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von Thomas Kohne

Bildungsgangsleitung: Unterschied zwischen den Versionen

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Zielvereinbarungen  werden auf den verschiedenen hierarchischen Ebenen der Schule getroffen und sind in einem [[Zielvereinbarungsprozess]] beschrieben. Abteilungsleitungen führen mit Bildungsgangsleitungen Zielvereinbarungsgespräche, deren Ziele vorher im Bildungsgang abgestimmt wurden. Die Ergebnisse sind die Basis für den Zielvereinbarungs- und Rechenschaftsprozess gegenüber dem Schulvorstand. Dabei sind die Funktionszuweisungen nach dem Niedersächsisches Schulgesetz (§§ 34, 35 a, 38 a, 40 und 43) und die Erwartungshorizonte der Schule zu beachten.
Zielvereinbarungen  werden auf den verschiedenen hierarchischen Ebenen der Schule getroffen und sind in einem [[Zielvereinbarungsprozess]] beschrieben. Abteilungsleitungen führen mit Bildungsgangsleitungen Zielvereinbarungsgespräche, deren Ziele vorher im Bildungsgang abgestimmt wurden. Die Ergebnisse sind die Basis für den Zielvereinbarungs- und Rechenschaftsprozess gegenüber dem Schulvorstand. Dabei sind die Funktionszuweisungen nach dem Niedersächsisches Schulgesetz (§§ 34, 35 a, 38 a, 40 und 43) und die Erwartungshorizonte der Schule zu beachten.


 
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Aktuelle Version vom 9. April 2024, 15:16 Uhr

Die Arbeit der Leitung eines Bildungsgangs (BGL) ergeben sich aus den in §35 (a) NSchG festgelegten Aufgaben und durch den Erwartungshorizont der BBS Bersenbrück. Das NSchG spricht ausdrücklich von der Leitung eines Bildungsgangs. Mit der Bestimmung der Leitung eines Bildungsgangs durch die Schulleitung (Benehmensherstellung) ist die Übertragung von Kompetenzen zur Erfüllung der Aufgaben verbunden.

Nachfolgend beschriebene Kompetenzen dienen der BGL zur Durchführung der Aufgaben. Die im Rahmen der Kompetenzen durchgeführten Weisungen finden dort ihre Grenzen, wo sie gegen geltendes Recht oder Beschlüsse der Schule verstoßen. Die BG-Leitungen überprüfen die schulrechtlichen Vorgaben und pädagogischen Grundsätze. In Zweifelsfällen können Sie sich Rat bei den Mitgliedern der Erweiterten Schulleitung holen.

Dienstbesprechungen

BGL organisieren für die Umsetzung der anfallenden Aufgaben in eigener Verantwortung Dienstbesprechungen. Die festen Mitglieder (Kernmitglieder) des Bildungsgangs sind zur Teilnahme verpflichtet. Sollen alle in einem Bildungsgang unterrichtenden Lehrkräfte zu einer Dienstbesprechung eingeladen werden, erfolgt dies in Absprache mit der Abteilungsleitung. Die den Fortbildungszwecken dienenden Teamtage können nur nach Rücksprache mit der Schulleitung festgelegt werden.

Weisungsrecht

BGL tragen für die Erfüllung der Aufgaben die Prozessverantwortung (Initiieren, Begleiten, Evaluieren). Sie sind also nicht zwingend an den Umsetzungsprozessen beteiligt. Bei der Durchführung ihrer Aufgaben sind die BGL daher den Mitgliedern des Bildungsgangs gegenüber weisungsbefugt.

Beschlüsse des Bildungsgangs haben für alle unterrichtenden Lehrkräfte (z.B. Leistungsbewertung, Klassenregeln, etc.) bindende Wirkung.

Sollen Aufträge (z.B. im Rahmen der schulischen Curriculumarbeit) an Lehrkräfte, die nicht Kernmitglieder des Bildungsgangs sind übertragen werden, so ist dies in Absprache mit der Abteilungsleitung möglich.

Budgetrecht

Die BGL können Beschaffungen (Bücher, Material, etc.) im Rahmen des Bildungsgangsbudgets in eigener Verantwortung anstoßen. Budgetüberschreitungen sind nach Absprache mit der Abteilungsleitung möglich.

Im Rahmen des Fortbildungskonzepts der Schule verfügen die Bildungsgänge über ein Fortbildungsbudgets. Die BGL sind in ihrer Entscheidung im Rahmen des Budgets frei.

Bücher für die Bibliothek können in Absprache mit der Leitung der Bibliothek angeschafft werden.

Zurzeit erfolgt bei den meisten Budgetentscheidungen ein schulweiter Ausgleich. Dadurch können auch bei Budgetüberschreitungen in einzelnen Bildungsgängen Anschaffungen vorgenommen werden oder Fortbildungen durchgeführt werden.

Zielvereinbarung

Zielvereinbarungen werden auf den verschiedenen hierarchischen Ebenen der Schule getroffen und sind in einem Zielvereinbarungsprozess beschrieben. Abteilungsleitungen führen mit Bildungsgangsleitungen Zielvereinbarungsgespräche, deren Ziele vorher im Bildungsgang abgestimmt wurden. Die Ergebnisse sind die Basis für den Zielvereinbarungs- und Rechenschaftsprozess gegenüber dem Schulvorstand. Dabei sind die Funktionszuweisungen nach dem Niedersächsisches Schulgesetz (§§ 34, 35 a, 38 a, 40 und 43) und die Erwartungshorizonte der Schule zu beachten.

Weitere Hinweise

Wiki-Seiten für Bildungsgangsleitungen

Erwartungshorizont Bildungsgangsleitungen