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von Thomas Kohne

Schulfahrten: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 18. Juni 2025, 10:43 Uhr

Schulfahrten
Organisation BBS insgesamt
OE Verantwortung Kuznetsov
Information Information
Verantwortlich Hilker
Schlagworte Schulfahrt, Klassenfahrt


Neben dem Unterricht sind Schulfahrten eine weitere Art von Schulveranstaltungen, um dem Bildungsauftrag der Schule gerecht zu werden und Bildungs- und Erziehungsziele zu verwirklichen. Ziele und Inhalte werden deshalb auch vorrangig nach diesen Schwerpunkten und weniger nach touristischen Aspekten ausgewählt. Bei eintägigen Fahrten sind Schülerinnen und Schüler verpflichtet, daran teilzunehmen. Soweit auch Übernachtungen geplant sind, können sie stattdessen auch am Unterricht anderer Klassen teilnehmen. Nähere Vorgaben zur Organisation von Schulfahrten sind im Runderlass des MK vom 01.01.2023 (SVBl. 1/2023) festgelegt worden.

Schulfahrten sind Schulveranstaltungen, mit denen definierte Bildungs- und Erziehungsziele verfolgt werden; dazu zählen auch Schüleraustauschfahrten und Schullandheimaufenthalte.

Unterrichtsverlagerungen sind keine Schulfahrten im Sinne dieses Erlasses.

Antragsverfahren an der BBS

Eine Schulfahrt/Klassenfahrt muss bei der Abteilungsleitung mindestens 30 Tage vorher beantragt werden.

Neben dem Antrag für die Schulfahrt müssen ein Vertretungsplan und weitere Unterlagen (z.B. Eltern-/Betriebsinformationen, Programmpunkte der Schulfahrt, Kostenaufstellung) beigelegt werden.

Gefährdungsbeurteilung

Auch bei Klassenfahrten mit älteren Schülern sollte eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden, da potenzielle Risiken – wie Unfälle, gesundheitliche Notfälle oder unangemessenes Verhalten – unabhängig vom Alter bestehen. Eine strukturierte Gefährdungsbeurteilung hilft, mögliche Gefahren frühzeitig zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen zu planen. So wird die Sicherheit aller Beteiligten gewährleistet und die Aufsichtspflicht professionell erfüllt.

Eine Vorlage ist als Excel-Datei in IServ unter Arbeitssicherheit/Formulare Gefährdungsbeurteilung abgelegt.

Eine Broschüre des DGUV gibt Hilfestellungen zu diversen Themen rund um Schul-/Klassenfahrten.

Vom RLSB ist eine DSGV-konforme Abfrage von Vorerkrankungen für die Abfrage bei Eltern und Schülern bereitgestellt worden.

Auszug aus einer E-Mail des RLSB - Herr Terhorst - vom 16.6.2025

"Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht soll die Schule eine Abfrage zu etwaigen Vorerkrankungen nachweislich durchführen. Mit der Abfrage zu Vorerkrankungen hat die Schule das ihr Zumutbare getan und fehlende Angaben sind dem Verantwortungsbereich der Eltern zuzuschreiben. Sie kann jedoch die Eltern nicht zur Beantwortung dieser Abfrage zwingen oder im Falle fehlender Angaben einen Ausschluss von der Schulfahrt bestimmen. Es besteht keine gesetzliche Pflicht für Eltern, Angaben zu Vorerkrankungen zu machen. Das Ausbleiben einer Antwort stellt daher kein Fehlverhalten des Schülers dar und kann nicht als Grundlage für eine Ordnungsmaßnahme wie den Ausschluss von der Fahrt herangezogen werden, da hier ein Verhalten der Eltern sanktioniert würde, das außerhalb des Verantwortungsbereichs des Kindes liegt. Etwas anderes gilt nur dann, wenn im konkreten Einzelfall tatsächliche Anhaltspunkte für eine relevante Vorerkrankung des Kindes bestehen und die Schule berechtigte Zweifel hat, ob die Aufsichtspflicht unter den gegebenen Umständen gewährleistet werden kann. In einem solchen Fall ist eine individuelle Prüfung erforderlich. In diesen Ausnahmefällen kann sich die Schule zwecks Beratung an die Rechtsabteilung wenden.

Unabhängig davon, ist im Rahmen von Vorfällen auf Schulfahrten selbstverständlich stets Erste Hilfe zu leisten, zu der gesetzlich jedermann verpflichtet ist."

Abrechnung

Für die Abrechnung von Schulfahrten werden nicht die normalen Dienstreiseformulare verwendet, sondern es gibt ein eigenes Abrechnungsverfahren, welches im Leitfaden Genehmigung und Abrechnung von Schulfahrtenerläutert wird.

Antrag Reisekosten Schulfahrt

Weitere Hinweise

Informationsseiten des RLSB

Artikel Schulverwaltung NI 2023: Aufsichtspflicht Schulfahrten Vorerkrankungen


​Schülergelder werden grundsätzlich bargeldlos über das Schulgirokonto eingesammelt. Einen entsprechenden Verwendungszweck und die Bankdaten bekommen Sie bei Frau Kuznetsov.

​​Bei Inanspruchnahme von Dienstleistungen (z.B. Busfahrten, Pauschalreisen etc.) ist ein Vergabeverfahren durchzuführen. Bis zu einem Auftragswert von 1000 € (ohne Umsatzsteuer) ist eine Direktvergabe/ ein Direktauftrag gem. § 14 UVgO zulässig. Liegt der Auftragswert über 1000 € netto sind verschiedene Vergabeverfahren zulässig. Nähere Informationen zu diesen Verfahren finden Sie auf der Seite des Bildungsportals.