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von Thomas Kohne

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Die BBS Bersenbrück verfügen nach § 36 i.V.m. § 33 '''Infektionsschutzgesetz''' (IfSG) über einen [https://bbs-bsb.de/iserv/file/-/Groups/Lehrer/FormulareVerfahren/02%20Prozesse%20und%20Verfahren/Hygieneplan schulischen Hygieneplan]. Darin sind die wichtigsten Eckpunkte geregelt, um durch ein hygienisches Umfeld zur Gesundheit der Schülerinnen und Schüler und alle an Schule Beteiligten beizutragen. Der hier vorliegende Infektionsplan stellt eine Ergänzung der Vorgaben des Landes Niedersachsen dar.


Der '''Niedersächsische Rahmen-Hygieneplan Corona Schule''' in der jeweils aktuellsten Form (zur Zeit [https://bbs-bsb.de/iserv/file/-/Groups/Lehrer/FormulareVerfahren/05%20Erlasse/2021/2021-11-11_RHP_9.0_Schule_Ef.pdf?show=true Rahmen-Hygieneplan 9.0]) ist gültig. Die Regeln des Landes sind immer vorrangig zu sehen, es gilt im Zweifel immer die weitergehende Regelung. Dies gilt insbesondere für den Übergang vom Rahmen-Hygieneplan 8.0 zum Rahmen-Hygieneplan 9.0.
Der '''Niedersächsische Rahmen-Hygieneplan Corona Schule''' in der jeweils aktuellsten Form (zur Zeit [https://bbs-bsb.de/iserv/file/-/Groups/Lehrer/FormulareVerfahren/05%20Erlasse/2021/2021-11-11_RHP_9.0_Schule_Ef.pdf?show=true Rahmen-Hygieneplan 9.0]) ist gültig. Die Regeln des Landes sind immer vorrangig zu sehen, es gilt im Zweifel immer die weitergehende Regelung. Dies gilt insbesondere für den Übergang vom Rahmen-Hygieneplan 8.0 zum Rahmen-Hygieneplan 9.0.
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==Meldepflicht==
==Meldepflicht==
Aufgrund der Coronavirus-Meldepflichtverordnung i. V. m. § 8 und § 36 des Infektionsschutzgesetzes ist sowohl der begründete Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen in Schulen dem Gesundheitsamt zu melden. In welcher Form die Meldung erfolgt, regelt die [https://bbs-bsb.de/iserv/file_pass/Groups/Lehrer/_Corona%20-%20Aktuelle%20Dateien/2020-05-14%20Handreichung%20Schulen.pdf Handreichung des Landkreises].
Aufgrund der Coronavirus-Meldepflichtverordnung i. V. m. § 8 und § 36 des Infektionsschutzgesetzes ist sowohl der begründete Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen in Schulen dem Gesundheitsamt zu melden. In welcher Form die Meldung erfolgt, regelt die [https://bbs-bsb.de/iserv/file_pass/Groups/Lehrer/_Corona%20-%20Aktuelle%20Dateien/2020-05-14%20Handreichung%20Schulen.pdf Handreichung des Landkreises].




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Aktuelle Version vom 22. Mai 2024, 14:14 Uhr

Corona Hygieneplan
Organisation Schulleitung
Information Prozess
Verantwortlich Kohne
Schlagworte Hygieneplan

Aktuell ist der Corona-Hygieneplan ausgesetzt!

Die BBS Bersenbrück verfügen nach § 36 i.V.m. § 33 Infektionsschutzgesetz (IfSG) über einen schulischen Hygieneplan. Darin sind die wichtigsten Eckpunkte geregelt, um durch ein hygienisches Umfeld zur Gesundheit der Schülerinnen und Schüler und alle an Schule Beteiligten beizutragen. Der hier vorliegende Infektionsplan stellt eine Ergänzung der Vorgaben des Landes Niedersachsen dar.

Der Niedersächsische Rahmen-Hygieneplan Corona Schule in der jeweils aktuellsten Form (zur Zeit Rahmen-Hygieneplan 9.0) ist gültig. Die Regeln des Landes sind immer vorrangig zu sehen, es gilt im Zweifel immer die weitergehende Regelung. Dies gilt insbesondere für den Übergang vom Rahmen-Hygieneplan 8.0 zum Rahmen-Hygieneplan 9.0.

Seit April 2022 soll wieder der (überarbeitete und angepasste) schulische Hygieneplan Gültigkeit erlangen. Solange dieser noch nicht fertiggestellt ist, gilt dieser Plan weiter.

Das neuartige Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion. Dies erfolgt vor allem direkt über die Schleimhäute der Atemwege. Darüber hinaus kann eine indirekt Übertragung über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie die Augenbindehaut in Kontakt kommen, nicht ausgeschlossen werden.

Zusammen mit dem Rahmen-Hygieneplan des Landes und den folgenden Ergänzungen und Hilfestellungen ergibt sich der für die BBS Bersenbrück geltende Corona-Hygieneplan.

Schülerinformationen

Die wichtigsten Informationen sind übersichtlich auf einer Seite zusammengestellt. Die Schüler bestätigen per Unterschrift, dass Sie eingewiesen wurden.

Für die einheitliche Einweisung kann das verlinkte Video verwendet werden.

Alle wichtigen Informationen für die Kommunikation finden Sie auf IServ.

Grundlegende Maßnahmen

Kohorte (Kohortenregel ist ab 21.3.2022 ausgesetzt)

Szenario A beschreibt einen eingeschränkten Regelbetrieb. Um einen weitgehend normalen Unterrichtsbetrieb zu gewährleisten, wird das Abstandsgebot unter den Schülerinnen und Schülern zugunsten eines Kohorten-Prinzips aufgehoben. Unter Kohorten werden festgelegte Gruppen verstanden, die aus mehreren Lerngruppen bestehen können und in ihrer Personenzusammensetzung möglichst unverändert bleiben.

Kohorten sollen möglichst klein gehalten werden, damit im Falle des Auftretens von Infektionen möglichst wenig Personen von Quarantänemaßnahmen betroffen sind. An der BBS bilden die Bildungsgänge in den verschiedenen Schulformen eine Kohorte. Wo dies möglich ist, wird die Kohorte auf die jeweilige Fachstufe reduziert, um die Kohortengröße möglichst klein zu halten.

Grundlegendes Verhalten

Ihre Gesundheit und die Ihrer Mitschülerinnen und Mitschüler sowie Lehrkräfte steht bei uns an erster Stelle. Folgende Verhaltensregeln zum Infektionsschutz gelten ab sofort.

Allgemeine Hinweise zum Verhalten


Pausen (-regeln ab 21.3.2022 ausgesetzt)

Für die Pausen werden die Klassen offen gehalten. Wenn es entsprechend dem Lehrereinsatz möglich ist, sollten die Pausenzeiten entzerrt werden, daher wurde der Pausengong ausgestellt.

In den Pausen und unmittelbar vor Unterrichtsbeginn bzw. unmittelbar nach Unterrichtschluss sind die Regeln einzuhalten.

Hierzu werden den Schülergruppen bestimmte Pausenbereiche zugeordnet über die ein gesonderter Plan vorliegt. Die Benutzung dieser Bereiche ist einzuhalten. Ein Rauchverbot besteht weiterhin auf dem gesamten Schulgelände.

Abstand halten gilt überall, z. B. auch im Sekretariat. Soweit erforderlich sind Vorkehrungen zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu treffen.

Laufen Sie nicht gleichzeitig über die Gänge zu den Klassenzimmern und in die Pausenbereiche. Achten Sie auf die Abstandsmarkierungen auf dem Boden oder den Wänden.

Auch für die im Umkreis der BBS befindlichen Warteplätze für die Schülerbeförderung oder den öffentlichen Personennahverkehr gelten alle Abstands- und Hygieneregeln.

Der Pausenaufsichtsplan ist einzuhalten.

Pausen- und Wegeplan Corona 2020
Pausen- und Wegeplan

Gründliche Händehygiene

  • Händewaschen mit Seife für 20 - 30 Sekunden, auch kaltes Wasser ist ausreichend, entscheidend ist der Einsatz von Seife (siehe auch Empfehlungen https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen/), z. B. nach Husten oder Niesen; nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln; nach dem erstmaligen Betreten des Schulgebäudes; vor dem Essen; vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen eines Mund-Nasen-Schutzes, nach dem Toiletten-Gang.
  • Damit die Haut durch das häufige Waschen nicht austrocknet, sollten die Hände regelmäßig eingecremt werden. Die Handcreme ist für den Eigengebrauch von zu Hause mitzubringen.
  • Das Desinfizieren der Hände ist nur dann sinnvoll, wenn ein Händewaschen nicht möglich ist oder nach Kontakt mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem. Dazu muss Desinfektionsmittel in ausreichender Menge in die trockene Hand gegeben und bis zur vollständigen Abtrocknung ca. 30 Sekunden in die Hände eingerieben werden. Dabei ist auf die vollständige Benetzung der Hände zu achten (siehe auch www.aktion-sauberehaende.de).

Mund-Nasen-Schutz (MNS, ab 1.8.2022 ausgesetzt)

  • Mund-Nasen-Schutz (MNS) müssen in ausgewiesenen Bereichen getragen werden. Diese sind selbst mitzubringen und werden nicht vom Schulträger gestellt. Sie können aber in der Schule erworben werden.
  • Mit einem MNS können Tröpfchen, die man z. B. beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, abgefangen werden. Das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, kann so verringert werden (Fremdschutz). Dies darf aber nicht dazu führen, dass der Abstand unnötigerweise verringert wird.
  • Trotz MNS sind die gängigen Hygienevorschriften zwingend weiterhin einzuhalten. Weitere Hinweise siehe https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizin-produkte/DE/schutzmasken.html
  • Aktuell besteht keine Pflicht zum Tragen des MNS, es wird aber vom KM dringend zur weiteren Verwendung angeraten.

Raumhygiene

1,5 Meter Abstand jederzeit!

Zur Vermeidung der Übertragung durch Tröpfcheninfektion muss auch im Schulbetrieb ein Abstand von mindestens 1,50 Metern eingehalten werden.

Das bedeutet,

  • Beim Betreten und Verlassen der Räume ist der Abstand von 1,5 Meter einzuhalten. Der Abstand ist vor jedem Klassenraum mit Klebeband dargestellt.
  • Die Sitzordnung der Schülerinnen und Schüler ist täglich für jeden Klassen- oder Kursverband zu dokumentieren. Eine Änderung von Sitzordnungen ist möglichst zu vermeiden. Bei unveränderter Sitzordnung kann zur Vereinfachung jeweils auf den zuletzt dokumentierten Stand verwiesen werden. Diese Dokumentation wird bei Herrn Rolfes gesammelt und wird drei Wochen aufbewahrt Die Dokumentation wird dem Gesundheitsamt zur Fallnachverfolgung auf Verlangen unverzüglich zur Verfügung gestellt.
  • Eine sorgfältige tägliche namentliche Dokumentation der krankheitsbedingten Abwesenheiten erfolgt, wie bisher auch, im Klassenbuch/Kursbuch.

Hygiene für den Sportunterricht und Fachpraxis

Seit der Version 4.0 des Niedersächsischen Rahmen-Hygieneplans Corona Schule wurden auch detaillierte Ausführungen zum Sportunterricht vorgenommen, die gegenüber den (älteren) Regeln zum Sportunterricht vorrangig zu behandeln sind.!

Die Regeln sind immer entsprechend dem Szenario und dem aktuelle Hygieneplan abzustimmen.

Die Hygienevorschriften für den Sportunterricht richten sich nach den jeweiligen Vorgaben zum Sportunterricht aus Kapitle 14 des jeweils aktuellen Rahmen-Hygieneplans.

Für den Unterricht in Fachpraxisbereiche und Werkstätten liegen gesonderte Gefährdungsbeurteilungen mit speziellen Regeln vor.

Regelmäßiges Lüften

Zur Reduktion des Übertragungsrisikos von COVID 19 ist auf eine intensive Lüftung der Räume zu achten. Es ist das „20 – 5 – 20 Prinzip“ (20 Minuten Unterricht, 5 Minuten lüften, 20 Minuten Unterricht) zu befolgen. Die Lüftung hat als eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch möglichst vollständig geöffnete Fenster zu erfolgen (in Abhängigkeit von der Außentemperatur über 3 bis 10 Minuten).

Während des Lüftens kann grundsätzlich Unterricht stattfinden.

In den Pausen kann und sollte darüber hinaus länger gelüftet werden.

  • Vor Beginn des Unterrichtes ist der Raum gut zu durchlüften.
  • Zwischen den Unterrichtsstunden und in den Pausen ist ebenfalls zu lüften.

Die Raumluft kühlt beim Stoßlüften in Räumen über wenige Minuten nur um ca. 2 - 3 Grad ab, was für die Schülerinnen und Schüler gesundheitlich unbedenklich ist. Eine Dauerlüftung soll nicht erfolgen. Andauernde Zugluft ist zu vermeiden.

Schülerinnen und Schüler können als „Lüftungsdienst“ zum Beispiel an das Lüften erinnern und ggfs. das Öffnen und Schließen der Fenster übernehmen.

Zur Veranschaulichung des richtigen Lüftens hat das MK Unterrichtsmaterialien erstellt.

Reinigung

Nach Zusage des Landkreises wird vom Reinigungsunternehmen die DIN 77400 (Reinigungsdienstleistungen Schulgebäude – Anforderungen an die Reinigung) beachtet. Diese Norm definiert Grundsätze für eine hygienische Schulreinigung unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen hinsichtlich Technik und Methoden der Gebäudereinigung und rechtlicher Anforderungen durch das Infektionsschutzgesetz.

Ergänzend dazu gilt:

  • Im Gegensatz zur Reinigung wird eine routinemäßige Flächendesinfektion in Schulen auch in der jetzigen COVID-Pandemie durch das RKI nicht empfohlen. Hier ist die ansonsten übliche Reinigung völlig ausreichend. Diese Reinigung wird vom Landkreis sichergestellt. Auch wenn Unterrichtsräume durch mehrere Klassen oder Kurse an einem Tag nacheinander genutzt werden ist eine tägliche Reinigung der Tische ausreichend. Ein individuelles Abwischen der Tische aus persönlichen Erwägungen sollte nur mit handelsüblichen Reinigungsmitteln erfolgen (keine Desinfektion).
  • Zusätzlich ist das Reinigungsunternehmen mit der gründlichen Reinigung stark frequentierter Bereiche beauftragt.
  • Die Müllbehälter werden täglich geleert.
  • Computermäuse und Tastatur sind von den Benutzern nach der Benutzung selbst mit geeigneten Reinigungsmitteln zu reinigen. An der BBS stellen wir Frischhaltefolie als zusätzlichen Schutz bei der Benutzung von Tastatur und Maus bereit.

Hygiene im Sanitärbereich

In allen Toilettenräumen sind ausreichend Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher bereitgestellt und werden regelmäßig aufgefüllt. Abfallbehälter für Einmalhandtücher sind vorhanden. Melden Sie sofort fehlende Gegenstände.

Sofern keine selbstschließenden Wasserhähne vorhanden sind oder Einhebel-Waschtischarmaturen mit dem Ellbogen bedient werden können, wird empfohlen die Wasserhähne nach dem Abtrocken der Hände mit dem (benutzten) Einmalhandtuch zu schließen.

Das schulische Personal achtet darauf, dass sich nicht zu viele Schülerinnen und Schüler zeit-gleich in den Sanitärräumen aufhalten. Am Eingang der Toiletten wird darauf hingewiesen, dass sich in den Toilettenräumen stets nur einzelne Schülerinnen und Schüler (Zahl in Abhängigkeit von der Größe des Sanitärbereichs) aufhalten dürfen. Das aufsichtführende schulische Personal achtet verstärkt darauf, dass die Schülerinnen und Schüler die Verhaltens- und Hygieneregeln insbesondere in den WC-Anlagen einhalten.

Die Toiletten werden regelmäßig auf Funktions- und Hygienemängel durch das Reinigungspersonal und die Hausmeister geprüfen.

Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden sind täglich zu reinigen. Auch hier ist eine Desinfektion nur bei sichtbarer Kontamination mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem nach Entfernung der Verschmutzung erforderlich. Dabei sind Einmalhandschuhe nach EN 374 zu tragen. Alternativ können Arbeitsgummihandschuhe genutzt werden, welche nach Gebrauch sachgerecht gereinigt und desinfiziert werden müssen. Wickelauflagen sind unmittelbar nach Nutzung zu desinfizieren.

Infektionsschutz bei Prüfungen

Für die Abnahme von Prüfungen gelten besondere Hygienemaßnahmen:

Meldepflicht

Aufgrund der Coronavirus-Meldepflichtverordnung i. V. m. § 8 und § 36 des Infektionsschutzgesetzes ist sowohl der begründete Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen in Schulen dem Gesundheitsamt zu melden. In welcher Form die Meldung erfolgt, regelt die Handreichung des Landkreises.


Gemäß der Rundverfügung Nr. 22 / 2020 Verfahren und Meldepflichten bei Coronavirus (SARS-CoV-2) vom 28.08.2020 wurde das verbindliche Online-Meldeverfahren eingeführt, welches im weiteren Verlauf des Infektionsgeschehens modifiziert wurde: Ergänzt wurde das Online-Verfahren zu den Coronameldungen um die Online-Abfrage der Testungen an Schulen.

Die Meldungen sind entsprechend der aktuellen Vorgaben (Rundverfügung 25-2021) für alle Schulen verpflichtend durchzuführen:

Meldeverfahren ab 17 KW 2022

Das Meldeverfahren wird lt. Schreiben des MK ab der 17. KW verschlankt.

Verhalten bei einem akuten Verdachtsfall während der Unterrichtszeit

Melden Sie den Fall sofort einem Mitglied der Schulleitung. Für einen Akutfall liegen in der Verwaltung Einmal-Mundschutze bereit. Begleiten Sie die Person in das Edith-Stein- Haus in einen Coaching-Raum. Die verdächtige Person darf auf keinen Fall mit dem Bus fahren!