| Lernmittel | |
|---|---|
| Organisation | BBS insgesamt |
| OE Verantwortung | |
| Information | Prozess |
| Verantwortlich | Kuznetsov |
| Schlagworte | Lernmittel |
Die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln bietet Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, notwendige Schulbücher für einen festgelegten Zeitraum gegen eine geringen Gebühr auszuleihen. Die Ausleihe wird von der Schule organisiert und unterliegt dem Runderlass des MK.
Auf dieser Seite wird das Verfahren der Lernmittelleihe aus Sicht der Klassenlehrkraft beschrieben. Es gibt eine zusätzliche Seite für die Arbeitsschritte der Verwaltung.
Bücherlisten
Die Bildungsgänge überprüfen die Bücherlisten der Vorjahre und entscheiden welche Lernmittel im nächsten Jahr genutzt werden sollen. Geplante Neuanschaffungen sind mit der/m zuständigen Koordinator/in und der Verwaltungsleitung abzustimmen. Die überprüften Bücherlisten werden an die Verwaltungsleitung weitergegeben. Der Termin für die Abgabe wird rechtzeitig über das EWSL-Protokoll bekannt gegeben (i.d.R. liegt dieser gegen Ende der Osterferien).
Die Verwaltungsleitung erstellt die Bücherlisten und legt diese im Ordner "Schüleraufnahme" ab. Das Hochladen der Bücherlisten in Schüler-Online erfolgt nach Rücksprache entweder durch die Koordinatoren oder die Verwaltungsleitung. Zusätzlich können die Lehrkräfte die Bücherliste als pdf-Datei von der Verwaltungsleitung oder der/m Koordinator/in bekommen.
Zahlung Leihgebühr
Die Zahlung der Leihgebühr erfolgt ausschließlich bargeldlos über das Schulgirokonto. Die Überwachung erfolgt über die Verwaltungsleitung.
Die eingegangenen Zahlungen werden auf Klassenlisten markiert. Auf diese Listen hat auch der Schulassistent Zugriff.
Ermäßigte Leihgebühr
Familien mit drei oder mehr schulpflichtigen Kindern haben Anspruch auf eine ermäßigte Leihgebühr. Diese wird auf den Bücherlisten ausgewiesen. Wer die ermäßigte Gebühr überweist, muss nachweisen dass der Anspruch auf die Ermäßigung hat. Dieses kann durch Vorlage der Geburtsurkunden (bis 15 Jahre), der Schulbescheinigung oder auch Busfahrkarten der Geschwister erfolgen.
Befreiung von der Leihgebühr
Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld), SGB VIII (Jugendhilfe), SGB XII (Sozialhilfe), Kinderzuschlag und AsylbLG (Asylbewerber) sind von der Zahlung der Leihgebühr befreit. Sie können an der Ausleihe teilnehmen sobald sie ihre Berechtigung durch Vorlage entsprechender Bescheide nachgewiesen haben.
Empfänger von Wohngeld sind nicht automatisch von der Leihgebühr befreit. Hier ist ein Nachweis über die Vermeidung von Hilfebedürftigkeit nach SGB II bzw. SGB XII vorzulegen. Eine solche Bescheinigung stellt das Jobcenter aus, auch wenn man dort nicht im Bezug ist. Bei Rückfragen wenden Sie sich an die Verwaltungsleitung.
Ausgabe/ Rückgabe der Lernmittel
Die Pflege des Lernmittelbestandes erfolgt durch den Schulassistenten.
Bei der Ausgabe werden Leihscheine mitgegeben, die von den Schülern auszufüllen sind.
Bei Rückgabe der Bücher/ Lernmittel ist zwingend der Zustand zu kontrollieren und eventuelle Mängel an den Schulassistenten oder die Verwaltungsleitung zu melden. Die Forderung von Schadensersatz erfolgt über die Verwaltungsleitung.