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von Janbernd Kröger

Quarantäne-Infos

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Organisation BBS insgesamt
Information Information
Verantwortlich Kohne
Schlagworte Corona


Alles wichtige zur Corona an den BBS Bersenbrück sind hier zusammengestellt.

Grundsätzliches

Die Rundverfügung 10-2021 wird um die Rundverfügung 15-2021 ergänzt, um die Regeln zur Beschulung nach den Osterferien festzulegen. Mit der Rundverfügung 13-2021 wurde die Kompetenz der Entscheidung zur Beschulung auf den Landkreis übertragen. Die von der Stufe abhängigen Maßnahmen werden ausführlich im Nds. Rahmen-Hygieneplan Version 4.2 erläutert.

Tagesinzidenzwert des Landkreises Osnabrück lt. Land Niedersachsen: über 100

Es besteht überall Maskenpflicht an der BBS Bersenbrück, auch im Unterricht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Prüfungen, wenn 1,5 m Abstand eingehalten werden können. Lt der 36. Allgemeinverfügung der Landkreises wird dringend empfohlen, dass eine medizinische Maske als Mund-Nasen-Bedeckung genutzt wird. Mit der 43. Allgemeinverfügung wird das Tragen von FFP2-Masken im ÖPNV, also der Schülerbeförderung Pflicht.

Aufgrund der 44. Allgemeinverfügung des Landkreises findet befinden sich die BBS in Szenario C.

Seit dem 12.4.2021 können sich Schüler*innen, die sich nicht testen wollen, von der Präsenzpflicht befreien lassen.

      Szenario C
Der Sportunterricht kann bei einem Inzidenzwert über 50 weiter nur theoretisch erfolgen.


Die Lerngruppen sollen in ihrer Personenzusammensetzung möglichst unverändert bleiben. Die Gruppengröße darf in der Regel 16 Personen nicht überschreiten. Lerngruppen, die einschließlich Lehrkraft die maximale Personenzahl von 16 nicht überschreiten, müssen nicht geteilt werden.

Verfahren bei Verdachtsfällen

In Absprache mit der Landesschulbehörde, dem Landkreis und Schulleitern der Region Osnabrück wird folgendes vereinbart:

  1. Der Schule wird glaubhaft ein positiver Fall gemeldet.
  2. Der letzte Unterrichtstag mit der positiv getesteten Person wird ermittelt.
  3. Für ca. 10 Tage ab letztem Kontakttag in der Schule wird die Lerngruppe im Homeschooling (Distanzunterricht) beschult.
  4. Diese Regel gilt bis zu einer Entscheidung des Gesundheitsamtes.
  5. Die Schüler sprechen mit den Betrieben ab, ob sie die Ausbildung im Betrieb trotzdem wieder aufnehmen sollen. In bestimmten Fällen ist es sinnvoll, die Betriebe/Praktikumseinrichtungen zusätzlich zu informieren.
  6. Die Maßnahme läuft automatisch aus, wenn sie nicht verlängert wird.

Da nur den Gesundheitsdienst Quarantäne anordnen kann, befinden sich die Schüler nicht in Quarantäne. Das Vorgehen entspricht der Rundverfügung 27/2020

Aktuell agiert der Gesundheitsdienst nach der Clustermethode, d.h. ohne Einzelfallprüfung wird eine Lerngruppe komplett in Quarantäne geschickt. Eine erste Orientierung über die Entscheidung des Gesundheitsdienstes gibt ein Prüfschema.

Testpflicht und Unterweisung

Ab dem 12.4.2021 gilt eine Testpflicht für Schüler*innen und Beschäftigte. Es soll pro Woche und Person bis zu zwei Tests geben. Die Test-Kits liegen zur Verwendung im Pädagogischen Forum. Bitte holen Sie die für die Klassen nötigen Test-Kits ab und erfassen Sie den Verbrauch in der vorbereiteten Liste. Nicht genutzte Tests werden wieder ausgetragen. Für die Beschäftigten wird die Verwendung in einer gesonderten Liste erfasst. Am ersten Tag erfolgt der Test in der Schule, danach werden den Schüler*innen die Test-Kits für das Testen zuhause vor dem nächsten Präsenzunterricht mitgegeben.

Die Testung wird von den Schüler*innen durch das Mitbringen der verbrauchten Test-Kassetten nachgewiesen. Das weitere Vorgehen wurde den Schüler*innen in IServ über die News-Funktion erklärt.

Das Verfahren zu Selbsttests ist genauer beschrieben. Für Selbsttests besteht eine Unterweisung für Lehrkräfte.


Weitere Infos

LK: 44. Allgemeinverfügung mit der Untersagung von Unterricht (Szenario C)

LK: 43. Allgemeinverfügung - Maskenpflicht an Schulen, Verbot praktischer Sportunterricht über Inzidenz 50 MK: Rundverfügung 16-2021 Rücknahme Zutrittsverbot; Testpflicht Prüfungen Kammern

MK: Schreiben des Ministers (14.4.) mit Hinweisen zur Lieferung von Testkits MK: Rundverfügung 15-2021 MK: Informationen zur Testpflicht

LKOS: 41. Allgemeinverfügung und Teilaufhebung der 37. Allgemeinverfügung vom 9.4.2021

MK: Konzept für Selbsttests

MK: Rundverfügung 10-2021 Regelungen bis zu den Osterferien

LKOS: 36. Allgemeinverfügung mit Regeln zur Verwendung von Masken

MK: Rundverfügung 05-2021 mit der Untersagung von Unterricht und Öffnung für Klassenarbeiten

LKOS: Allgemeinverfügung mit Tragen von Masken im Parkplatzbereich

MK: Schreiben des Ministers (11.2.) 10-Punkte-Plan, Lehrkräfte, Eltern, Pressemitteilung Allgemeinverfügung des Landkreises vom 28.1.2021 Rundverfügung 02/2021 mit der Untersagung des Schulbetriebs bis zum 14.2.2021

Niedersächsischer Rahmen-Hygieneplan Corona Schule Version 4.2 vom 08.01.2021

Schreiben des Ministers vom 5.1.2021

Schreiben des Ministers mit Hinweisen für die Zeit bis zu den Weihnachtsferien

Rundverfügung 29/2020 mit Hinweisen zur Maskenpflicht und Auslösepunkten

Erlass Ablaufbeschreibung des MK vom 25.11.2020

Erlass des MK zu Praktika und Ausweitung des Distanzlernens vom 23.12.2020

Erlass des MK (Abteilung 4) mit dem Hinweis auf 10 - 15% Distanzlernen

Hinweise zum Distanzlernen durch das NLQ

Rundverfügung 27/2020 Handlungsschritte, bis das Gesundheitsamt tätig ist

Schaubild, wann welches Szenario gilt.

Infos des Gesundheitsamts Osnabrück zu Corona

Handreichung des Landkreises.

Corona-Hygieneplan der BBS Bersenbrück


Alle weiteren Erlasse und Vorschriften finden Sie chronologisch unter Erlasse und Verordnungen.