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„dass alle Beschäftigten der Dienststelle nach Recht und Billigkeit behandelt werden, insbesondere, dass jede unterschiedliche Behandlung von Personen wegen ihrer Abstammung, Religion, Nationalität, Herkunft, politischen oder gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung oder ... wegen ihres Geschlechts unterbleibt.“ (§ 59 Personalvertretungsgesetz).</blockquote><br />Der Personalrat der BBS Bersenbrück versteht es als seine Aufgabe, darauf zu achten, dass Gesetze, Verordnungen, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsvorschriften zugunsten der Beschäftigten durchgeführt werden. Zudem möchten die Personalratsmitglieder allen Beschäftigten als vertraulicher Ansprechpartner zur Verfügung stehen, indem sie Anregungen und Beschwerden der Beschäftigten entgegennehmen und diese, soweit sie berechtigt erscheinen, in Verhandlungen mit der Dienststelle zu klären. Gleichzeitig ist es Aufgabe des Personalrats, darauf zu achten, dass stets die Gleichberechtigung innerhalb der Beschäftigten gewährleistet werden kann. Er möchte die Eingliederung und berufliche Entwicklung Schwerbehinderter und anderer schutzbedürftiger Beschäftigter fördern. Die Eingliederung und berufliche Entwicklung ausländischer Beschäftigter und das gemeinsame Verständnis untereinander ist unter anderem Aufgabe des Personalrats.
„dass alle Beschäftigten der Dienststelle nach Recht und Billigkeit behandelt werden, insbesondere, dass jede unterschiedliche Behandlung von Personen wegen ihrer Abstammung, Religion, Nationalität, Herkunft, politischen oder gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung oder ... wegen ihres Geschlechts unterbleibt.“ (§ 59 Personalvertretungsgesetz).</blockquote><br />Der Personalrat der BBS Bersenbrück versteht es als seine Aufgabe, darauf zu achten, dass Gesetze, Verordnungen, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsvorschriften zugunsten der Beschäftigten durchgeführt werden. Zudem möchten die Personalratsmitglieder allen Beschäftigten als vertraulicher Ansprechpartner zur Verfügung stehen, indem sie Anregungen und Beschwerden der Beschäftigten entgegennehmen und diese, soweit sie berechtigt erscheinen, in Verhandlungen mit der Dienststelle zu klären. Gleichzeitig ist es Aufgabe des Personalrats, darauf zu achten, dass stets die Gleichberechtigung innerhalb der Beschäftigten gewährleistet werden kann. Er möchte die Eingliederung und berufliche Entwicklung Schwerbehinderter und anderer schutzbedürftiger Beschäftigter fördern. Die Eingliederung und berufliche Entwicklung ausländischer Beschäftigter und das gemeinsame Verständnis untereinander ist unter anderem Aufgabe des Personalrats.


Alle Tätigkeiten und Maßnahmen möchte der Personalrat in einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Dienststelle bewirken. Ein partnerschaftlicher Austausch mit der Dienststelle zum Wohle aller Beschäftigten ist dabei erklärtes Ziel des Personalrats.''<br />'' <br />
Alle Tätigkeiten und Maßnahmen möchte der Personalrat in einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Dienststelle bewirken. Ein partnerschaftlicher Austausch mit der Dienststelle zum Wohle aller Beschäftigten ist dabei erklärtes Ziel des Personalrats.
==Mitglieder==
==Mitglieder==
Der Personalrat des BBS Bersenbrück setzt sich aus den unten genannten Mitgliedern zusammen. Sie wurden am 10./11. März 2021 von den wahlberechtigten Kolleginnen und Kollegen gewählt.
Der Personalrat der BBS Bersenbrück setzt sich aus den unten genannten Mitgliedern zusammen. Sie wurden am 10./11. März 2020 von den wahlberechtigten Kolleginnen und Kollegen gewählt.
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|Abteilung 2
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==Sitzungen==
==Sitzungen==
Die wöchentlichen Sitzungen des Personalrats finden statt:
Die wöchentlichen Sitzungen des Personalrats finden statt:
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'''dienstags, 5./6. Stunde (Pädagogisches Forum, Besprechungsraum 1)'''
'''dienstags, 5./6. Stunde (Pädagogisches Forum, Besprechungsraum 1)'''


Zuvor treffen sich in der 3./4. Stunde der Schulleiter und stellvertretende Schulleiter, der Verwaltungsleiter, die Gleichstellungsbeauftragte sowie die Personalratsvorsitzende zu einer gemeinsamen Sitzung in einer sogenannten [[Dienstagsrunde]].
Zuvor treffen sich in der 3./4. Stunde der Schulleiter und stellvertretende Schulleiter, der Verwaltungsleiterin, die Gleichstellungsbeauftragte sowie der Personalratsvorsitzende zu einer gemeinsamen Sitzung in einer sogenannten [[Dienstagsrunde]].


==Freud- und Leidkasse==
==Freud- und Leidkasse==


====== Satzung der Freud- und Leidkasse der BBS Bersenbrück ======
======Satzung der Freud- und Leidkasse der BBS Bersenbrück======
Mitglieder der Freund- und Leidkasse der BBS Bersenbrück sind alle beschäftigten Personen an der Berufsschule Bersenbrück, die auch in die Kasse eingezahlt haben. Die Kassenführung übernimmt der Personalrat der BBS Bersenbrück. Der Betrag (20,00 €) wird nach Bedarf eingesammelt. Eine erneute Sammlung erfolgt, wenn die finanziellen Mittel der Kasse erschöpft sind. Eingesammelt wird der Betrag von Mitgliedern des Personalrats. Kollegen, die nach der Sammlung ihren Dienst an der BBS Bersenbrück aufnehmen, haben die Möglichkeit, den Betrag von 20,00 € nachzuzahlen.  
Mitglieder der Freund- und Leidkasse der BBS Bersenbrück sind alle beschäftigten Personen an der Berufsschule Bersenbrück, die auch in die Kasse eingezahlt haben. Die Kassenführung übernimmt der Personalrat der BBS Bersenbrück. Der Betrag (20,00 €) wird nach Bedarf eingesammelt. Eine erneute Sammlung erfolgt, wenn die finanziellen Mittel der Kasse erschöpft sind. Eingesammelt wird der Betrag von Mitgliedern des Personalrats. Kollegen, die nach der Sammlung ihren Dienst an der BBS Bersenbrück aufnehmen, haben die Möglichkeit, den Betrag von 20,00 € nachzuzahlen.  


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==Gewerkschaften und Verbände==
==Gewerkschaften und Verbände==
An der BBS Bersenbrück existieren jeweils Ortsverbände der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und des Bundesverbandes der Lehrkräfte für Berufsbildung e. V. (BvLB).
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Eine Übersicht der Lehrerverbände und Gewerkschaften finden Sie [https://www.bildungsserver.de/Lehrerverbaende-und-Gewerkschaften-666-de.html hier.]


==Nützliche Links==
==Nützliche Links==


[http://www.schure.de/2047002/npersvg.htm Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz]
[https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/ni/ Besoldungsrechner]
<span>[https://www.dbb.de/ dbb beamtenbund und tarifunion]</span>


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[https://www.bund-verlag.de/personalrat Der Personalrat<br />]
[[Category:E02 Personalmanagement bewerten]]
[[Category:P07 Personal begleiten]]
[[Category:P08 Personal verwalten]]
[[Category:F06 Interessengruppen beteiligen]]
[[Category:F07 Schulleitungshandeln evaluieren]]

Aktuelle Version vom 14. Mai 2024, 08:49 Uhr

Personalrat
Organisation BBS insgesamt
Information Fachgruppe
Verantwortlich Hilgemann
Schlagworte Personalrat


Aufgaben und Ziele

Der Personalrat hat gemeinsam mit der Dienststelle dafür zu sorgen, „dass alle Beschäftigten der Dienststelle nach Recht und Billigkeit behandelt werden, insbesondere, dass jede unterschiedliche Behandlung von Personen wegen ihrer Abstammung, Religion, Nationalität, Herkunft, politischen oder gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung oder ... wegen ihres Geschlechts unterbleibt.“ (§ 59 Personalvertretungsgesetz).


Der Personalrat der BBS Bersenbrück versteht es als seine Aufgabe, darauf zu achten, dass Gesetze, Verordnungen, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsvorschriften zugunsten der Beschäftigten durchgeführt werden. Zudem möchten die Personalratsmitglieder allen Beschäftigten als vertraulicher Ansprechpartner zur Verfügung stehen, indem sie Anregungen und Beschwerden der Beschäftigten entgegennehmen und diese, soweit sie berechtigt erscheinen, in Verhandlungen mit der Dienststelle zu klären. Gleichzeitig ist es Aufgabe des Personalrats, darauf zu achten, dass stets die Gleichberechtigung innerhalb der Beschäftigten gewährleistet werden kann. Er möchte die Eingliederung und berufliche Entwicklung Schwerbehinderter und anderer schutzbedürftiger Beschäftigter fördern. Die Eingliederung und berufliche Entwicklung ausländischer Beschäftigter und das gemeinsame Verständnis untereinander ist unter anderem Aufgabe des Personalrats.

Alle Tätigkeiten und Maßnahmen möchte der Personalrat in einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Dienststelle bewirken. Ein partnerschaftlicher Austausch mit der Dienststelle zum Wohle aller Beschäftigten ist dabei erklärtes Ziel des Personalrats.

Mitglieder

Der Personalrat der BBS Bersenbrück setzt sich aus den unten genannten Mitgliedern zusammen. Sie wurden am 10./11. März 2020 von den wahlberechtigten Kolleginnen und Kollegen gewählt.

Mitglied Funktion Abteilung E-Mail
ALLE INFO an PR betriebsrat@bbs-bsb.de
Marian Hilgemann Sprecher Abteilung 2 hilgemann@bbs-bsb.de
Sascha Kollenberg stellv. Sprecher Abteilung 1 kollenberg@bbs-bsb.de
Sandra Junker Kassenwartin Abteilung 1 junker@bbs-bsb.de
Michael Geschwinde Abteilung 2 geschwinde@bbs-bsb.de
Lisa Thole Abteilung 3 l.thole@bbs-bsb.de
v. links: Michael Geschwinde, Sandra Junker, Marian Hilgemann, Lisa Thole, Sascha Kollenberg

Sitzungen

Die wöchentlichen Sitzungen des Personalrats finden statt:

dienstags, 5./6. Stunde (Pädagogisches Forum, Besprechungsraum 1)

Zuvor treffen sich in der 3./4. Stunde der Schulleiter und stellvertretende Schulleiter, der Verwaltungsleiterin, die Gleichstellungsbeauftragte sowie der Personalratsvorsitzende zu einer gemeinsamen Sitzung in einer sogenannten Dienstagsrunde.

Freud- und Leidkasse

Satzung der Freud- und Leidkasse der BBS Bersenbrück

Mitglieder der Freund- und Leidkasse der BBS Bersenbrück sind alle beschäftigten Personen an der Berufsschule Bersenbrück, die auch in die Kasse eingezahlt haben. Die Kassenführung übernimmt der Personalrat der BBS Bersenbrück. Der Betrag (20,00 €) wird nach Bedarf eingesammelt. Eine erneute Sammlung erfolgt, wenn die finanziellen Mittel der Kasse erschöpft sind. Eingesammelt wird der Betrag von Mitgliedern des Personalrats. Kollegen, die nach der Sammlung ihren Dienst an der BBS Bersenbrück aufnehmen, haben die Möglichkeit, den Betrag von 20,00 € nachzuzahlen.

Ziel der Kasse soll sein, das Allgemeinwohl und Gemeinschaftsgefühl im Kollegium zu stärken. Die Kasse unterstützt zum Beispiel bei Bedarf das jährliche Abschlussgrillen vom Kollegium vor den Sommerferien sowie die Weihnachtsfeier des Kollegiums. Die Kasse übernimmt bei den unten genannten Anlässen eines Mitgliedes der Freud- und Leidkasse (sofern dem Personalrat bekannt) die Kosten für entsprechende Aufmerksamkeiten wie Buchgeschenk, Blumen etc. von Seiten des Kollegiums.

Anlass Höhe der Aufmerksamkeit
Hochzeit ca. 25,00 EUR
Geburt ca. 25,00 EUR
Dienstjubiläum ca. 25,00 EUR
Pensionierung ca. 25,00 EUR
bei längerer Krankheit (ab 3 Wochen) ca. 25,00 EUR
Todesfall ca. 50,00 EUR
Todesfall in der Familie Kondolenzkarte

Dem Personalrat steht es weiterhin frei, in eigenem Ermessen über weitere Ausgaben zu entscheiden.

Gewerkschaften und Verbände

An der BBS Bersenbrück existieren jeweils Ortsverbände der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und des Bundesverbandes der Lehrkräfte für Berufsbildung e. V. (BvLB).

Organisation Ansprechpartner E-Mail Homepage
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) N. N. N. N. www.gew.de
BLV Niedersachsen (BvLB) Aloys Schnieders schnieders@bbs-bsb.de www.blv-nds.de
VLWN Niedersachen (BvLB) Janbernd Kröger kroeger@bbs-bsb.de www.vlwn.de

Eine Übersicht der Lehrerverbände und Gewerkschaften finden Sie hier.

Nützliche Links

Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz

Besoldungsrechner

dbb beamtenbund und tarifunion

Der Personalrat