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von Helene Kuznetsov

Schulfahrten: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine Schulfahrt/Klassenfahrt muss bei der Abteilungsleitung '''mindestens 30 Tage''' vorher beantragt werden.  
Eine Schulfahrt/Klassenfahrt muss bei der Abteilungsleitung '''mindestens 30 Tage''' vorher beantragt werden.  


Neben dem [https://bbs-bsb.de/iserv/fs/file/local/Groups/Lehrer/FormulareVerfahren/00%20Wichtige%20Formulare/Antrag%20Schulfahrt.pdf Antrag für die Schulfahrt] müssen ein [https://bbs-bsb.de/iserv/file/-/Groups/Lehrer/FormulareVerfahren/00%20Wichtige%20Formulare/Vertretungsplanung.pdf?show=true Vertretungsplan] und weitere Unterlagen (z.B. Eltern-/Betriebsinformationen, Programmpunkte der Schulfahrt) beigelegt werden.
Neben dem [https://bbs-bsb.de/iserv/fs/file/local/Groups/Lehrer/FormulareVerfahren/00%20Wichtige%20Formulare/Antrag%20Schulfahrt.pdf Antrag für die Schulfahrt] müssen ein [https://bbs-bsb.de/iserv/file/-/Groups/Lehrer/FormulareVerfahren/00%20Wichtige%20Formulare/Vertretungsplanung.pdf?show=true Vertretungsplan] und weitere Unterlagen (z.B. Eltern-/Betriebsinformationen, Programmpunkte der Schulfahrt, Kostenaufstellung) beigelegt werden.


* Bei mehrtägigen Schulfahrten sollte eine '''[https://www.bernhard-reise.com/reiseversicherung-schulgruppen/ Reiseversicherung]''' abgeschlossen werden. Hierzu kann Frau Kuznetsov informieren.
* Bei mehrtägigen Schulfahrten muss eine '''[https://www.bernhard-reise.com/reiseversicherung-schulgruppen/ Reiseversicherung]''' abgeschlossen werden. Hierzu kann Frau Kuznetsov informieren.
* Grundsätzlich ist die Nutzung '''Öffentlicher Verkehrsmittel''' erforderlich.
* Grundsätzlich ist die Nutzung '''öffentlicher Verkehrsmittel''' erforderlich.
* Bei Schulfahrten müssen grundsätzlich relevanten V'''orerkrankungen der Schülerinnen und Schüler''' in Erfahrung gebracht werden.
* Bei Schulfahrten müssen grundsätzlich relevante V'''orerkrankungen der Schülerinnen und Schüler''' in Erfahrung gebracht werden.
* Bei '''Fahrten ins Ausland''' ist die [https://www.rlsb.de/themen/finanzen/budget/genehmigung-und-abrechnung-von-schulfahrten/beantragung-von-a1-bescheinigungen-nlbv A1-Bescheinigung] auszufüllen
* Bei '''Fahrten ins Ausland''' ist die [https://www.rlsb.de/themen/finanzen/budget/genehmigung-und-abrechnung-von-schulfahrten/beantragung-von-a1-bescheinigungen-nlbv A1-Bescheinigung] zu beantragen.


==Abrechnung==
==Abrechnung==
Für die Abrechnung von Schulfahrten werden nicht die normalen Dienstreiseformulare verwendet, sondern es gibt ein eigenes Abrechnungsverfahren, welches im [https://bildungsportal-niedersachsen.de/schulverwaltung/schulorganisation/finanzen/standard-titel-3/standard-titel Leitfaden Genehmigung und Abrechnung von Schulfahrten]erläutert wird.
Für die Abrechnung von Schulfahrten werden nicht die normalen Dienstreiseformulare verwendet, sondern es gibt ein eigenes Abrechnungsverfahren, welches im [https://bildungsportal-niedersachsen.de/schulverwaltung/finanzen/budget-der-schule/genehmigung-und-abrechnung-von-schulfahrten Leitfaden Genehmigung und Abrechnung von Schulfahrten]erläutert wird.


[https://bbs-bsb.de/iserv/fs/file/local/Groups/Lehrer/FormulareVerfahren/00%20Wichtige%20Formulare/Abrechnung%20Schulfahrt.pdf Antrag Reisekosten Schulfahrt]
[https://bbs-bsb.de/iserv/fs/file/local/Groups/Lehrer/FormulareVerfahren/00%20Wichtige%20Formulare/Abrechnung%20Schulfahrt.pdf Antrag Reisekosten Schulfahrt]

Version vom 21. März 2024, 12:26 Uhr

Schulfahrten
Organisation BBS insgesamt
Information Information
Verantwortlich Hilker
Schlagworte Schulfahrt, Klassenfahrt


Neben dem Unterricht sind Schulfahrten eine weitere Art von Schulveranstaltungen, um dem Bildungsauftrag der Schule gerecht zu werden und Bildungs- und Erziehungsziele zu verwirklichen. Ziele und Inhalte werden deshalb auch vorrangig nach diesen Schwerpunkten und weniger nach touristischen Aspekten ausgewählt. Bei eintägigen Fahrten sind Schülerinnen und Schüler verpflichtet, daran teilzunehmen. Soweit auch Übernachtungen geplant sind, können sie stattdessen auch am Unterricht anderer Klassen teilnehmen. Nähere Vorgaben zur Organisation von Schulfahrten sind im Runderlass des MK vom 01.01.2023 (SVBl. 1/2023) festgelegt worden.

Schulfahrten sind Schulveranstaltungen, mit denen definierte Bildungs- und Erziehungsziele verfolgt werden; dazu zählen auch Schüleraustauschfahrten und Schullandheimaufenthalte.

Unterrichtsverlagerungen sind keine Schulfahrten im Sinne dieses Erlasses.

Antragsverfahren an der BBS

Eine Schulfahrt/Klassenfahrt muss bei der Abteilungsleitung mindestens 30 Tage vorher beantragt werden.

Neben dem Antrag für die Schulfahrt müssen ein Vertretungsplan und weitere Unterlagen (z.B. Eltern-/Betriebsinformationen, Programmpunkte der Schulfahrt, Kostenaufstellung) beigelegt werden.

  • Bei mehrtägigen Schulfahrten muss eine Reiseversicherung abgeschlossen werden. Hierzu kann Frau Kuznetsov informieren.
  • Grundsätzlich ist die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel erforderlich.
  • Bei Schulfahrten müssen grundsätzlich relevante Vorerkrankungen der Schülerinnen und Schüler in Erfahrung gebracht werden.
  • Bei Fahrten ins Ausland ist die A1-Bescheinigung zu beantragen.

Abrechnung

Für die Abrechnung von Schulfahrten werden nicht die normalen Dienstreiseformulare verwendet, sondern es gibt ein eigenes Abrechnungsverfahren, welches im Leitfaden Genehmigung und Abrechnung von Schulfahrtenerläutert wird.

Antrag Reisekosten Schulfahrt

Weitere Hinweise

Informationsseiten des RLSB

Artikel Schulverwaltung NI 2023: Aufsichtspflicht Schulfahrten Vorerkrankungen