Anrechnungsstunden
Organisation Schulleitung
OE Verantwortung Kohne
Information Information
Verantwortlich Kohnen
Schlagworte Anrechnungsstunden, Topfstunden, Ermäßigungen, 2000erStunden


An den BBS Bersenbrück gibt es verschiedene Arten für die Verteilung von Anrechnungsstunden.

Für die Verteilung von Anrechnungsstunden für besondere Belastungen gibt es ein festgelegtes Verfahren der Beantragung und Rechenschaftslegung.

Eine Zuweisung von Anrechnungsstunden während des laufenden Schuljahrs ist nicht möglich!

Verfahren

Anrechnungsstunden für besondere Belastungen werden zum Ende eines Schuljahres für das kommende Schuljahr mit einem ausgefüllten Formular bei der zuständigen Abteilungsleitung beantragt.

Arten von Anrechnungsstunden

Anrechnungen für besondere Belastungen

Diese Form der Anrechnung ist in § 14 Nds. ArbZVO-Schule geregelt. Die Stunden werden der Schule rückwirkend zugewiesen und dann an der BBS nach einem festgelegten Verfahren zur Verwendung verteilt.

Amtsabhängig entspricht eine Anrechnungsstunde 66,9 Zeitstunden (A9-A11) bis 75,1 Zeitstunden (A13 - A16).

Die Berechnung ergibt sich aus einer Verfügung des MK (2017): Fachpraxis 1 UE=1,7 Zeitstunden Theorie 1 UE= 1,9 Zeitstunden

Zur Vergabe dieser Art der Anrechnungsstunden hat der Landesrechnungshof sich in der Drucksache 15/1050 geäußert.

Zugewiesene Anrechnungsstunden aus dem Amt

Für bestimmte Funktionen (Fachleitung, Schulleitung, Personalrat, Gleichstellungsbeauftragte, Beratungslehrkraft etc.) erteilt das Land von Amts wegen personenbezogene Anrechnungsstunden.

Anrechnungsstunden für Schul- und Modellversuche

Diese Anrechnungsstunden können entweder personalisiert oder projektbezogen (z.B. Region des Lernens) der Schule zugewiesen werden. Es ist jeweils eine Verfügung des RLSB vorzulegen.

Rechtliche Hintergründe

Anrechnungsstunden sind immer wieder in der politischen Diskussion, Ziel ist immer die Reduzierung von Anrechungsstunden, da Unterrichtszeit entzogen wird. Hier sind zwei Quellen, die dies veranschaulichen.

Auszug aus dem Kommentar zum Niedersächsischen Schulgesetzt

Antwort auf eine kleine Anfrage zur Verwendung von "Topfstunden"