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Aktuelle Version vom 30. April 2024, 08:33 Uhr

Anrechnungsstunden
Organisation BBS insgesamt
Information Information
Verantwortlich Kohnen
Schlagworte Anrechnungsstunden, Topfstunden, Ermäßigungen, 2000erStunden


An den BBS Bersenbrück gibt es verschiedene Arten für Anrechnungsstunden. Für die Verteilung Anrechnungsstunden für besondere Belastungen gibt es ein festgelegtes Verfahren der Beantragung und Rechenschaftslegung.

Verfahren

Anrechnungsstunden für besondere Belastungen werden zum Ende eines Schuljahres für das kommende Schuljahr mit einem ausgefüllten Formular bei der zuständigen Abteilungsleitung beantragt.

Arten von Anrechnungsstunden

Anrechnungen für besondere Belastungen

Diese Form der Anrechnung ist in § 14 Nds. ArbZVO-Schule geregelt. Die Stunden werden der Schule rückwirkend zugewiesen und dann an der BBS nach einem festgelegten Verfahren zur Verwendung verteilt.

Amtsabhängig entspricht eine Anrechnungsstunde 66,9 Zeitstunden (A9-A11) bis 75,1 Zeitstunden (A13 - A16).

Die Berechnung ergibt sich aus einer Verfügung des MK (2017): Fachpraxis 1 UE=1,7 Zeitstunden Theorie 1 UE= 1,9 Zeitstunden

Zur Vergabe dieser Art der Anrechnungsstunden hat der Landesrechnungshof sich in der Drucksache 15/1050 geäußert.

Zugewiesene Anrechnungsstunden aus dem Amt

Für bestimmte Funktionen (Fachleitung, Schulleitung, Personalrat, Gleichstellungsbeauftragte, etc.) erteilt das Land von Amts wegen personenbezogene Anrechnungsstunden.

Anrechnungsstunden für Schul- und Modellversuche

Diese Anrechnungsstunden können entweder personalisiert oder projektbezogen (z.B. Region des Lernens) der Schule zugewiesen werden.

Rechtliche Hintergründe

Auszug aus dem Kommentar zum Niedersächsischen Schulgesetzt

Antwort auf eine kleine Anfrage zur Verwendung von "Topfstunden"