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von Thomas Kohne

Fachkraft für Inklusionsprozesse: Unterschied zwischen den Versionen

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* Beratung im Rahmen der Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung bzw. mit individuellem Unterstützungsbedarf;
* Beratung im Rahmen der Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung bzw. mit individuellem Unterstützungsbedarf;
* Berufswegeberatung, sowie das Initiieren und die aktive Teilnahme an Berufswegekonferenzen;  
* [https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2009/2009_02_02-Erklaerung-Berufswegeplanung.pdf Berufswegeberatung], sowie das Initiieren und die aktive Teilnahme an Berufswegekonferenzen;  
* Beratung in Fragen der inklusiven beruflichen Orientierung;
* Beratung in Fragen der inklusiven beruflichen Orientierung;
* Beratung der Klassenkonferenzen zur Festlegung des individuellen Nachteilsausgleichs;  
* Beratung der Klassenkonferenzen zur Festlegung des individuellen [[Nachteilsausgleich|Nachteilsausgleichs]];  
* Erarbeitung und regelmäßige Anpassung eines schuleigenen Inklusionskonzeptes und deren Dokumentation im BBS-Wiki;  
* Erarbeitung und regelmäßige Anpassung eines schuleigenen Inklusionskonzeptes und deren Dokumentation im BBS-Wiki;  
* Beratung der Schulleitung bei der Weiterentwicklung der Inklusiven BBS;  
* Beratung der Schulleitung bei der Weiterentwicklung der Inklusiven BBS;  
* Koordination der Netzwerkarbeit zur Inklusiven BBS, insbesondere Aufbau und Pflege mit der Heilpädagogischen Hilfe Bersenbrück, der RdL, mit dem RZI und der JBA;  
* Koordination der Netzwerkarbeit zur Inklusiven BBS, insbesondere mit der [https://bes.nline.nibis.de/nibis.php?menid=119 BES] , der [https://www.hph-bsb.de/ Heilpädagogischen Hilfe Bersenbrück], der [[Region des Lernens]], dem [https://bildungsportal-niedersachsen.de/beratung-unterstuetzung/rzi RZI] und der [[Jugendberufsagentur|JBA]];  
* Beratung und Begleitung behinderter Menschen, die nach §69 NSchG ihre Schulpflicht erfüllen;
* Beratung und Begleitung behinderter Menschen, die nach [https://bildungsportal-niedersachsen.de/schulorganisation/schulbesuch-schulpflicht/schulpflicht §69 NSchG] ihre Schulpflicht erfüllen;
* Organisation von schulinternen Informations- und Fortbildungsveranstaltungen zum Thema Inklusive BBS;  
* Organisation von schulinternen Informations- und Fortbildungsveranstaltungen zum Thema Inklusive BBS;  
* Unterstützung-Entwicklung von Projekten und anderen Veranstaltungen zur Stärkung der inklusiven Schulgemeinschaft.
* Unterstützung-Entwicklung von Projekten und anderen Veranstaltungen zur Stärkung der inklusiven Schulgemeinschaft.


Da die Schule an dem Startchancen-Programm (SCP) teilnimmt, ist die Fachkraft Mitglied im Projektteam SCP, in der Pädagogischen Entwicklungsgruppe und im Berufsbildungsgang BES.
Da die Schule an dem Startchancen-Programm (SCP) teilnimmt, ist die Fachkraft Mitglied im Projektteam SCP, in der Pädagogischen Entwicklungsgruppe und im Berufsbildungsgang BES.

Version vom 23. August 2024, 07:06 Uhr

Fachkraft für Inklusionsprozesse
Organisation Abteilung 5
Information Information
Verantwortlich
Schlagworte Inklusion, Fachkraft für Inklusionsprozesse


Ausgehend von der Verpflichtung, den Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen, wurde das niedersächsische Schulgesetz §4 NSchG: inklusive Schule geändert. Inklusion ist seither ein wichtige Bestandteil schulischer Arbeit. In Niedersachsen wurde 2021 entschieden, dass alle BBS eine Stelle Fachkraft für Inklusionsprozesse zugewiesen bekommen. Das allgemeine Aufgabenprofil ergibt sich aus der Verfügung vom 20.7.2021.

An der BBS Bersenbrück umfasst die mit der Stelle verbundene Aufgabe (nicht abschließend) insbesondere:

  • Beratung im Rahmen der Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung bzw. mit individuellem Unterstützungsbedarf;
  • Berufswegeberatung, sowie das Initiieren und die aktive Teilnahme an Berufswegekonferenzen;
  • Beratung in Fragen der inklusiven beruflichen Orientierung;
  • Beratung der Klassenkonferenzen zur Festlegung des individuellen Nachteilsausgleichs;
  • Erarbeitung und regelmäßige Anpassung eines schuleigenen Inklusionskonzeptes und deren Dokumentation im BBS-Wiki;
  • Beratung der Schulleitung bei der Weiterentwicklung der Inklusiven BBS;
  • Koordination der Netzwerkarbeit zur Inklusiven BBS, insbesondere mit der BES , der Heilpädagogischen Hilfe Bersenbrück, der Region des Lernens, dem RZI und der JBA;
  • Beratung und Begleitung behinderter Menschen, die nach §69 NSchG ihre Schulpflicht erfüllen;
  • Organisation von schulinternen Informations- und Fortbildungsveranstaltungen zum Thema Inklusive BBS;
  • Unterstützung-Entwicklung von Projekten und anderen Veranstaltungen zur Stärkung der inklusiven Schulgemeinschaft.


Da die Schule an dem Startchancen-Programm (SCP) teilnimmt, ist die Fachkraft Mitglied im Projektteam SCP, in der Pädagogischen Entwicklungsgruppe und im Berufsbildungsgang BES.