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von Thomas Kohne

8 Alarmvorschriften

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Bei Ausbruch eines Brandes oder im Katastrophenfall gelten folgende Bestimmungen:
Bei Ausbruch eines Brandes oder im Katastrophenfall gelten folgende Bestimmungen:



Version vom 1. Juni 2023, 14:48 Uhr

Bei Ausbruch eines Brandes oder im Katastrophenfall gelten folgende Bestimmungen:

  • Die Lehrkraft oder Aufsichtsperson betätigt unverzüglich den nächsten Feuermelder.
  • Schulleitung oder Schulverwaltung sind unverzüglich zu benachrichtigen.
  • Auch bei geringfügigen Bränden sind sofort Löschversuche mit Handfeuerlöschern einzuleiten.
  • Das Alarmsignal ist
    • ein Summton und Ansage:  „Feueralarm
    • bei Stromausfall Sirenenton durch Handsirene (die ständig im Hauptbüro bereitliegt)
  • Unter Leitung der jeweils anwesenden Aufsichtsperson verlassen die Schüler(innen) geordnet ihren Unterrichtsraum (Klassenzimmer, Werkstatt, Küche) und begeben sich zu einem Sammelplatz, den die anwesende Aufsichtsperson bezeichnet.
  • Abgelegte Kleidungsstücke und Schultaschen dürfen nicht mitgenommen werden.
  • Auf den Sammelplätzen kontrolliert die Aufsichtsperson die Vollzähligkeit der Klasse oder Gruppe. Fehlende Schüler(innen) werden sofort der Einsatzleitung gemeldet.
  • Ist der Fluchtweg über die Flure abgeschnitten, werden die als Notausstiege gekennzeichneten Fenster benutzt. Ist auch das nicht möglich, warten die Schüler(innen) an Ort und Stelle die Rettung ab. Ruhe bewahren! Türen schließen (Brandschutz), aber nicht abschließen. Bei Rauchentwicklung Fenster öffnen und notfalls einschlagen!
  • Der Schulhof und die um das Gebäude herumführenden Zufahrten sind schnellstens zu verlassen, um die Lösch- und Rettungsarbeiten nicht zu behindern.
  • Die missbräuchliche und unbefugte Betätigung des Feuermelders durch Schüler(innen) wird strafrechtlich verfolgt und hat hohe finanzielle Schadensersatzansprüche der Feu-erwehr gegen den Schüler / die Schülerin und seine / Ihre Eltern zur Folge.
  • Sammelplätze sind die Orte, die in den Fluchtplänen vermerkt sind und mit einem grünen Schild gekennzeichnet sind. Die anwesende Lehrkraft oder Aufsichtsperson führt zu den Fluchtorten, z. B.
    • der große Parkplatz für Schüler, südlich der Schule,
    • der Parkplatz hinter der Sporthalle („Schotterparkplatz“),
    • hinter der Cafeteria (Cantina),
    • Schulhof des Gymnasiums,
    • südlich der Bauhalle.