schulvorstand ein schulweites Motto festgelegt.

Kundenorientiertes und auf Eingliederung in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt gerichtetes Leitbild

Es ist die erklärte Absicht, die Schülerinnen und Schüler optimal auf die Bewältigung ihrer Lebenssituationen in einem vereinten Europa der Regionen vorzubereiten. In einem Klima von Wertschätzung und Toleranz begegnen sich alle Mitglieder der Schulgemeinschaft und entwickeln ihre Persönlichkeit. Dazu arbeiten die Mitarbeiter der BBS in Teams mit regelmäßigem Erfahrungsaustausch. Auf dieser Basis werden die Arbeitszufriedenheit und die Freude am Lernen weiter gefördert.

Die grundlegende Ausrichtung des Leitbildes der Schule speist sich dabei aus zwei Quellen:

  1. Die grundlegende bildungspolitische Ausrichtung des Landes Niedersachsen, die sich in den einschlägigen Gesetzen, Erlassen und Durchführungsbestimmungen findet, wird von der BBS Bersenbrück als Dienststelle des Landes Niedersachsen beachtet und umgesetzt.
  2. Als wichtiger Teil der Bildungsregion des nördlichen Osnabrücker Landes wird die Arbeit im Sinne des kommunalen Schulträgers „Landkreis Osnabrück“ geprägt.

Das intern und extern kommunizierte Leitbild der BBS Bersenbrück ist eine dekadisch angepasste Grundausrichtung der schulischen Arbeit, die unter Berücksichtigung der Quellen die Grundlage des pädagogischen Handelns der Schule bildet. Das Leitbild ist für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Schülerinnen und Schüler, Besucherinnen und Besucher im Eingangsbereich der BBS Bersenbrück ersichtlich. Zudem ist es auch auf der schuleigenen Homepage für alle Interessensgruppen einsehbar.

Unter den Schülerinnen und Schülern befindet sich in jedem Schuljahr auch ein Personenkreis, welcher aufgrund von Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt oder aufgrund gesundheitlicher Gründe eine Neuorientierung im Berufsleben anstrebt. Um unseren Umschülerinnen und Umschülern an der BBS Bersenbrück eine Vielzahl an Ausbildungsmöglichkeiten zu bieten, findet eine enge Zusammenarbeit mit dem Kostenträger (Agentur für Arbeit) statt. Dieser Prozess wird regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Unternehmensorganisation und Unternehmensführung, Unternehmensziele und Durchführung von Prüfungen

Als Dienststelle des Landes Niedersachsen sind viele unserer Prozesse in Form von Gesetzen und untergesetzlichen Regelungen vorgegeben. Diese werden durch das Land verwaltet und unterliegen einem ständigen Änderungsdienst durch die Landesschulbehörde. Die Prozesse sind im Intranet des Landes abrufbar. Auch die Prozesse zur sächlichen Ausstattung werden durch Vorgaben des Kostenträgers festgelegt und sind im Intranet des Landkreises Osnabrück abrufbar. Die von der BBS Bersenbrück beschriebenen Prozesse sind subsidiär und treffen Festlegungen, die noch nicht auf einer anderen Ebene geregelt sind oder in deren Prozessbeschreibung Freiheitsgrade vorhanden sind. Den strukturellen Rahmen hierfür bildet das Kernaufgabenmodell für berufsbildende Schulen des Landes Niedersachsen.

Die Aufbauorganisation bildet das hierarchische Gerüst unserer Schule. Sie beschreibt den vertikalen Informations- und Direktiven-Fluss in der BBS, also wer welche Entscheidungen von wem bekommt und an wen diese weitergegeben werden. Die Aufbauorganisation wird an der BBS in zwei Organigrammen dargestellt. Die grundlegende Struktur vermittelt sich in den Bildungsgangs- und Fachgruppen. Zusätzlich gibt ein zweites Organigramm eine Übersicht über die Querschnittaufgaben der Schule.

Alle anderen Aufgaben werden als Projekte realisiert. Wenn ein Projekt sich über einen längen Zeitraum erstreckt, kann die darin zu erledigende Aufgabe Teil der Aufbauorganisation werden.

Aufgrund diverser Änderungen der Randbedingungen für die BBS Bersenbrück befindet sich die BBS Bersenbrück in einem Transformationsprozess bezüglich der Aufbauorganisation, der im Juli 2025 abgeschlossen sein soll. Den Auftakt dazu gab ein Workshop im Oktober 2023.

Mit den Führungsprozessen wird eine klar definierte Struktur unserer Schule dargestellt. Dazu werden Ziele festgelegt und deren Erfüllung in Schulvorstandssitzungen überwacht. In den Bildungsgängen werden Maßnahmen zur Erfüllung der Ziele abgeleitet.

Die Steuerung der Schule orientiert sich an der Handreichung „Zielvereinbarungen zwischen öffentlichen berufsbildenden Schulen und der Schulbehörde“ des MK (Stand Februar 2015), dem Strategischem Handlungsrahmen des MK (Stand Oktober 2021) und dem Runderlass „Steuerung der berufsbildenden Schulen durch Zielvereinbarungen" (Stand Mai 2022).

Die Qualitätsbereiche „Schule leiten“ und „Schule entwickeln“ stellen hier den Rahmen der Führungsprozesse dar. Eine zentrale Rolle spielt dabei der Zielvereinbarungsprozess.

Zielorientiertes Konzept zur Qualifizierung und Fortbildung der Leitung und der Lehr- und Fachkräfte

Grundlage für die Personalentwicklung bildet der § 43 Abs. 2 NSchG:

„Die Schulleiterin ist Vorgesetzte und der Schulleiter ist Vorgesetzter aller an der Schule tätigen Personen, besucht und berät die an der Schule tätigen Lehrkräfte im Unterricht und trifft Maßnahmen zur Personalwirtschaft einschließlich der Personalentwicklung. Sie oder er sorgt für die Einhaltung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften und der Schulordnung.“

Lehrkräfte sind verpflichtet, sich zur Erhaltung der Unterrichtsbefähigung in der unterrichtsfreien Zeit fortzubilden. Fortbildung dient dem Erhalt und der Aktualisierung ihrer beruflichen Kompetenz, damit sie den sich wandelnden Anforderungen gerecht werden und den Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule weiterhin erfüllen können. Weiterbildung dient der Qualifizierung von Lehrkräften für weitere Unterrichtsfächer, für Unterrichtsbereiche oder für besondere Aufgaben in der Schule.

Grundlage des Fortbildungsmanagements an der BBS Bersenbrück ist der Beschluss der Gesamtkonferenz vom 3. Juli 2000. Die hier festgelegten Grundsätze und Kriterien gelten weiter, wurden im Laufe der letzten Jahre an die neuen Rahmenbedingungen angepasst.

Insbesondere kommt nach der letzten Änderung des NSchG entsprechend § 35 a den Bildungsgangs- und Fachgruppen an berufsbildenden Schulen eine besondere Bedeutung zu. So wird ihnen in dieser Rechtsnorm die Abstimmung des Fortbildungsbedarfs aufgetragen.

Jede Fortbildung wird durch die Verwaltung in der Fortbildungsdatenbank erfasst und die sich daraus ergebende Auswertung kalenderjährlich in einer Sitzung der erweiterten Schulleitung ausgewertet.

Die Aufzeichnung aller besuchten Fortbildungsveranstaltungen der Kolleginnen und Kollegen gliedert sich nach Bildungsgängen und inhaltlichen Schwerpunkten.

Zielvereinbarungen, einschließlich der Messung der Zielerreichung und der Steuerung fortlaufender Optimierungsprozesse auf Grundlage erhobener Kennzahlen und Indikatoren

Entsprechend des RdErl. d. MK v. 23.05.2022 führen die Abteilungsleitungen im Namen der Berufsbildenden Schulen des Landkreises Osnabrück in Bersenbrück mit den Bildungsgangleitungen Zielvereinbarungen durch. Hierzu werden die schulischen Kennzahlen und die Ergebnisse anderer interner - insbesondere der Schülerbefragung - sowie externer Evaluationen herangezogen. Die Landeskennzahlen werden im Handbuch „Schulisches Controlling“ Niedersächsisches Kultusministerium, Stand März 2011, (S.11 ff.) beschrieben.

Zielvereinbarungen werden auf den verschiedenen hierarchischen Ebenen der Schule getroffen. Abteilungsleitungen führen mit Bildungsgangs- und Fachgruppenleitungen Zielvereinbarungsgespräche, deren Ziele vorher in den jeweiligen Bildungsgängen und Fachgruppen abgestimmt wurden. Die Ergebnisse sind die Basis für den Zielvereinbarungs- und Rechenschaftsprozess gegenüber dem Schulvorstand. Dabei werden die Funktionszuweisungen nach dem Niedersächsisches Schulgesetz (§§ 34, 35 a, 38 a, 40 und 43) und die Erwartungshorizonte der Schule beachtet (vgl. auch Schulverfassung).

Jährlich finden Zielvereinbarungsgespräche zwischen Schulleitung und Abteilungsleitungen statt. Basis dieser Gespräche sind die Lehrkräftebefragung, die Zielvereinbarungen mit den jeweiligen Bildungsgangsleitungen und eventuelle Rahmenänderungen (z.B. Einführung neuer Schulformen, Richtlinienänderungen).

Alle vier bis sechs Jahre werden Zielvereinbarungen zusätzlich die mit der übergeordneten Behörde vereinbart. Die Ergebnisse werden in den schulinternen Zielvereinbarungsprozess mit den Bildungsgangsleitungen eingepflegt. Die Zielvereinbarung ist im Prozess MK-Zielvereinbarung beschrieben.

Der Ablauf der Zielvereinbarungen ist im Zielvereinbarungsprozess unter Berücksichtigung des Strategischen Handlungsrahmens detailliert beschrieben.

Arbeitsmarktrechtliche Entwicklungen bei Konzeption und Durchführung von Maßnahmen der Arbeitsförderung

Als zentraler Akteur der Bildungsregion Nordkreis wird die Rolle der BBS innerhalb der Bildungsregion anhand des Bildungs- und Arbeitsmarktmonitoring des Landkreises überprüft.

Seit dem Schuljahr 2015/2016 findet im Großraum Osnabrück zu Beginn jeden Schuljahres ein Abstimmungstreffen der Schulträger Stadt und Landkreis Osnabrück, der Schulleiter der BBS und der Landesschulbehörde statt.

Durch die Teilnahme an berufsständischen Veranstaltungen wird die Qualitätsfähigkeit im Hinblick auf das berufspädagogische Qualitätsniveau überprüft und insbesondere die Prüfungsergebnisse bewertet. Anlassbezogen finden Betriebsbefragungen zu bestimmten Themenstellungen statt. Mit diesen Überprüfungen werden anhand objektiver Nachweise die Einhaltung der geltenden Anweisungen sowie die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen festgestellt.

In den laufenden Prozessen werden systematisch Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen eingeleitet und deren Umsetzung überwacht. Hier kommt im operativen Geschäft der Erweiterten Schulleitung und der Abstimmungsrunde, bestehend aus dem Verwaltungsleiter, dem Personalratsvorsitzenden, der Gleichstellungsbeauftragten und Mitgliedern der Schulleitung, eine wesentliche Rolle zu.

Methoden zur Förderung der individuellen Entwicklungs-, Eingliederungs- und Lernprozesse der Teilnehmenden

Aus der in Niedersachsen bestehenden Schulpflicht einerseits und dem Recht auf Bildung andererseits ergibt sich noch nicht automatisch ein Anspruch einer Schülerin/eines Schülers auf Aufnahme in eine bestimmte Schule.

Bei der Anmeldung hat die gewünschte Schule pflichtgemäß zu prüfen, ob die Schülerin/der Schüler aufgenommen werden kann oder ggf. sogar aufgenommen werden muss. Kann die Schülerin/der Schüler nicht aufgenommen werden, erteilt die Schule hierüber einen rechtsbehelfsfähigen Bescheid. Zuständig für die Entscheidung über die Aufnahme und das gesamte Verfahren ist gemäß § 43 Abs. 3 S. 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) grundsätzlich die Schulleiterin oder der Schulleiter, bei berufsbildenden Schulen, die keine Berufsschulen sind, entscheidet gemäß § 4 Abs. 3 BbS-VO ein Aufnahmeausschuss über die Aufnahme.

Nach § 4 Abs. 3 BbS-VO entscheidet über die Aufnahme ein Aufnahmeausschuss, der aus einer Lehrkraft als vorsitzendem Mitglied und zwei Lehrkräften, die in dem betreffenden Bildungsgang an der Schule unterrichten, besteht. Die Bildung des Ausschusses und die Bestellung des vorsitzenden Mitglieds obliegt der Schulleiterin oder dem Schulleiter. Der Ausschuss fasst seine Beschlüsse mit Mehrheit. An den Sitzungen des Aufnahmeausschusses können ohne Stimmrecht eine Vertreterin oder ein Vertreter des Schülerrates und eine Vertreterin oder ein Vertreter des Schulelternrates teilnehmen.

An den BBS legen die Bildungsgänge die Mitglieder der Aufnahmeausschüsse fest und stellen das Benehmen mit einem Mitglied der erweiterten Schulleitung fest.

Die Liste der Aufnahmeausschüsse wird jährlich aktualisiert und ist auf IServ abgelegt. Die meisten Aufnahmeausschüsse übernehmen keine Auswahlfunktion, da i.d.R. keine Kapazitätsgrenze festgelegt wird. Die Hauptaufgabe liegt in der Begleitung des Einschulungsprozesses und der Beratung der Schülerinnen und Schüler. Weitere Informationen über das Verfahren sind im Niedersächsischen Bildungsportal Aufnahme in Schulen hinterlegt.

Die Kernaufgabe B15 des Kernaufgabenmodells „Berufs- und Schullaufbahnplanung unterstützen“ wird in den Bildungsgängen in unterschiedlicher Weise berücksichtigt. Gemeinsam haben jedoch alle Ausbildungsmaßnahmen die regelmäßigen Gespräche über die Leistungsstände zwischen den Schülerinnen und Schülern und der betreuenden Lehrkraft.

Die Erfassung der Lernprozesse sowie der Teilnehmerpräsenz wird durch Führung des Virtuellen Klassenbuches schultäglich vorgenommen.

Methoden der Bewertung der durchgeführten Maßnahmen sowie ihrer arbeitsmarktlichen Ergebnisse

Der Erfolg der Ausbildungsmaßnahmen wird jährlich in einer eigens geführten Statistik festgehalten. Aus dieser Statistik sind die Abbruchquoten sowie die Abschlussquoten der Ausbildungsmaßnahmen ersichtlich.

Die Evaluationsergebnisse werden mit den Schülerinnen und Schülern gemäß des bereits unter Punkt 4 beschriebenen Zielvereinbarungsprozesses kommuniziert. Diese Ergebnisse sowie die daraus abzuleitenden Maßnahmen sind Gegenstand der Bildungsgangssitzungen zum Ende eines Schuljahres bzw. zum Beginn eines neuen Schuljahres.

Durch die Teilnahme an berufsständischen Veranstaltungen wird die Qualitätsfähigkeit im Hinblick auf das berufspädagogische Qualitätsniveau überprüft und insbesondere die Prüfungsergebnisse bewertet. Anlassbezogen finden Betriebsbefragungen zu bestimmten Themenstellungen statt.

Art und Weise der kontinuierlichen Zusammenarbeit mit Dritten und der ständigen Weiterentwicklung dieser Zusammenarbeit

Grundsätzlich besteht zwischen der BBS Bersenbrück und ihren Partnern ein permanenter Austausch. Zu diesen Partnern zählen insbesondere die Ausbildungsunternehmen, die Kammern und Verbände, die Kommunen der Region, die allgemeinbildenden Schulen der Region, die berufsbildenden Schulen des Landkreises Osnabrück sowie die Agentur für Arbeit. Zwischen diesen Partnern bestehen enge Verbindungen, die sich beispielsweise in der Arbeit in diversen Prüfungsausschüssen, Arbeitskreisen und Konferenzen widerspiegeln. Seit November 2023 haben sich die sieben Berufsbildenden Schulen des Landkreises Osnabrück zu den 7together zusammengeschlossen.

Zudem ist die BBS Bersenbrück integrativer Bestandteil landes- und bundesweiter Projekte. So wurde die BBS Bersenbrück im Juni 2024 in das Startchancen-Programm des Bundes aufgenommen. Dieses Programm sieht die Förderung sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler vor, um die Chancengerechtigkeit an Schulen zu erhöhen.

Systematischen Beschwerdemanagement, einschließlich der Berücksichtigung regelmäßiger Befragungen der Teilnehmenden

Die Äußerung von Beschwerden gehört zum Schulalltag. Durch ein geregeltes Verfahren werden Unzufriedenheitsäußerungen kanalisiert. Die Beschwerden werden nach definierten Schritten und mit eindeutigen Zuständigkeiten bearbeitet und dokumentiert (schulinterner Prozess). Beschwerden werden grundsätzlich mit einer Mitteilung an den Beschwerdeführenden abgeschlossen. In der Regel wird das Beschwerdeformular der BBS verwendet. Der Prozess des Beschwerdemanagements unter Berücksichtigung der Zielsetzung, des Leitgedankens sowie des Verfahrens ist im BBS-Wiki unter dem Schlagwort Beschwerden einsehbar.

Die Messung, Analyse und Verbesserung wird im Kernaufgabenmodell durch den Qualitätsbereich „Ergebnisse und Erfolge beachten“ abgedeckt. Die Wirksamkeit des Systems Schule wird u. a. mit der Auswertung der Landeskennzahl K1, der Schülerzufriedenheit, der Mitarbeiterbefragung, anlassbezogenen Betriebsbefragungen und der externen Evaluation durch die Niedersächsische Schulinspektion überwacht. Das System wird im Einzelnen durch folgende Maßnahmen überprüft:

  • Die Wirksamkeit des Kernprozesses Bildungsangebote gestalten wird jedes Jahr durch eine Schülerumfrage überprüft (vgl. umfangreiche Prozessbeschreibung Schülerbefragung).
  • Der Prozess Kernaufgabenbesprechung stellt als internes Audit einen weiteren zentralen Baustein der Qualitätsentwicklung dar.
  • Die Wirksamkeit der Aufbauorganisation und der Ablauforganisation sowie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz werden in einer umfangreichen Mitarbeiterbefragung alle drei Jahre, seit Schuljahr 2018/2019 jährlich, überprüft.
  • Durch die Befassung der Bildungsgänge mit der Kennzahl des Landes wird dem Steuerungsinteresse des Landes Genüge getan.

Datenschutz und Datensicherheit

Datenschutz und Datensicherung der Verfahren und Prozesse der kommunalen Körperschaften werden von diesen vorgenommen. Insbesondere erfolgt die Verfügung von Zahlungen durch das Kassenvollzugssystems des Landkreises Osnabrück.

Darüber hinaus wird ein schulisches System zum Datenschutz und zur Datensicherung umgesetzt.

Datensicherung

Für die Datensicherung und den Schutz der Daten vor unberechtigtem Zugriff ist grundsätzlich die Leitung der Schule zuständig. Mit der Durchführung der Datensicherung ist der Netzwerkverein des Landkreises Osnabrück beauftragt. Die Datensicherung erfolgt täglich auf Backup-Servern nach dem aktuellen Stand der Technik. Gesichert werden alle Daten auf dem Verwaltungsserver und Iserv. Es liegt ein Datensicherungskonzept vor.

Datenschutz

Schulinterne Daten:

Für sämtliche schulinternen Daten besteht für die Mitarbeiter die Verpflichtung zur Verschwiegenheit gegenüber Externen.

Teilnehmer(Schüler-)daten

Informationen über Teilnehmer sind ausschließlich für den internen Gebrauch bestimmt. Die Daten werden nur in dem Maße erfasst, wie sie für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Bildungsprozesse erforderlich sind. Es liegt ein Datenschutzkonzept nach DSGVO vor.

Daten der Lehrkräfte

Personalunterlagen werden geschützt vor unberechtigtem Zugriff aufbewahrt im Auftrag des Landes aufbewahrt.

Datenschutzerklärung Lehrkräfte

Alle fünf Jahre müssen alle Lehrkräfte die Datenschutzerklärung nach einer Vorlage des Landes Niedersachsen erneuern. Die Erklärungen werden in einem Ordner in der Verwaltung aufbewahrt. Bei Neueinstellung und Vereidigung wird das Personal auf die Einhaltung des Datenschutzes hingewiesen. Im Rahmen des Einstellungsverfahrens wird dies aktenkundig gemacht.

Datenschutzbeauftragter

Es ist ein Datenschutzbeauftragter nach den rechtlichen Vorgaben des Landes Niedersachsen bestellt.

Aufbewahrung von Schriftgut

An den BBS Bersenbrück wird der RdErl. d. MK v. 2.1.2012 Aufbewahrung von Schriftgut umgesetzt. In dem Erlass sind die Aufbewahrungs- und Löschungsfristen im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten festgelegt. Die Löschung personenbezogener Daten nach § 17 Abs. 2 NDSG wird umgesetzt.

Datenschutzgrundverordnung

Die BBS Bersenbrück sind bei der Berücksichtigung des Datenschutzes an die Vorgaben des Landes Niedersachsen gebunden. Die aufgrund der DSGVO vorgenommenen Änderungen des § 31 NSchG werden von der BBS berücksichtigt. Die Zusammenarbeit mit den Betrieben erfolgt aufgrund der Rundverfügung der Niedersächsischen Landesschulbehörde zur „Übermittlung personenbezogener Daten im Rahmen der dualen Berufsausbildung“ vom 6.9.2018. Die Verfahrensbeschreibungen werden zurzeit zwischen dem Land, den kommunalen Spitzenverbänden und den Kammern abgestimmt. Erst nach diesen Ergebnissen werden die schulischen Verfahren angepasst.