Version vom 12. Juli 2021, 14:15 Uhr von Thomas Kohne (Diskussion | Beiträge) (Textersetzung - „[https://bbs-bsb.de/iserv/file_pass/Groups/Lehrer/Formulare%20+%20Verfahren/“ durch „[https://bbs-bsb.de/iserv/file_pass/Groups/Lehrer/FormulareVerfahren/“)
Fehlzeiten
Organisation BBS insgesamt
Information Prozess
Verantwortlich Kohne
Schlagworte Fehlzeiten

Es gilt eine schulweiter Fehlzeitenregelung für die BBS Bersenbrück.

Das Fernbleiben vom Unterricht ist in den Ergänzende Bestimmungen zum Rechtsverhältnis zur Schule und zur Schulpflicht in einem RdErl. d. MK v. 1.12.2016 geregelt. Nimmt eine Schülerin oder ein Schüler danach mehrere Stunden an einem Tag oder an mehreren Tagen nicht am Unterricht oder verbindlichen Schulveranstaltungen teil, sind der Schule der Grund des Fernbleibens und die voraussichtliche Dauer des Fernbleibens unverzüglich mitzuteilen. Bei längeren Erkrankungen oder in sonstigen besonders begründeten Fällen kann die Schulleitung die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen. Bei längerem Fernbleiben vom Unterricht kann die Schulleitung die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen. In besonders begründeten Fällen kann die Schulleitung zusätzlich eine amtsärztliche Bescheinigung verlangen.

Verfahren

Da der Gesetzgeber hier Spielraum für schulische Verfahren gelassen hat, sind hier die Regeln der BBS Bersenbrück dargestellt. Eine schulweite Regelung zu Fehlzeiten an den BBS Bersenbrück zum Umgang mit Fehlzeiten wurde auf einer Gesamtkonferenz 2015 beschlossen.

Bei häufig auftretenden Fehlzeiten sollte das Beratungsteam eingebunden werden!

Unterlagen

BBS Bersenbrück

Fehlzeitenregelung schulweit

Fehlzeitenregelung Fachoberschule

Fehlzeitenregelung Berufseinstiegsschule

Anschreiben und Unterlagen auf IServ

Kultusministerium

Artikel zur Schulvermeidung SVBl 2-2015
Handlungskonzept BVJ (Für Fehlzeiten weiter für BES geeignet)

Landkreis Osnabrück

Übersicht

Handreichung Schulverweigerung

Ablauf des formalrechtlichen Bußgeldverfahrens bei Schulpflichtverletzung im LKOS