Unterrichtsverlagerung | |
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Organisation | Verwaltung |
Information | Formular |
Verantwortlich | Hilker |
Schlagworte | Außerschulischer Lernort |
Im schulischen Alltag kommt es vor, dass mit einer Lerngruppe ein Betrieb besichtigt oder ein anderer außerschulischer Lernort aufgesucht werden soll. Grundsätzlich sollen öffentliche Verkehrsmittel für solche den Unterricht bereichernde Aktivitäten verwendet werden. Dies ist aber nicht immer möglich: z.B. ist in der Landwirtschaft eine Feldbegehung über diesen Weg nicht umzusetzten. Hier kann dann ausnahmsweise das Verfahren zum Besuch eines außerschulischen Lernorts gewählt werden.
Verfahren
Sieben Tage vor dem Besuch sind Dienstreiseantrag und Antrag außerschulischer Lernort ausgefüllt abzugeben.
Reduzierter Versicherungsschutz
Die Schülerinnen und Schüler sind auf den reduzierten Versicherungsschutz hinzuweisen und müssen dies per Unterschrift bestätigen.
Der Unterricht beginnt dann am außerschulischen Lernort.
Außerschulischer Lernort ist keine Schulfahrt
Der Besuch eines außerschulischen Lernortes ist von einer Schulfahrt/Klassenfahrt sowohl von der Zielsetzung als auch von der formalen Durchführung zu unterscheiden. Allerdings ist an Berufsbildenden Schulen die Unterscheidung nicht immer trennscharf möglich.