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von Janbernd Kröger

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====„Betriebsinterner“ Unterricht für Referendare====
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Die Schulleitung bietet für die Referendare pro Durchgang Fortbildungsnachmittage zu schulspezifischen Themen an.  
Die Schulleitung bietet für die Referendare pro Durchgang Fortbildungsnachmittage zu schulspezifischen Themen an.  
 
== Wirksamkeitsprüfung ==
'''''Ergänzungen zur Umsetzung der Wirksamkeitsprüfung fehlt noch'''''
 
== Budgetierung ==
== Budgetierung ==
Die Berufsschulen erhalten jährlich ein Fortbildungsbudget zugewiesen. Dieses Fortbildungsbudget kann aufgrund der gegenseitigen Deckungsfähigkeit durch andere zugewiesene Landesmittel erhöht werden.  
Die Berufsschulen erhalten jährlich ein Fortbildungsbudget zugewiesen. Dieses Fortbildungsbudget kann aufgrund der gegenseitigen Deckungsfähigkeit durch andere zugewiesene Landesmittel erhöht werden.  
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• Curriculum schulinterne Fortbildung für Referendare
• Curriculum schulinterne Fortbildung für Referendare
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Aktuelle Version vom 20. Juni 2024, 09:48 Uhr

Fortbildungskonzept
Organisation BBS insgesamt
Information Prozess
Verantwortlich Schnieders
Schlagworte Fortbildung


Grundlage des Fortbildungsmanagements an der BBS Bersenbrück ist der Beschluss der Gesamtkonferenz vom 3. Juli 2000. Die hier festgelegten Grundsätze und Kriterien gelten weiter, wurden im Laufe der letzten Jahre an die neuen Rahmenbedingungen angepasst.

Insbesondere kommt nach der letzen Änderung des NSchG entsprechend § 35 a den Bildungsgangs- und Fachgruppen an berufsbildenden Schulen eine besondere Bedeutung zu. So wird ihnen in dieser Rechtsnorm die Abstimmung des Fortbildungsbedarfs aufgetragen.

Grundsätzliches

Lehrkräfte sind verpflichtet, sich zur Erhaltung der Unterrichtsbefähigung in der unterrichtsfreien Zeit fortzubilden. Fortbildung dient dem Erhalt und der Aktualisierung ihrer beruflichen Kompetenz, damit sie den sich wandelnden Anforderungen gerecht werden und den Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule weiterhin erfüllen können. Weiterbildung dient der Qualifizierung von Lehrkräften für weitere Unterrichtsfächer, für Unterrichtsbereiche oder für besondere Aufgaben in der Schule.

Grundlage des Fortbildungsmanagements an der BBS Bersenbrück ist der Beschluss der Gesamtkonferenz vom 3. Juli 2000. Die hier festgelegten Grundsätze und Kriterien gelten weiter, wurden im Laufe der letzten Jahre an die neuen Rahmenbedingungen angepasst.

Insbesondere kommt nach der letzen Änderung des NSchG entsprechend § 35 a den Bildungsgangs- und Fachgruppen an berufsbildenden Schulen eine besondere Bedeutung zu. So wird ihnen in dieser Rechtsnorm die Abstimmung des Fortbildungsbedarfs aufgetragen.

Elemente des Fortbildungsmanagement

Weitergabe von Information

Die Information über Fortbildungsangebote erfolgt auf folgende Art und Weise:

  • Gezielte Weiterleitung berufs- oder fachbezogener Fortbildungsangebote (z.B. NLQ-Angebote) an die betroffenen Lehrkräfte über die jeweiligen Abteilungs- und Fachgruppenleitungen durch den Fortbildungsbeauftragten oder/und die Erweiterte Schulleitung. Beispiel 1: Der Fortbildungsbeauftragte erhält ein Angebot über die Entwicklung von Lernsituationen für die Fachoberschule Wirtschaft und leitet die Mail an den zuständigen Abteilungsleiter, der sie an die betroffenen Lehrkräfte weiterreicht. Beispiel 2: Er erhält ein Fortbildungsangebot aus dem Fachbereich Politik und leitet dies an die Fachgruppenleitung weiter. Diese reicht die Information - abteilungsübergreifend - an die betroffenen Lehrkräfte weiter.
  • Fortbildungen, die das gesamte Kollegium u. U. betreffen, werden im BBS-Wiki zeitnah vom Fortbildungsbeauftragten veröffentlicht. Auf neue Angebote wird im EWSL-Protokoll hingewiesen. Beispiel: Der Fortbildungsbeauftragte erhält ein Angebot über eine Grundlagenschulung in moodle und stellt es im Wiki ein. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgt ein Hinweis im ESWL-Protokoll.
  • Auf schulinterne Fortbildungen wird ebenfalls im ESWL-Protokoll hingewiesen.

Dokumentation

Das schulinterne Antragsformular enthält folgende Angaben:

  • Inhalte der angestrebten Fortbildung
  • Begründung für die Teilnahme
  • Angestrebte Multiplikationsform für die Kolleginnen und Kollegen
  • Eventuelle Vertretungsregelungen werden auf dem Vertretungsformular erfasst und eingereicht
  • Der Antrag wird mit einer schulfachlichen Einschätzung über die Abteilungsleitung an die Schulleitung gestellt. Aus der Beantragung geht hervor, auf welchem Wege eine Multiplikation erfolgt.

Die Abteilungsleitung überprüft den Multiplikationsweg und gewährleistet die Durchführung der Multiplikation der Fortbildungsinhalte nach der Teilnahme (z.B. Informationsweitergabe auf den Veranstaltungen der Bildungsgänge und Fachgruppen, über die Weiterleitung per Mail oder das Einstellen der Materialien bei IServ).

Evaluation

Jede Fortbildung wird durch die Verwaltung in der Fortbildungsdatenbank erfasst und die sich daraus ergebende Auswertung kalenderjährlich in einer Sitzung der erweiterten Schulleitung ausgewertet.

Die Aufzeichnung aller besuchten Fortbildungsveranstaltungen der Kolleginnen und Kollegen gliedert sich nach Bildungsgängen und inhaltlichen Schwerpunkten.

Arten der Fortbildung

Externe Fortbildungen

Zentrale Fortbildung (landesweite Maßnahmen)

Alle zentral durch das NLQ organisierten Fortbildungen werden in einer zentralen Veranstaltungsdatenbank (VeDaB) des Landes erfasst. Die Kollegen der BBS Bersenbrück können für die Teilnahme an den hier angebotenen Fortbildungen Anträge stellen.

Regionale Fortbildungen

Die Lehrkräftefortbildung wurde zum 01.01.2012 in wesentlichen Teilen neu organisiert. Landesweit wurden die regionalen Fortbildungen an neun Kompetenzzentren übertragen. Jedes Kompentenzzentrum ist für eine festgelegte Region Niedersachsens zuständig und für die Entwicklung, Organisation, Durchführung und Evaluation der von ihm angebotenen regionalen Fortbildung für öffentliche Schulen verantwortlich. Neben den Universitäten Braunschweig, Göttingen, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück und Vechta sind auch das Regional Pädagogische Zentrum der Ostfriesischen Landschaft, das Evangelische Bildungszentrum Bad Bederkesa, das Ludwig-Windthorst-Haus in Lingen und die Historisch-Ökologische Bildungsstätte Emsland in Papenburg e. V. beteiligt.

Fortbildungen von/mit Partnern

An der BBS können aufgrund der guten Kontakte zu Innungen, Betrieben und Einrichtungen immer wieder Fortbildungen organisiert werden, die für das Fachpersonal gedacht sind.

Schulinterne Fortbildungen

Neben individuellen und Bildungsgangspezifischen Fortbildungen werden schulweite Fortbildungen organsiert, die z.B. auf pädagogischen Klausurtagen durchgeführt werden oder auf das pädagogische Jahresmotto hin ausgerichtet sind. Das Jahresmotto wird in einem abgestimmten Prozess nach Vorschlag der Pädagogischen Entwicklungsgruppe vom Schulvorstand festgelegt.

Pädagogische Klausurtage

Die Pädagogischen Klausurtage finden im Wechsel am Ende der Sommerferien am letzten bzw. an den letzten beiden unterrichtsfreien Tagen statt. Als alternative Organisationsform der Pädagogischen Klausurtage können auch verpflichtende Fortbildungen über ein Schuljahr durchgeführt werden.

Teamtage

Die Bildungsgänge und Fachgruppen können zur internen Weiterentwicklung oder Anpassung an neue rechtliche oder betriebliche Vorgaben pro Schuljahr einen „Teamtag“ als Fortbildungstag organisieren, wenn schulorganisatorische Gründe dem nicht entgegenstehen und nachweislich (Protokoll) drei BG-Sitzungen stattgefunden haben.

„Betriebsinterner“ Unterricht für Referendare

Die Schulleitung bietet für die Referendare pro Durchgang Fortbildungsnachmittage zu schulspezifischen Themen an.

Wirksamkeitsprüfung

Ergänzungen zur Umsetzung der Wirksamkeitsprüfung fehlt noch

Budgetierung

Die Berufsschulen erhalten jährlich ein Fortbildungsbudget zugewiesen. Dieses Fortbildungsbudget kann aufgrund der gegenseitigen Deckungsfähigkeit durch andere zugewiesene Landesmittel erhöht werden. Zeichnet sich im Kalenderjahr ab, dass das mit dem vorhandenen Fortbildungsbudget nicht alle angemeldeten und schulfachlich und -organisatorisch sinnvollen Fortbildungen durchgeführt werden können, so werden von der Erweiterten Schulleitung zur Entscheidung folgende Kriterien herangezogen:

  • Verhältnis von Kosten zu Leistungen
  • Notwendigkeit (Änderung der rechtlichen Vorgaben)
  • Wirksamkeit (Anzahl der Lehrkräfte und Bildungsgänge)

Mitgeltende Dokumente

• Beschluss der Gesamtkonferenz vom 3. Juli 2000

• Lehrer Fortbildungsantrag

• Stellenbeschreibung Fortbildungsmanagement

• Erwartungshorizont Bildungsgangsleitung und Abteilungsleitung

• Curriculum schulinterne Fortbildung für Referendare