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Aufgaben  
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*Pflege des [[Hygienplan|Hygienplans]]
*Pflege des [https://bbs-bsb.de/iserv/file_pass/Groups/Lehrer/Formulare%20+%20Verfahren/02%20Prozesse%20und%20Verfahren/Hygieneplan/BBS%20Hygieneplan%202015.pdf Hygienplans]
*Organisation der Gesundheitseinweisungen durch das Gesundheitsamt
*Organisation der Gesundheitseinweisungen durch das Gesundheitsamt
*Überprüfung der Fachräuem für Nahrungszubereitung<br />
*Überprüfung der Fachräuem für Nahrungszubereitung<br />
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==Hygieneplan==
==Hygieneplan==
Der [[Hygieneplan]] findet sich in einem gesonderten Dokument.
Der [https://bbs-bsb.de/iserv/file_pass/Groups/Lehrer/Formulare%20+%20Verfahren/02%20Prozesse%20und%20Verfahren/Hygieneplan/BBS%20Hygieneplan%202015.pdf Hygieneplan] findet sich in einem gesonderten Dokument.


Der [[Corona Hygieneplan|Corona-Hygieneplan]] ergänzt den vorhandenen Hygieneplan.
Der [[Corona Hygieneplan|Corona-Hygieneplan]] ergänzt den vorhandenen Hygieneplan.
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==Interne Protokolle==
==Interne Protokolle==
In der BBS Bersenbrück ist ein Arbeitsschutzausschuss gebildet. Alternativ oder ergänzend werden Anliegen von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit auch im Rahmen von (Dienst-)Besprechungen, Gesundheitszirkeln oder Arbeitsgruppen erörtert werden.
In der BBS Bersenbrück ist ein Arbeitsschutzausschuss gebildet. Alternativ oder ergänzend werden Anliegen von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit auch im Rahmen von (Dienst-)Besprechungen oder Arbeitsgruppen erörtert.


Alle Dokumente zu Themen des Arbeitsschutzes und des Gesundheitsmanagements finden sich dem Link folgend:
Alle Dokumente zu Themen des Arbeitsschutzes und des Gesundheitsmanagements finden sich auf [https://bbs-bsb.de/iserv/file.html/R3JvdXBzL0xlaHJlci9BcmJlaXRzc2ljaGVyaGVpdA== IServ].


Protokolle von Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen
[https://bbs-bsb.de/iserv/file.html/R3JvdXBzL0xlaHJlci9BcmJlaXRzc2ljaGVyaGVpdC9BU0EtUHJvdG9rb2xsZQ== Protokolle von Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen] sind auf IServ abgelegt.


Protokolle von Beteiligungsgruppen (Maßnahmenfestlegungen)
Protokolle von Gesundheitszirkeln oder Arbeitsgruppen Gesundheitsmanagement
Protokolle über Arbeitsunfallanalysen und Maßnahmen
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Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz hat die Schulleitung alle Beschäftigten über Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen.   
Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz hat die Schulleitung alle Beschäftigten über Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen.   


Unterwiesen werden muss vor Aufnahme der Tätigkeit und bei Veränderungen des Aufgabenbereiches oder der Arbeitsmittel. In Abhängigkeit von den Gefährdungen muss die Unterweisung erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.
Jedes Jahr findet auf einer Dienstbesprechung eine Unterweisung über die Bedeutung des Arbeitsschutzes statt. Dies wird im [https://bbs-bsb.de/iserv/file.html/R3JvdXBzL0xlaHJlci9TY2h1bGxlaXR1bmcvUHJvdG9rb2xsZQ== Protokoll der Dienstbesprechung] vermerkt.
 
Alle Unterweisungen müssen dokumentiert werden. Die Form ist nicht vorgeschrieben, aber aus jedem Unterweisungsnachweis müssen folgende Daten hervorgehen:
 
das Thema der Unterweisung
 
das Datum der Durchführung
 
der Name der unterweisenden Person
 
die Namen und Unterschriften aller Teilnehmenden
 





Version vom 17. September 2020, 06:54 Uhr

Grundsätzliches

Diese Seiten geben

  • eine Übersicht über den Stand des Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagements in der BBS Bersenbrück,
  • die im Bedarfsfall als Nachweis gegenüber den staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Aufsichtsbehörden dient. Das Land stellt umfangreiche Informationen auf der Internetseite zum Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement zur Verfügung.
Name der Schule Berufsbildende Schulen des Landkreises Osnabrück in Bersenbrück
Schulnummer 73167
Anschrift Ravensbergstr. 15 49593 Bersenbrück
Telefon 05439-9402-0
E-Mail verwaltung@bbs-bersenbrueck.de
Schulleitung Thomas Kohne
Schulträger Landkreis Osnabrück
Anzahl der Landesbediensteten 110
Anzahl der Schüler/innen 2.100


Beteiligte Personen

Externe Personen

Liste der Personen zur Beratung und Unterstützung durch das Kultusministerium

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Hauke Dammann

Telefon: 05422 42178

Hauke.Dammann@nlschb.de

Ansprechpartner des Landkreises

Herr Ralf Wilke

Schulische Ansprechpartner

Gesamte Organisationsverantwortung

Schulleiter T. Kohne

Operative Organisationsverantwortung

Studiendirektor C. Markus

Arbeitsschutzausschuss

An den BBS gibt es zwei Arbeitsschutzausschüsse, einen für den gewerblich-technischen Bereich, einen für die Bereiche Pflege, Ernährung, Hauswirtschaft, Gastro und Gesundheit. Alle Fachpraxiskollegen sind Mitglieder des Sicherheitsausschüsse.

Sicherheitsbeauftragte

Es gibt Sicherheitsbeauftragte für den äußeren und den inneren Schulbereich. Sicherheitsbeauftragte für den äußeren Bereich werden vom Schulträger (s.o.) bestellt.

Dienststellenleitungen sind verpflichtet, bei regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten* unter Beteiligung der Personalvertretung, der Gleichstellungsbeauftragten und der Schwerbehindertenvertretung mindestens eine Sicherheitsbeauftragte oder einen Sicherheitsbeauftragten für den inneren Schulbereich zu bestellen (§ 22 [?]SGB VII, Runderlass „Arbeitsschutz in Schulen“).

Die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten sollte an die Erfordernisse der Dienststelle angepasst werden; hier kann die sächliche, räumliche und zeitliche Nähe zu den Beschäftigten* berücksichtigt werden.

Sicherheitsbeauftragte haben u. a. folgende Aufgaben, ohne selbst in diesem Bereich verantwortlich zu sein:

  • Meldung von Unfall- und Gesundheitsgefahren an die Dienststellenleitung
  • Unterstützung bei Einweisungen von neuen Beschäftigten* und bei Unterweisungen
  • Überwachung der Funktionsfähigkeit von Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen
  • Unterstützung der Dienststellenleitung bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Dienstunfällen und berufsbedingten Erkrankungen
  • Zusammenarbeit mit den anderen Beauftragten bei der Vermeidung von Unfall- und Gesundheitsgefahren

Die Sicherheitsbeauftragten und deren Aufgaben können der Seite Sicherheitsbeauftragte entnommen werden.


Raumbeauftragte

Da die Schule sehr groß ist, gibt es für jeden Raum einen Raumbeauftragten. Die Verantwortlichkeit kann über die Liste der Raumverantwortlichkeiten ermittelt werden.

Die Aufgaben der Raumbeauftragten hängen von der Art der Räume ab. Sie können von einer Sichtkontrolle bis zu weiterreichenden sicherheitsrelevanten Aufgaben reichen.

Beauftragte für Erste Hilfe

C. Markus

Beauftragte für Brandschutz und Evakuierung

Team bestehend aus: Hausmeister, Erweiterte Schulleitung

Aufgaben

Hygienebeauftragte

Rosie Tameling und Jürgen Fiss

Aufgaben

  • Pflege des Hygienplans
  • Organisation der Gesundheitseinweisungen durch das Gesundheitsamt
  • Überprüfung der Fachräuem für Nahrungszubereitung

Gefahrstoffbeauftragte

Michael Moorkamp

Die letzen Gefahrstoffe wurden 2019 über REMONDIS mit Unterstützugn des Landkreises entsorgt.

Erste Hilfe und Brandbekämpfung

Zur Organisation der Ersten Hilfe, der Brandbekämpfung und der Evakuierung sind entsprechende Regelungen in Absprache mit dem Schulträger getroffen.

  • Brandschutzordnung (Teil A-C)
  • Aushang „Verhalten in Notfällen“
  • Aushang „Verhalten im Brandfall“

Die Liste Ausbildungsstand in Erster Hilfe und die Protokolle zur Räumungsalarmübung (Evakuierungsübung) können beim Sicherheitsbeauftragten eingesehen werden.

Hygieneplan

Der Hygieneplan findet sich in einem gesonderten Dokument.

Der Corona-Hygieneplan ergänzt den vorhandenen Hygieneplan.


Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährungsbeurteilung ist das Kernstück der Arbeitssicherheit. Jeder Kolelge und jede Kollegin der BBS Bersenbrück sollte sich dieser Aufgabe in jeder SItuation bewußt sein.

Wenn einer Lehrkraft an der BBS Bersenbrück etwas sicherheitsrelevantes an der Aussattung oder am Gebädue auffällt, so ist es möglich über das Hausmeistermeldesystem mit einem Häckchen bei der Meldung auf diesen Umstand hinzuweisen.

Die verschiedenen Aspekte der Gefährdungsbeurteilung sind in einem eigenen Prozess dokumentiert.
Im Arbeitsschutzgesetz § 5 ist die Verpflichtung des Arbeitgebers geregelt, eine umfassende Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, die auch die Erhebung psychischer Belastungen umfasst. An der BBS Bersenbrück wird dies durch die Lehrkräftebefragung umgesetzt.

Nach § 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) und § 1 der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz hat der Arbeitgeber sowohl die erforderlichen Vorkehrungen bei der Einrichtung und Unterhaltung des Arbeitsplatzes zum Schutze der werdenden oder stillenden Mutter zu treffen als auch eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen für jede Tätigkeit der werdenden oder stillenden Mutter durchzuführen. Nach Bekanntwerden einer Schwangerschaft muss jeder Arbeitsbereich, in dem die Schwangere tätig ist, konkret unter Berücksichtigung der individuellen Voraussetzungen der Schwangeren beurteilt werden. Das Verfahren ist im Prozess Mutterschutz beschrieben.

Auch für Schulen gelten verbindlich Chemikaliengesetz und Gefahrstoffverordnung. Dieses betrifft alle Gefahrstoffe, die vorwiegend im fachpraktischen Unterricht, aber auch in anderen Bereichen der Schule eingesetzt bzw. gelagert werden. Auch Reinigungs-, Klebemittel, Tonerkartuschen usw. können Gefahrstoffe sein, wenn sie mit einem entsprechenden Symbol/Warnhinweis als solche gekennzeichnet sind und müssen dann überprüft werden.

Das Gefahrstoffverzeichnis findet sich auf IServ

Interne Protokolle

In der BBS Bersenbrück ist ein Arbeitsschutzausschuss gebildet. Alternativ oder ergänzend werden Anliegen von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit auch im Rahmen von (Dienst-)Besprechungen oder Arbeitsgruppen erörtert.

Alle Dokumente zu Themen des Arbeitsschutzes und des Gesundheitsmanagements finden sich auf IServ.

Protokolle von Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen sind auf IServ abgelegt.


Unterweisungen

Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz hat die Schulleitung alle Beschäftigten über Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen.

Jedes Jahr findet auf einer Dienstbesprechung eine Unterweisung über die Bedeutung des Arbeitsschutzes statt. Dies wird im Protokoll der Dienstbesprechung vermerkt.