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von Thomas Kohne

Bildungsgangsleitung: Unterschied zwischen den Versionen

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Mit der Leitung eines Bildungsgangs entsprechend [[Schulverfassung|§ 35 a NSchG]] wird die Bildungsgangsleitung nach [[Benehmensherstellung]] beauftragt.
Die Arbeit der Leitung eines Bildungsgangs (BGL) ergeben sich aus den in [[Schulverfassung|§35 (a) NSchG]] festgelegten Aufgaben und durch den [[Bildungsgangsleitung/Erwartungshorizont|Erwartungshorizont]] der BBS Bersenbrück. Das NSchG spricht ausdrücklich von der Leitung eines Bildungsgangs. Mit der Bestimmung der Leitung eines Bildungsgangs durch die Schulleitung ([[Benehmensherstellung]]) ist die Übertragung von Kompetenzen zur Erfüllung der Aufgaben verbunden.


Hier werden die wesentlichen Aufgaben der Bildungsgangsleitung beschrieben.
Nachfolgend beschriebene Kompetenzen dienen der BGL zur Durchführung der Aufgaben. Die im Rahmen der Kompetenzen durchgeführten Weisungen finden dort ihre Grenzen, wo sie gegen geltendes Recht oder Beschlüsse der Schule verstoßen.
 
== Dienstbesprechungen ==
BGL organisieren für die Umsetzung der anfallenden Aufgaben in eigener Verantwortung Dienstbesprechungen. Die festen Mitglieder (Kernmitglieder) des Bildungsgangs sind zur Teilnahme verpflichtet. Sollen alle in einem Bildungsgang unterrichtenden Lehrkräfte zu einer Dienstbesprechung eingeladen werden, erfolgt dies in Absprache mit der Abteilungsleitung. Die den Fortbildungszwecken dienenden Teamtage können nur nach Rücksprache mit der Schulleitung festgelegt werden.
 
== Weisungsrecht ==
BGL tragen für die Erfüllung der Aufgaben die Prozessverantwortung , sind also nicht zwingend an den Umsetzungsprozessen beteiligt. Bei der Durchführung ihrer Aufgaben sind die BGL daher den Mitgliedern des Bildungsgangs gegenüber weisungsbefugt.
 
Beschlüsse des Bildungsgangs haben für alle unterrichtenden Lehrkräfte (z.B. Leistungsbewertung, Klassenregeln, etc.) bindende Wirkung.
 
Sollen Aufträge (z.B. im Rahmen der schulischen Curriculumarbeit) an Lehrkräfte, die nicht Kernmitglieder des Bildungsgangs sind übertragen werden, so ist dies in Absprache mit der Abteilungsleitung möglich.
 
== Budgetrecht ==
Die BGL können Beschaffungen (Bücher, Material, etc.) im Rahmen des Bildungsgangsbudgets in eigener Verantwortung anstoßen. Budgetüberschreitungen sind nach Absprache mit der Abteilungsleitung möglich.
 
Im Rahmen des Fortbildungskonzepts der Schule verfügen die Bildungsgänge über ein Fortbildungsbudgets. Die BGL sind in ihrer Entscheidung im Rahmen des Budgets frei.
 
Bücher für die Bibliothek können in Absprache mit der Leitung der Bibliothek angeschafft werden.




Zielvereinbarung
Zielvereinbarung

Version vom 10. September 2020, 10:40 Uhr

Die Arbeit der Leitung eines Bildungsgangs (BGL) ergeben sich aus den in §35 (a) NSchG festgelegten Aufgaben und durch den Erwartungshorizont der BBS Bersenbrück. Das NSchG spricht ausdrücklich von der Leitung eines Bildungsgangs. Mit der Bestimmung der Leitung eines Bildungsgangs durch die Schulleitung (Benehmensherstellung) ist die Übertragung von Kompetenzen zur Erfüllung der Aufgaben verbunden.

Nachfolgend beschriebene Kompetenzen dienen der BGL zur Durchführung der Aufgaben. Die im Rahmen der Kompetenzen durchgeführten Weisungen finden dort ihre Grenzen, wo sie gegen geltendes Recht oder Beschlüsse der Schule verstoßen.

Dienstbesprechungen

BGL organisieren für die Umsetzung der anfallenden Aufgaben in eigener Verantwortung Dienstbesprechungen. Die festen Mitglieder (Kernmitglieder) des Bildungsgangs sind zur Teilnahme verpflichtet. Sollen alle in einem Bildungsgang unterrichtenden Lehrkräfte zu einer Dienstbesprechung eingeladen werden, erfolgt dies in Absprache mit der Abteilungsleitung. Die den Fortbildungszwecken dienenden Teamtage können nur nach Rücksprache mit der Schulleitung festgelegt werden.

Weisungsrecht

BGL tragen für die Erfüllung der Aufgaben die Prozessverantwortung , sind also nicht zwingend an den Umsetzungsprozessen beteiligt. Bei der Durchführung ihrer Aufgaben sind die BGL daher den Mitgliedern des Bildungsgangs gegenüber weisungsbefugt.

Beschlüsse des Bildungsgangs haben für alle unterrichtenden Lehrkräfte (z.B. Leistungsbewertung, Klassenregeln, etc.) bindende Wirkung.

Sollen Aufträge (z.B. im Rahmen der schulischen Curriculumarbeit) an Lehrkräfte, die nicht Kernmitglieder des Bildungsgangs sind übertragen werden, so ist dies in Absprache mit der Abteilungsleitung möglich.

Budgetrecht

Die BGL können Beschaffungen (Bücher, Material, etc.) im Rahmen des Bildungsgangsbudgets in eigener Verantwortung anstoßen. Budgetüberschreitungen sind nach Absprache mit der Abteilungsleitung möglich.

Im Rahmen des Fortbildungskonzepts der Schule verfügen die Bildungsgänge über ein Fortbildungsbudgets. Die BGL sind in ihrer Entscheidung im Rahmen des Budgets frei.

Bücher für die Bibliothek können in Absprache mit der Leitung der Bibliothek angeschafft werden.


Zielvereinbarung