Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen | |
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Mit Erziehungsmitteln oder Ordnungsmaßnahmen reagiert die BBS Bersenbrück auf Pflichtverletzungen von Schülerinnen und Schülern. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet der § 61 des Niedersächsischen Schulgesetzes.